offensichtlich warst du nicht nur länger nicht auf diesem
brett, sondern auf einem anderen stern.
Jedenfalls war ich nicht in der Dimension, in der Du Dich mit Deinem Fieberphantasien zu bewegen scheinst.
fakt ist das der justitzminister jedes verfahren einstellen
kann. es gibt ein weisungsrecht.
Fakt ist, daß Du keine Ahnung hast, wovon Du sprichst.
Im Zivilprozeß - und ein solcher ist ein Prozeß wegen Rufschädigung meistens - hat kein Minister ein Weisungsrecht - an wen auch? An die Anwälte? An die Parteien? Er kann also auch kein Verfahren „einstellen“.
Ein solches Weisungsrecht gibt es zwar gegenüber den Staatsanwälten, aber die werden idR nur im Strafverfahren tätig. Und wenn der BMJ ein solches tatsächlich einmal einstellen läßt, dann widerspricht das doch wohl eindeutig Deiner hier herumgeplärrten „Meinung“, daß der BMJ sogenannte „Oppositionelle“ verfolgen läßt, oder?
es sind aber auch genau die richter die sich gegen diesen
minister auflehnen und seine interventionen ablehnen, oder?
Oder nein.
Welcher Richter „lehnt“ sich denn gegen den BMJ z.Zt. „auf“?
wenn man sich das urteil über pelinka anschaut, nein!
Also wenn mich jemand Nazi nennt, dann ist das in Ö der Vorwurf, daß man ein Verbrecher ist (weil nationalsozialistische Betätigung durch das VerbotsG strfrechtlich verboten ist). Und da soll man nicht das Recht haben, gegen den Verleumder zu klagen?
Und wenn dann ein Gericht feststellt, daß der Verleumder tatsächlich verleumdet hat und mich zu Unrecht einer verächtlichen Gesinnung gezeiht hat, dann soll der Verleumder trotzdem obsiegen, nur weil er zufällig Pelinka heißt und weils der Herr oder die Frau „Paste“ so will?
ausserdem sind genau die beschriebenen punkte im weisenbericht
enthalten, den die fpö für sehr gelungen hält und daraus einen
persilschein ableitet, oder?
war ja auch bezeichnend für das Zustandekommen des Weisenberichts, daß die „Weisen“ zwar eine Denunziantenpartie aus irgendwelchen obskuren österreichischen NGOs auf Intervention Chiracs empfangen und angehört haben, daß man aber eine Anhörung des „Beschuldigten“ Böhmdorfer nicht für notwendig empfunden hat.
es scheint als hättest du verständnisschwierigkeiten mit
meinem text gehabt.
Nicht nur mit Deinem Text. Ich kann auch deine „Meinung“ nicht verstehen. 
ich habe nicht geschrieben, dass sich
niemand traut, ich habe geschrieben, dass es sich viele
einfach nicht leisten können (finanziell) eine meinung zu
haben und diese zu äussern.
Und wo ist da jetzt der Unterschied?
feigheeit ist zu klagen anstatt zu
diskutieren!
Mit wem soll man denn bitte diskutieren? Mit den schmutzigen Kindern, die jeden Donnerstag den Verkehr in Wien lahmlegen?
warum läuft dann seit einiger zeit die richtervereinigung
gegen böhmdorfer sturm?
Tut sie das?
Blödsinn #8: Wenn er von diesen Klagen wirtschaftlich abhängen
würde, dann wär die Kanzlei schon längst im Konkurs.
das musst du mir näher erklären. bis jetzt hat er von den
klagen gut gelebt, die die fpö eingebracht hat.
Ok, noch einmal, ein bißchen einfacher: Keine Anwaltskanzlei der Welt kann von ein paar Klagen im Jahr leben.
Auch wenn ich die Situation der Kanzler Böhmdorfer nicht kenne, bin ich mir sehr sicher, daß der Umsatz, den sie pro Jahr aufgrund der „Verfolgung von Oppositionellen“ (wie Du es wohl nennen würdest) macht, wohl kaum mehr als einen verschwindend geringen Prozentsatz des Gesamtumsatzes ausmacht.
Blödsinn #9: Er hat gesagt, daß jeder das Recht auf freie
Meinungsäußerung hat - eben auch Haider, der seine Meinung zu
diesem Thema geäußert hat (wobei Haiders Äußerung ja auch
bewußt falsch verstanden wird). Aber im Mißverstehen und
Wort-im-Mund-umdrehen sind ja unsere „Widerständler“ sowieso
Weltmeister.
tja, das ist eine glatte lüge.
Was? Daß auch Haider das Recht auf freie Meinungsäußerung hat?
natürlich hat er das gesagt.
das was du anführst hat er auch gesagt, aber erst als reaktion
auf sein erstes statement.
Nein, die Reaktion im NR lautete sinngemäß so, daß er nicht beabsichtigt Oppositionelle zu verfolgen, und daß der Rechtsstaat gut und schön ist usw usw.
Das war die Reaktion auf die vorher zit Aussage, nachdem sie beuwßt mißdeutet worden war.
da hast du natürlich recht. das ist auch in anderen
demokratien verboten. neu ist das verbot der freien meinung.
Wenn tatsächlich einmal die Polizei vor Deiner Tür steht und Dir einen Strafzettel wegen „verbotener Meinungsäußerung“ überreicht, dann sagst es mir, gell?
P.