Gewalt von Kindern gegen Eltern

Guten Morgen,
erstmal vielen dank für eure Anteilnahme. Ich werde mich nun weiter öffnen, damit ihr die Problematik besser verstehen könnt.
Die Tochter meiner Lebensgefährtin ist meiner Meinung nach völlig außer Kontrolle geraten. Ich selber führe die Beziehung erst seit kurzer Zeit und sehe mich nicht in der Pflicht, hier irgenteine fehlende Vaterrolle zu übernehmen. Wenn ich mich überhaupt einbringen Kann, dann als Freund und Berater. Ich habe ja geschrieben, das die Tochter 17 Jahre alt ist und somit natürlich nicht einen aufgezwungenen
Vater benötigt. Meine Lebensgefährtin versucht nach besten Kräften ein schönes zu
hause für ihr Kind zu schaffen, doch alle Bemühungen werden von der Tochter mit den Füßen getreten. Respekt gegenüber der Mutter, Fehlanzeige! Den Ton, den die Tochter gegenüber der Mutter anschlägt geht so unter die Gürtellinie, das ich ihn nicht wieder geben möchte. Der Freundeskreis setzt sich aus schwerst alkoholikern und Drogensüchtigen zusammen.Immer wieder wird die Dame von der Polizei am Bahnhof unter Alkohol und Drogeneinfluß aufgegriffen.Meine Lebensgefährtin trinkt eigentlich garnichts also kann es nicht sein, das sie es ist, die es der Tochter vorlebt. Am Wochenende kam gegen 22:30 ein Anruf von der Polizei, man könne die Tochter auf dem Revier abholen- mit 1,2 Promille intus.
Als wir die Tochter abgeholt haben hat sie total agressiv auf ihre Mutter reagiert und fing an sie mit den Fäusten gegen den Kopf zu schlagen. Ich konnte gerade noch eingreifen und so schlimmeres verhindern.
Heute waren wir beim Jugendamt und der Sachbearbeiter hatte nichts besseres zu tun als uns zu erklären, dass man da nichts machen kann, so lange die Tochter nicht bereit ist Hilfe vom Jugendamt anzunehmen. Mir schien es so als wollte der Sachbearbeiter garnicht verstehen, das es nun nicht mehr weiter geht. Was muß denn passieren bevor sich jemand erbarmt etwas zu unternehmen? Muß sich eine Mutter als Boxsack mißbrauchen lassen, nur weil das Kind Sehnsucht nach der Gosse hat? Niemand hat gesagt das die Tochter in irgentein Verließ verschwinden muß aber unter den Umständen kann es doch wohl nicht zu hause wohnen!?
Für Tips und Ratschläge stehe ich offen zu Verfügung, Gruß Loschke

Hallo

der Erziehungsberechtigte kann einen minderjährigen drogensüchtigen Jugendlichen in einer geschlossene Anstalt zur Entgiftung abliefern.
Insbesondere dann, wenn der Jugendliche aufgrund seines Konsums sich selbst und auch andere gefährdet.

Man wendet sich zur Beratung an den sozialpsychiatrischen Dienst bzw an das Gesundheitsamt.

grüße
miamei

Hallo

Das nächste mal da rechts = >
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Was muß denn passieren bevor sich jemand erbarmt etwas zu unternehmen?

Es wurde doch geraten, die Tochter bei der Polizei anzuzeigen.
Was muss denn passieren, bevor jemand (z. B. die Mutter) das tut?

Ich denke, dass das Jugendamt dann auch tätig werden muss und wird.

Viele Grüße

Hallo

der Erziehungsberechtigte kann einen minderjährigen drogensüchtigen Jugendlichen in einer geschlossene Anstalt zur Entgiftung abliefern.

Das könnte nur etwas schwierig werden, wenn dieser Jugendliche da nicht hinwill und gewaltbereit ist.

