Gewerbe beibehalten oder 'normal' versteuern?

Hi, hab ein „klitzekleines“ Prob.

Kurz zu mir, ich bin Student und habe an der Uni nen Nebenjob auf 400€ Basis, dazu bin unterhaltspflichtig für meinen Sohnemann und wohne mit meiner Lebensgefährtin in einer gemeinsamen Wohnung.

Hobbiemässig photographiere ich gern und oft, vor allem bei Motorsportveranstaltungen. Da meine Bilder ganz gut sein sollen habe ich im Sept’06 ein Gewerbe für „Photographie, Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen Veranstaltungen (Servicefachkraft, Catering, Photograph, Aushilfe)“ angemeldet. Weil ich wollte dass das alles „sauber“ ist wegen Unterhalt für meinen Sohn, etc. Mit dem Ziel die Bilder online zu verkaufen…
Desweiteren habe ich mich beim Finanzamt für die „Kleinunternehmer“-Regelung angemeldet, das war vor gut 2 Monaten, kam noch nich zurück… (Steuernummer wollt ich gern haben…)

Nun hat sich aber die Berufsgenossenschaft für „Druck und Papierverarbeitung“ bei mir gemeldet, dass ich mich bei denen für ~190€/Jahr „unfall-pflichtversichern“ soll. Unabhängig von Haupt- oder Nebenwerb, ob allein mit Mitarbeitern und ob ich nur die Bilder mache oder sie verkaufe…
Weiterhin meinte die junge Dame am Telefon, dass egal was ich auf das Gewerbe schreibe, ich auf jedem Fall einer der 26 BG’s zugeordnet werde und mich da versichern muss… is dem so?
Hatte ja vorübergehend die Idee das Gewerbe umzubenennen im „Eventdokumentation“ und damit alles mit „Photographie“ zu ersetzen… aber ich denke das kriegen die spitz und auch die 15€ der Ummeldung wären für die Katz!?

Das ganze ärgert mich nun, da ich gar nicht weiß wie viel Geld ich überhaupt damit verdienen werde, bzw. darf…

Nun meinte mein Chef heut, ich solle doch das Gewerbe wieder abmelden und das ganze „normal versteuern“… allerdings hab ich davon nun überhaupt gar keine Ahnung!
Kann mir dazu jemand was sagen?
Bzw. was würdet ihr mir empfehlen?

Vielen Dank!

André

Hi André,

Hobbiemässig photographiere ich gern und oft, vor allem bei
Motorsportveranstaltungen. Da meine Bilder ganz gut sein
sollen habe ich im Sept’06 ein Gewerbe für „Photographie,
Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen
Veranstaltungen (Servicefachkraft, Catering, Photograph,
Aushilfe)“ angemeldet.

Der Bereich der Fotografie ist nicht ohne. Der Fotograf, soweit er künstlerisch tätig ist, handelt freiberuflich.
Evtl. Hilft das weiter: http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/archive/ind…

Der Meisterzwang für gewerbliche Fotografie (Passfoto erc.) scheint obsolet zu sein: http://www.fotocommunity.de/info/Meisterzwang

oder hier: http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-21569.html

Weil ich wollte dass das alles „sauber“
ist wegen Unterhalt für meinen Sohn, etc. Mit dem Ziel die
Bilder online zu verkaufen…

Super. Das ehrt dich.

Weiterhin meinte die junge Dame am Telefon, dass egal was ich
auf das Gewerbe schreibe, ich auf jedem Fall einer der 26 BG’s
zugeordnet werde und mich da versichern muss… is dem so?

Hmmm: /t/berufsgenossenschaft-ja-oder-nein/3141036
http://www.bgdp.de/berufsstart/index.htm#

Hatte ja vorübergehend die Idee das Gewerbe umzubenennen

Du könntest IMHO als Freiberufler arbeiten. Denn auch ein Künstler verkauft seine Bilder, auch der Arzt will Geld für seine Behandlung. Die Abgrenzung Gewerbe-Freiberuf ist nicht immer ganz einfach. Wenn das künstlerische Handeln im Vordergrund steht, dann kanns klappen. Und es ist doch nur künstlerisch, oder?:wink:
Aber nur ein Finanzamt kann dir da Gewißheit geben.

