Gewährleistungsausschluss nach Übergabe

Habe bei Ebay in einem Angebot vergessen die Gewährleistung auszuschließen.
Ein Käufer hat den Artikel gekauft.Muss nur noch abgeholt werden. Nach Ende des Angebotes gab es schon kleinere Probleme mit dem Käufer. Er wollte den Artikel nicht mehr.
Ist die Gewährleistung ausgeschlossen wenn der Fernseher bei der Übergabe voll funktionstüchtig ist oder kann er kurze Zeit später noch sagen dass das Gerät defekt ist und er sein Geld zurückhaben will?

Wenn er den Fernseher nicht mehr haben will, ist es das beste, was du tun kannst, schließe die Transaktion vorzeitig. Dann setzt du ihn wieder ein und gibst gleich die Garantiebedingungen richtig mit an.
Natürlich kann der Kunde das Gerät später noch beanstanden, wenn du die Garantie nicht ausgeschlossen hast. 1 Jahr lang. Auch wenn der Fernseher bei Übergabe in Ordnung war.

So weiß ich es. Ich bin aber kein Rechtsanwalt.
Viele Grüße
Sonja

Aber muss ich nicht nur für Mängel aufkommen die bei der Übergabe vorhanden waren?
Und was ist mit dem Punkt bei einem Angebot unter den Punkten „Versand“ und „Zahlungen“.
Dort steht der Punkt „Rücknahme“. Und dazu steht: „Keine Rücknahme. Dies ist ein Privatkauf.“
Voreinstellung von Ebay

Hallo!

Ich denke, er kann später noch sagen, dass das Gerät defekt ist, weil Du nicht an den Gewährleistungsausschluss gedacht hast. Ich würde versuchen, den Artikel als nicht verkauft anzugeben, das geht dann, wenn der Käufer nicht bezahlt und Ebay kassiert keine Gutschriftsprovision. Dann stellst du ihn mit Gewährleistungsausschluss wieder ein. Du könntest den Fernseher jetzt auch dem unterlegenen Bieter anbieten, aber dann hast du dasselbe Problem…

Mehr kann ich dir jetzt auch nicht sagen, wende dich doch auch an Ebay.

Viel Glück!

Julia

Immer wieder das Gleiche. Schauen sie sich die Beurteilungen der Käufer vorher an.

rein rechtlich vermute ich mal könnte das durchaus knifflig werden bzw. etwas werden, woran Rechtsanwälte Geld verdienen können.

Und um das Ganze abzukürzen - ( und wenn der Käufer sowieso schon kleinere Probleme gemacht hat ) -
würde ich mir vom Käufer beim Abholen es schriftlich geben lassen dass das Ganze ein Privatverkauf ist mit Auschluß von …
oder ( falls der Käufer mit der Regelung nicht einverstanden ist ) ihm anbieten den Kauf rückgängig zu machen … und dann eben neu einstellen und an den vergessenen Hinweis dabei denken …
Hoffe ich konnte dir etwas weiterhelfen -
liebe Grüße marita

Hallo,
wohl eher eine Rechtsfrage. Aber ich vermute er hat die gleichen Rechte als wenn er von gewerblichen Händler kauft.
Gruß Frank

Ohne die Rechtliche Seite wirklich zu kennen nehme ich an, dass gebrauchte Gegenstände von der Gewährleistungspflicht generell ausgenommen sind. Vorausgesetzt, die gemachten Angaben in der Offerte entsprachen der Wahrheit.
Sinnvoll ist es wohl, bei Übergabe des Gerätes dies zusammen mit dem Kunden zu prüfen und schriftlich die Funktionsfähigkeit festzuhalten. Fällt dem Kunden danach zum Beispiel das Gerät aus den Händen und es geht kaputt, kann er es auch nicht mehr reklamieren oder es funktioniert zwei Tage später nicht mehr.
Wichtig ist, dass es bei Übergabe funktionierte.
Wenn man dem Kunden diese Möglichkeit einräumt, sollte es später keine Probleme geben.
Anders gesagt: Wenn in der Offerte gesagt wurde „gebraucht“ aber „voll funktionsfähig“ muss es auch funktionieren. Und zwar genau so lange, bis das Geschäft abgeschlossen ist. Das weitere Risiko liegt beim Käufer - sofern keine Mängel verschwiegen wurden.
Aber dies ist meine persönliche Meinung, mehr nicht.

Hallo, ich habe hier etwas interessantes gefunden. Hoffe, der Artikel hilft etwas weiter!
http://www.it-recht-kanzlei.de/gewaehrleistung-garan…
Viele Grüße Angelika

Ich kann dir das so genau leider nicht sagen.
Hier ist mal ein Link, vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=106…

Vielleicht fragst du mal einen Rechts-Experten.

Viel Glück,

Sonja

Hallo,

wenn die Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde nehme ich an, dass die normalen gesetzlichen Regelungen für Gewährleistung (Sachmängelhaftung) gelten.

Damit die Funktionalität nicht nachträglich angezweifelt wird, wäre es gut wenn der Verkäufer Zeugen hat, dass das Gerät einwandfrei und wie beschrieben funktioniert.

Am besten wäre natürlich eine Expertenmeinung (z. B. Fachhändler), aber mehrere andere die gesehen haben, dass das Gerät funktioniert tun es wohl auch.

Stephanie

Hallo rondadon,

das könnte in der Tat passieren. Wenn der Käufer aber Schwierigkeiten macht und er den Artikel gar nicht mehr haben möchte, kann es dir doch nur gelegen sein, oder?

Bis denne
gitarrejoern

Sorry, im (aktuellen) Zivilrecht bin ich nicht (mehr) so bewandert, kann also nicht weiterhelfen.
Aber ehrlich gesagt verstehe ich auch die Frage nicht ganz.
Wie könnte der Käufer Geld im Falle eines Mangels zurück verlangen wollen, wenn er das Gerät nicht einmal mehr haben will?
Im privaten Bereich auf den Verkauf bei ebay zu bestehen, wäre mir den Ärger nicht wert; vor allem bei geringwertigen Gegenständen wie gebrauchten Fernsehern.
Negativ-Bewertung, und dann hat sich´s.
Ansonsten sollte doch bei Abholung zur Not ein kleiner zusätzlicher Kaufvertrag möglich sein, in dem größere Mängel nach bestem Wissen ausgeschlossen werden?!