Viele Grüße

Hallo,

das Jugendamt MUSS tätig werden, wenn die Eltern sich weigern, das Kind weiterhin bei sich zu beherbergen - ganz unabhängig davon, ob das Kind das will oder nicht. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung (§27 SGB VIII) und dieser kann auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Die Bereitschaft der Ämter dazu ist erwartungsgemäß nicht allzu groß, wenn die Kinder beinahe volljährig sind. Das Ganze kostet Geld, das vom Jugendamt gezahlt werden muss, und bei einer Siebzehnjährigen pokert man dann einfach mal, dass sich das Problem in absehbarer Zeit durch Erreichen der Volljährigkeit von selbst erledigt. Dabei ist diese aber gar keine absolute Grenze, auch nach Vollendung des 18. Lebensjahrs können Heranwachsende nach § 41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung erhalten.

Ich würde euch also raten, hartnäckig zu bleiben und im Jugendamt anzukündigen, dass ihr den Rechtsanspruch notfalls gerichtlich durchsetzen werdet. Das Kindeswohl ist aufgrund des Lebenswandels des Mädchens extrem gefährdet - und das genügt als Grund für eine entsprechende Intervention.

Schöne Grüße,
Jule

also nochmal :
guten Morgen Loschke,
bei diesen Stichworten (Stichworte: Drogenkonsum , Alkohol getrunken , Bahnhofsmilleu) im Zusammenhang mit deiner Frage, sei die Frage gestattet nach Geldforderung seitens der Tochter gegenüber der Mutter?
Auch wenns noch so schwer fällt, ich an „Mutters“ Stelle würde die Tochter anzeigen. Ganz konsequent und zwar sofort.
Sofort Grenzen setzen.
Wenn es schon soweit gekommen ist, dass die Tochter die Mutter schlägt und diese sich nicht wehren kann, wie auch immer, wird sie in deren Beziehung jeglichen Respekt verlieren und immer das schwächste Mitglied in dieser Familie sein.
Also: sich wehren!
Die Polizei wäre da für mich der 1. Ansprechpartner.Die haben die richtigen Kontaktadressen für Eltern mit gewalttätigen Jugendlichen in der Familie.
Die Tochter wird wahrscheinlich sofort aus der Familie geholt und anderweitig untergebracht. Ich meine hier nicht Knast!!

Nicht jede 17 jährige Tochter hat ein Lebendgewicht um die 50 Kg und ist nen Kopf kleiner als die Frau Mama. Manche Jugendliche sind ihren Eltern körperlich weit überlegen.
Geht es um Kohle für Drogen oder Alk kennen Süchtige keine Verwandten mehr. (das war jetzt krass und in diesem Fall reine Spekulation, ist aber leider die Realität)

Also, Mut aufbringen, seine Skrupel ablegen und anzeigen

viel Erfolg

seute

*mir scheint doppelt hält besser*

Hi,

dann ruft man die Polizei an, erklärt den Sachverhalt und die helfen dann, einen gewalttätigen Patienten in die nächste Klinik zu bringen.

Noch besser wäre es, wenn man beim nächsten mal wenn die Polizei anruft und das Kind nach Hause bringen will, denen klipp und klar zu sagen, daß das Kind nicht abgeholt wird sondern sofort vin der Polizei aufgrund der gewaltbereitschaft sofort in die Klinik zu bringen ist.

Grüße
miamei

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Hallo,

angesichts der Bedrohungslage ist es der Mutter nicht mehr zuzumuten die Tochter im eigenen Haushalt zu beherbergen. Und dies sollte sie der Polizei und dem Jugendamt gegenüber auch konsequent vertreten. Dann sind die gezwungen, für eine anderweitige Unterbringung zu sorgen.

Also beim nächsten Mal die Dame nicht bei der Polizei abholen, sondern darauf bestehen, dass aufgrund der Vorkommnisse eine anderweitige Unterbringung durch offizielle Stellen zu erfolgen hat. Dito die bisherigen Dinge sofort zur Anzeige bringen. damit die Gründe der Mutter auch aktenkundig werden.

