Hallo,
ist es möglich/erlaubt ein kleines Gewerbe anzumelden beim Ordnungsamt und dann in einem Internetportal Sachen zu verkaufen wenn man gerade Mutterschaftsgeld bekommt? Würde da das Kreisamt hinterkommen und dann das Mutterschaftsgeld kürzen?
Liebe Grüße
Loeckchen
Hallo,
ich glaube zwar nicht, dass wir im Versicherungsboard für diese Frage richtig sind aber trotzdem eine Antwort:
Ausschlaggebend ist es, ob du Mutterschutz oder Elternzeit meinst. Im Mutterschutz kann man die Frist VOR der Entbindung auf eigenen Wunsch hin durcharbeiten. Den Mutterschutz nach der Entbindung muss man einhalten. Das heisst, hier darf auch keinerlei Beschäftigung nachgegangen werden (zumindest im Angestelltenverhältnis). Wenn du noch einen Arbeitgeber hast, musst du ihm die Nebentätigkeit onehin mitteilen. Auf das Mutterschaftsgeld sollte die Nebentätigkeit keine Auswirkung haben.
In der Elternzeit darf man max. 30 Stunden pro Woche arbeiten. Das Gehalt spielt hierbei keine Rolle. Jedoch muss auch hier einem evtl. Arbeitgeber die Nebentätigkeit angezeigt werden.
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen?!
Hallo,
ich weiß auch nicht warum mein Artikel zu " Versicherungen" verschoben wurde. Wollte ja wissen wie es sich mit dem Kreisamt verhält und hatte es unter „Behörden“ stehen!!! Und dann als überschrift zu einer darunter anderen Frage?! Mh…
Und ja, ich meine Elternzeit.
Vielleicht bekomme ich ja trotzdem ein paar Antworten!
DANKE!!!
Die lieben Begrifflichkeiten…
Hi!
ich weiß auch nicht warum mein Artikel zu „Versicherungen“ verschoben wurde.
Weil MSchG von der Krankenkasse (= Versicherung!) gezahlt wird und somit auch das entsprechende Gesetz durchsetzt (in welchem wahrscheinlich steht, wie das mit Gewerben während des MuSchus ist).
Und ja, ich meine Elternzeit.
Schön, dass Du das JETZT SCHON schreibst…
Daher mein Vorschlag: Das Ganze nochmal mit dem KORREKTEN Begriff „Elternzeit“ im Brett „Ämter & Behörden“ einstellen (da hier das Versorgungsamt zuständig ist).
Ich verspreche auch, es nicht wg. DP zu löschen. 
LG
Liza
MOD Ämter & Behörden allgemein"