Hallo Leute,
ich habe mich grad selbstständig gemacht. Als angemeldete Tätigkeit steht bei mir: „EDV-Dienstleistungen, EDV-Service“. Jetzt wurde mir gesagt, daß sobald ich mal ein Einzelteil oder PC verkaufen will, ich mein Gewerbe umschreiben lassen muß. Was hat’s damit auf sich? Was passiert, wenn ich’s nicht mache?
Vielen Dank
Andreas
Wenn der Verkauf in Zusammenhang mit einem Service- oder Dienstleistungsauftrag steht (z.B Einrichtung eines Netzwerks) dürfte nichts passieren. Verkaufst du allerdings PCs oder Zusatzteile alleine könnte sich u.U. jemand daran stören. Ich würde auf Nummer Sicher gehen und den Gewerbeschein umschreiben lassen auf „Handel und Dienstleistungen in den Bereichen EDV, Büro und Telekommunikation“. Jetzt kannst du alles verkaufen was im modernen Büro benötigt wird und kannst auch noch Service leisten.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]