Um die Geschichte zu beschleunigen, kann man der Dame natürlich auch die Sachen vor die Tür stellen. Und wenn sie dann randaliert, ebenfalls die Polizei rufen.

Solch konsequentes Verhalten kühl oft das Mütchen erstaunlich schnell.

Gruß vom Wiz

Guten Tag,

Sehr richtig! Ich würde darauf pochen, eine psychologische Familienberatung für Tochter und Mutter hinzubekommen. Offenbar ist die Kommunikation zwischen den beiden komplett zusammen gebrochen. Sie muss wieder hergestellt werden.

Viel Glück

Hallo,
wir haben uns neu gewappnet und uns erneut per Mail, unter Angabe von Paragraphen an das zuständige Jugendamt gewand. Zusätzlich hat nun auch meine Lebensgefährtin die Polizei eingeschaltet. Die Antwort vom Jugendamt kam ungehend abservierend. Das möchte ich an dieser Stelle gerne wieder geben.
Für das Jugendamt ergibt sich die Situation wie folgt:

Eine HzE(Hilfe zur Erziehung) ist grundsätzlich möglich. Sie setzt aber die Mitarbeit Ihrer Tochter voraus. Außerdem muss das Jugendamt prüfen, inwieweit die gewünschte Hilfe notwendig und geeignet ist.

Die geschlossene Unterbringung können Sie erneut beim Familiengericht aufrufen(Erstellung eines kinder- und jugendpsychiatrischen Gutachtens).

Ein Kontakt Ihrer Tochter zur Mobilen Jugendarbeit, zur Drogenhilfe und zum Beratungszentrum für Jugendliche wäre sinnvoll. Dabei ist zu prüfen, inwieweit ihre Tochter bereit ist, die dort angebotene Hilfe anzunehmen.

Sollten Sie von Ihrer Tochter erneut körperlich attackiert werden, müssen Sie ggf. Anzeige bei der Polizei erstatten.

Außerdem sind wir gerne bereit, mit Ihnen Ihr Anliegen persönlich zu besprechen.

Was ihr hier lesen konntet, ist die zusammen Fassung vom Jugendamt, eins zu eins wiedergegeben. Die Hilfe zur Erziehung wurde im ersten Gespräch überhaupt nicht erwähnt, erst nach dem der Sachbearbeiter unsere Mail mit den aufgerufenen Paragraphen erhalten hat, taucht die HzE auf. Diese setzt aber die Mitarbeit der Tochter voraus, was aber
unmöglich ist, da die Tochter jegliches Gespräch mit der Mutter ablehnt. Auch das Familiengericht fühlt sich nicht verantwortlich, dort wurden wir abgewiesen mit dem Wortlaut, dafür ist das Jugendamt zuständig. Wie weit das Jugendamt bereit ist ein beretenes Gespräch zu führen, hat sich noch am Freitag gezeigt als wir erneut dort aufgetaucht sind und niemand aber absolut niemand auf dem Jugendamt anzutreffen war. Es gab auch kein Hinweis auf Wandertag oder Betriebsausflug. Das wir in das Jugendamt rein gekommen sind, hängt warscheinlich damit zusammen, das im Haus ein Jugendheim untergebracht ist. Zum besseren Verständnis, das alles passiert in einer 150.000 Einwohnerstadt. Die Tochter ist mittlerweile abgehauen und besäuft sich bis zur Besinnungslosigkeit mit den Härtefällen. Sie taucht nur auf um Ihre Klamotten zu wechseln, bzw. einzupacken. Nun haben ihre sauberen Freunde die Tasche mit den Klamotten geklaut und die Dame rennt mit Boxershort und T-Shirt durch die Stadt. Die Polizei ist informiert aber es scheint als wenn sie nicht aufgefunden werden kann!? Am Montag werden wir einen Rechtanwalt einschalten, da wir ohne Rechtsbeistand kein weiterkommen sehen.