Hier gibts noch was auf die Augen:wink: http://www.freie-berufe.de/Versicherungspflicht-fuer…

mfg Ulrich

Hallo,

würde kein Gewerbe anmelden.
Da das alles nach Journalismus anhört, kannst du als freier arbeiten. Dazu brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Und eine Steuernummer hast du ja sicher, wenn du schon mal irgendwie gearbeitet hast und Steuer entrichtest hast.
Steuerlich gibt es da nicht soooo viel zu beachten. Alle Einnahmen die du hast, anhand von Rechnungsdurchschlägen, die du von deinen Auftraggeber bekommst (vielleicht musst du auch selbst die Rechnung schreiben, hängt vom Verlag ab), aufheben. Und am Jahresende natürlich in der Steuererklärung bei „Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ eintragen. Auch die Ausgaben (Fahrtenbuch für Fahrten führen, Rechnungen bei Kauf von Equipment/Homepage usw.) nicht vergessen.
Als Student natürlich nicht zu viel arbeiten, was die Uni natürlich nicht kontrolliert. Aber du bist formal Vollzeitstudent (nehme ich mal an).
Bei Fragen, die in Richtung (Foto-)Journalismus gehen: www.journalismus.com --> Forum. Die Seite ist zwar nüchtern, aber sehr viel genutzt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

würde kein Gewerbe anmelden.
Da das alles nach Journalismus anhört, kannst du als freier
arbeiten. Dazu brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Und eine
Steuernummer hast du ja sicher, wenn du schon mal irgendwie
gearbeitet hast und Steuer entrichtest hast.
Steuerlich gibt es da nicht soooo viel zu beachten. Alle
Einnahmen die du hast, anhand von Rechnungsdurchschlägen, die
du von deinen Auftraggeber bekommst (vielleicht musst du auch
selbst die Rechnung schreiben, hängt vom Verlag ab), aufheben.
Und am Jahresende natürlich in der Steuererklärung bei
„Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit“ eintragen. Auch die
Ausgaben (Fahrtenbuch für Fahrten führen, Rechnungen bei Kauf
von Equipment/Homepage usw.) nicht vergessen.
Als Student natürlich nicht zu viel arbeiten, was die Uni
natürlich nicht kontrolliert. Aber du bist formal
Vollzeitstudent (nehme ich mal an).
Bei Fragen, die in Richtung (Foto-)Journalismus gehen:
www.journalismus.com --> Forum. Die Seite ist zwar
nüchtern, aber sehr viel genutzt.

Hallo maccc,

danke für Deine schnelle Antwort. Weiß nur nich ob ich Dich richtig verstehe.
Wie kommst Du auf Journalismus? (Kenne die Definition davon jetzt nich wirklich)

Also im Grunde kommt das so: seit einigen Jahren fahre ich zu Motorsportevents und mache da Bilder, die einige Leutz für sehr gut empfinden. Daher kam die Idee mir was dazu zu verdienen und die Bilder online zu verkaufen.
An sich eher eine Art „Kunst“ wie es Herr Trettner empfindet.
Dein Vorschlag wäre nun also, Gewerbe beenden, und einfach so weiter machen?
Was wird da mit meinem „Firmennamen“? Darf ich den so weiter nutzen?
Und wie sieht es mit den Rechnungen aus? Muss ich die nun doch mit der MwSt. ausweisen? Würde ich beinahe vermuten!?
Und alle Anschaffungen die nun während des angemeldeten Gewerbes getätigt wurden, kann ich die mit geltend machen, oder is das verloren?

Vielen Dank!

Hallo Ulrich, danke für Deine Antwort!
Leider weiß ich nun noch immer nicht wirklich nicht weiter…

Hi André,

Hobbiemässig photographiere ich gern und oft, vor allem bei
Motorsportveranstaltungen. Da meine Bilder ganz gut sein
sollen habe ich im Sept’06 ein Gewerbe für „Photographie,
Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen
Veranstaltungen (Servicefachkraft, Catering, Photograph,
Aushilfe)“ angemeldet.

Der Bereich der Fotografie ist nicht ohne. Der Fotograf,
soweit er künstlerisch tätig ist, handelt freiberuflich.
Evtl. Hilft das weiter:
http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/archive/ind…

Der Meisterzwang für gewerbliche Fotografie (Passfoto erc.)
scheint obsolet zu sein:
http://www.fotocommunity.de/info/Meisterzwang

oder hier:
http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-21569.html

Nach dem ich alles von Dir verlinkten gelesen habe bin ich mir sehr unschlüssig, ob das was ich mache als „künsterisches Photographieren“ durchgehen würde…
Im Grunde mache ich pro Teilnehmer und Standort an einem Event (sind meist 2-5 Standorte) so 2-3 Bilder… bissl „Massenproduktion“ halt. Geht wohl eher in Richtung „Dokumentation“… obwohl ich überlege das auf jeweils ein gutes Bild zu reduzieren… hängt mit dem was ich zeigen mag zusammen… dann wird es wohl eher wieder Kunst…

Weil ich wollte dass das alles „sauber“
ist wegen Unterhalt für meinen Sohn, etc. Mit dem Ziel die
Bilder online zu verkaufen…

Super. Das ehrt dich.

Danke. Leider hilft mir das z.Z. nicht wirklich weiter. LEIDER LEIDER LEIDER!

