Wir sind private Hauseigentümer mit einer Gewerbeeinheit. Dürfen wir in dem Mietvertrag die Mehrwertsteuer ausweisen? Wir sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Müsste der Vertrag nicht ohne Mehrwertsteuer geändert werden?
Danke für Antworten
Wir sind private Hauseigentümer mit einer Gewerbeeinheit. Dürfen wir in dem Mietvertrag die Mehrwertsteuer ausweisen? Wir sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Müsste der Vertrag nicht ohne Mehrwertsteuer geändert werden?
Danke für Antworten
Hallo Michaela,
ich hatte dasselbe Thema vor einiger Zeit. Ich hatte erst einen gewerblichen Mieter, der einen Mietvertrag mit MwSt. wollte und dann einen gewerblichen Mieter mit Kleingewerbe ohne Mwst. Das war kein Problem, diese „Änderung“ muss aber mit dem Finanzamt abgestimmt werden.
In eurer Konstellation sollte der Mietvertrag mE ohne Mehrwertsteuer sein. Und wenn ihr es vorher nicht mit ausgewiesener Mwst vermietet habt, dann gibt es auch keinen Grund für eine Änderung.
Grundsätzlich sind Einkünfte aus Vermietung steuerbefreit nach § 14 Abs. 12 UStG.
Wer Unternehmer ist und an einen anderen Unternehmer zu dessen Unternehmenszwecken vermietet, darf auf die Steuerbefreiung verzichten (§ 9 UStG).
Bist du Unternehmer, dann könntest du also die Umsatzsteuer ausweisen und abführen.
Nutzst du die Kleinunternehmerregelung nach $ 19n UStG, dann darfst du das nicht.
Warum wollte man das?
Unsinn. Was sollte da „abgestimmt“ werden? Und wo im UStG oder der AO ist so ein Abstimmungsverfahren genannt oder beschrieben?
Quatsch. Schau doch mal in § 9 UStG: Natürlich kann jeder, der an einen Unternehmer vermietet, nach Lust und Laune jederzeit auf die USt-Befreiung verzichten. Dass das für den Mieter gehupft wie gesprungen ist und nur dem Vermieter erhebliche Vorteile bringen kann, ist völlig egal: Der Mieter liebt ausgewiesene USt, also soll er sie haben.
ist nur so, solange USt-frei vermietet wird. Wenn zur USt-Pflicht optiert wird, wird daraus
Dieser Teil der Frage
ist vollkommen unverständlich.
Natürlich muß eine Änderung betreffend das vereinbarte Entgelt in den Vertrag aufgenommen werden.
Übrigens: Mehrwertsteuer gibt es in Deutschland keine. Die Umsatzsteuer heißt in der Schweiz und im europäischen Recht Mehrwertsteuer, aber diese Bezeichnung kommt in keinem einzigen deutschen Steuergesetz (einschließlich Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Erlasse) irgendwo vor.
Schöne Grüße
MM