Hi André,
Hobbiemässig photographiere ich gern und oft, vor allem bei
Motorsportveranstaltungen. Da meine Bilder ganz gut sein
sollen habe ich im Sept’06 ein Gewerbe für „Photographie,
Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen
Veranstaltungen (Servicefachkraft, Catering, Photograph,
Aushilfe)“ angemeldet.
Der Bereich der Fotografie ist nicht ohne. Der Fotograf, soweit er künstlerisch tätig ist, handelt freiberuflich.
Evtl. Hilft das weiter: http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/archive/ind…
Der Meisterzwang für gewerbliche Fotografie (Passfoto erc.) scheint obsolet zu sein: http://www.fotocommunity.de/info/Meisterzwang
oder hier: http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-21569.html
Weil ich wollte dass das alles „sauber“
ist wegen Unterhalt für meinen Sohn, etc. Mit dem Ziel die
Bilder online zu verkaufen…
Super. Das ehrt dich.
Weiterhin meinte die junge Dame am Telefon, dass egal was ich
auf das Gewerbe schreibe, ich auf jedem Fall einer der 26 BG’s
zugeordnet werde und mich da versichern muss… is dem so?
Hmmm: /t/berufsgenossenschaft-ja-oder-nein/3141036
http://www.bgdp.de/berufsstart/index.htm#
Hatte ja vorübergehend die Idee das Gewerbe umzubenennen
Du könntest IMHO als Freiberufler arbeiten. Denn auch ein Künstler verkauft seine Bilder, auch der Arzt will Geld für seine Behandlung. Die Abgrenzung Gewerbe-Freiberuf ist nicht immer ganz einfach. Wenn das künstlerische Handeln im Vordergrund steht, dann kanns klappen. Und es ist doch nur künstlerisch, oder?
Aber nur ein Finanzamt kann dir da Gewißheit geben.
Hier gibts noch was auf die Augen:wink: http://www.freie-berufe.de/Versicherungspflicht-fuer…
mfg Ulrich