Weiterhin meinte die junge Dame am Telefon, dass egal was ich
auf das Gewerbe schreibe, ich auf jedem Fall einer der 26 BG’s
zugeordnet werde und mich da versichern muss… is dem so?

Hmmm: /t/berufsgenossenschaft-ja-oder-nein/3141036
http://www.bgdp.de/berufsstart/index.htm#

Hatte ja vorübergehend die Idee das Gewerbe umzubenennen

Du könntest IMHO als Freiberufler arbeiten. Denn auch ein
Künstler verkauft seine Bilder, auch der Arzt will Geld für
seine Behandlung. Die Abgrenzung Gewerbe-Freiberuf ist nicht
immer ganz einfach. Wenn das künstlerische Handeln im
Vordergrund steht, dann kanns klappen. Und es ist doch nur
künstlerisch, oder?:wink:
Aber nur ein Finanzamt kann dir da Gewißheit geben.

Hier gibts noch was auf die Augen:wink:
http://www.freie-berufe.de/Versicherungspflicht-fuer…

mfg Ulrich

Soweit ich das verstanden hab, geht’s bei einem Künstler nicht vorrangig um den Vertrieb, sondern um die Kunst an sich. Das ich bei mir nun zweigleisig. Klar geht es mir um die Kunst in und um die Bilder an sich. Anderseits möchte ich damit auch definitiv Geld verdienen. Sprich, ich habe eine Website, auf der man sich die Bilder in Galerien ansehen kann, diese aber auch direkt bestellen kann… Umfang einer Galerie wird so zwischen 300…800 Bilder sein.
Ist das eher Kunst, oder Vertrieb? Bzw. Wer kann mir da weiterhelfen? Muss ich zum Finanzamt? Gewerbeamt?.. das ist irgendwie ein Dschungel hier…

Die „Freiberuflerei“ wäre mir natürlich am Liebsten… aber so ich das gelesen habe gilt der Photograph da an sich zu den Katalogberufen, die davon ausgeschlossen sind… als journalistischer Photograph, bzw. künstlerischer wäre das schon wieder ok… wer prüft sowas und nach welchem Maßstab?
Oder ist das im Grunde ne nur Frage ich das „Kind“ nenne???

Danke für euer Hilfe!

André

Hi André,

Leider weiß ich nun noch immer nicht wirklich nicht weiter…

Das habe ich irgendwie befürchtet.

Soweit ich das verstanden hab, geht’s bei einem Künstler nicht
vorrangig um den Vertrieb, sondern um die Kunst an sich.

So ist es. Nimm mal einen Architekten. Auch der ist ein Freiberufler. Aber er entwirft Häuser doch auch nicht nur zum Spaß.

Die „Freiberuflerei“ wäre mir natürlich am Liebsten… aber so
ich das gelesen habe gilt der Photograph da an sich zu den
Katalogberufen, die davon ausgeschlossen sind…

Die Katalogberufe sind doch gerade diejenigen, die freiberuflich arbeiten dürfen. Siehe: http://bundesrecht.juris.de/estg/__18.html
Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit,

Der künstlerisch tätige Fotograf ist ein Freiberufler.

Oder ist das im Grunde ne nur Frage ich das „Kind“ nenne???

Wenn du nur auf Bestellung Passfotos oder Hochzeiten fotografierst, ist es IMHO ein Gewerbe.

Vielleicht hilft das ein wenig weiter:
aus: http://www.freie-berufe.de/Abgrenzung-Freier-Beruf-o…
http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de…

Wobei eine eventuelle Freiberuflichkeit nur das Fotgrafieren an sich einschließt, Catering etc. sind Gewerbe.

Photographie, Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen Veranstaltungen

Das alles müßtest du aufgeben, denn es gibt eine Abfärberegel:
http://www.urbs.de/thema/change.htm?est31.htm Punkt 3.

Das heißt, daß gewerbliche Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Freiberuf stehen, den Freiberuflerstatus „vernichten“ können. Also entweder nur künstlerischer Fotograf oder Fotojournalist, dann FB, oder Mischung mit den anderen Dingen wie Support etc, dann bleibt es ein Gewerbe.

Eine halbwegs zufriedenstellende und kompetente Auskunft wird dir IMHO nur ein spezialisierter Steuerberater oder Fachanwalt geben können.

mfg Ulrich

Hallo Ulrich,

irgendwie is mir das alles arg stressig! Und irgendwie hab ich das Gefühl, dass man hier (in dem Staate!) für seine Ehrlichkeit nur abgezockt wird…
Ein bekannter meinte nun, ich solle mein Gewerbe umbenennen in Einzelhandel und Servicefachkraft. Allerdings stellt sich mir da wieder die Frage welche BG sich für die „Servicefachkraft“ verantwortlich fühlt…
Gibt es da ne Liste, was BG-pflichtig is?
Wie ich das mit der Photographieren dann mach muss ich noch sehen…

Danke für Deine Hilfe!

André