Hallo Ulrich, danke für Deine Antwort!
Leider weiß ich nun noch immer nicht wirklich nicht weiter…
Hi André,
Hobbiemässig photographiere ich gern und oft, vor allem bei
Motorsportveranstaltungen. Da meine Bilder ganz gut sein
sollen habe ich im Sept’06 ein Gewerbe für „Photographie,
Vertrieb von Bildern, Support bei Events und sonstigen
Veranstaltungen (Servicefachkraft, Catering, Photograph,
Aushilfe)“ angemeldet.Der Bereich der Fotografie ist nicht ohne. Der Fotograf,
soweit er künstlerisch tätig ist, handelt freiberuflich.
Evtl. Hilft das weiter:
http://www.nikon-fotografie.de/vbulletin/archive/ind…Der Meisterzwang für gewerbliche Fotografie (Passfoto erc.)
scheint obsolet zu sein:
http://www.fotocommunity.de/info/Meisterzwangoder hier:
http://www.dslr-forum.de/archive/index.php/t-21569.html
Nach dem ich alles von Dir verlinkten gelesen habe bin ich mir sehr unschlüssig, ob das was ich mache als „künsterisches Photographieren“ durchgehen würde…
Im Grunde mache ich pro Teilnehmer und Standort an einem Event (sind meist 2-5 Standorte) so 2-3 Bilder… bissl „Massenproduktion“ halt. Geht wohl eher in Richtung „Dokumentation“… obwohl ich überlege das auf jeweils ein gutes Bild zu reduzieren… hängt mit dem was ich zeigen mag zusammen… dann wird es wohl eher wieder Kunst…
Weil ich wollte dass das alles „sauber“
ist wegen Unterhalt für meinen Sohn, etc. Mit dem Ziel die
Bilder online zu verkaufen…Super. Das ehrt dich.
Danke. Leider hilft mir das z.Z. nicht wirklich weiter. LEIDER LEIDER LEIDER!
Weiterhin meinte die junge Dame am Telefon, dass egal was ich
auf das Gewerbe schreibe, ich auf jedem Fall einer der 26 BG’s
zugeordnet werde und mich da versichern muss… is dem so?Hmmm: /t/berufsgenossenschaft-ja-oder-nein/3141036
http://www.bgdp.de/berufsstart/index.htm#Hatte ja vorübergehend die Idee das Gewerbe umzubenennen
Du könntest IMHO als Freiberufler arbeiten. Denn auch ein
Künstler verkauft seine Bilder, auch der Arzt will Geld für
seine Behandlung. Die Abgrenzung Gewerbe-Freiberuf ist nicht
immer ganz einfach. Wenn das künstlerische Handeln im
Vordergrund steht, dann kanns klappen. Und es ist doch nur
künstlerisch, oder?
Aber nur ein Finanzamt kann dir da Gewißheit geben.Hier gibts noch was auf die Augen:wink:
http://www.freie-berufe.de/Versicherungspflicht-fuer…mfg Ulrich
Soweit ich das verstanden hab, geht’s bei einem Künstler nicht vorrangig um den Vertrieb, sondern um die Kunst an sich. Das ich bei mir nun zweigleisig. Klar geht es mir um die Kunst in und um die Bilder an sich. Anderseits möchte ich damit auch definitiv Geld verdienen. Sprich, ich habe eine Website, auf der man sich die Bilder in Galerien ansehen kann, diese aber auch direkt bestellen kann… Umfang einer Galerie wird so zwischen 300…800 Bilder sein.
Ist das eher Kunst, oder Vertrieb? Bzw. Wer kann mir da weiterhelfen? Muss ich zum Finanzamt? Gewerbeamt?.. das ist irgendwie ein Dschungel hier…
Die „Freiberuflerei“ wäre mir natürlich am Liebsten… aber so ich das gelesen habe gilt der Photograph da an sich zu den Katalogberufen, die davon ausgeschlossen sind… als journalistischer Photograph, bzw. künstlerischer wäre das schon wieder ok… wer prüft sowas und nach welchem Maßstab?
Oder ist das im Grunde ne nur Frage ich das „Kind“ nenne???
Danke für euer Hilfe!
André
