Hallo,
auf dieser Seite: http://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.html
habe ich erfahren, dass auch Jugendliche einen Gewerbeschein anmelden können. Das Forum dort hab ich schon durchforstet, aber die Mitlieder sind bei langem nicht so aktiv wie hier. Nun zu meiner Frage:
Was muss ich an kaufmännischem Wissen mitbringen und wo kann ich mich darauf vorbereiten? Meine zweite Frage ist, ob man dann die 19% MwSt geschenkt bekommt, wenn man Büroartikel für das „Geschäft“ braucht.
Bei größeren Anschaffungen (Computer) würde das preislich schon etwas ausmachen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Der Beitrag des Jahres
Hallo,
zunächst solltest Du das hier mal lesen:
/t/kleinunternehmen-minderjaehrig-kapital-eltern/444…
Was muss ich an kaufmännischem Wissen mitbringen
DU auf jeden Fall noch sehr viel 
Meine zweite Frage ist, ob man
dann die 19% MwSt geschenkt bekommt, wenn man Büroartikel für
das „Geschäft“ braucht.
Richtig, denn was keiner weiss: Das Finanzministerium bzw. die Länderfinanzministerien sind in der Tat Außenstellen der Samariter und „verschenken“ natürlich die Steuern. Deswegen macht der Peer und seine Armee von Steuerbürokraten auch immer so leichte Gesetze bzw. Anweisungen, damit möglichst viel verscbenkt werden kann 
Bei größeren Anschaffungen (Computer) würde das preislich
schon etwas ausmachen.
Auf jeden Fall !!!
VG
Sebastian, …
der sich diese Kommentare leider nicht verkneifen konnte. Es wird aber sicher noch viele andere geben, die es Dir ernsthaft erklären. Ich war sozusagen der, der „unernst“ geantwortet hat. Muss ja auch mal sein 
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Antwort.
Ich konnte mir das so auch nicht vorstellen, denn sonst würde jeder einen Gewerbeschein bei größeren Anschaffungen besorgen. Allerdings hoffte ich natürlich auf die Richtigkeit dieser Behauptung eines Bekannten. Vielleicht antwortet mir ja noch ein echter „Experte“.
Ich danke dir für deine sehr hilfreiche Antwort.
Ich konnte mir das so auch nicht vorstellen, denn sonst würde
jeder einen Gewerbeschein bei größeren Anschaffungen besorgen.
Allerdings hoffte ich natürlich auf die Richtigkeit dieser
Behauptung eines Bekannten. Vielleicht antwortet mir ja noch
ein echter „Experte“.
Folgendes: Wenn Du nicht auf die „Kleinunternehmer-Regel“ zurückgreifst bzw. greifen kannst, dann hat man natürlich die USt. richtig zu behandeln.
Beispiel:
Du bist Hersteller von Möbeln. Du kaufst hierzu Holz ein. Du erhälst folgende Rechnung:
3 Bretter Holz (15,00 Euro pro Brett) 45,00 Euro
- 19% USt. 8,55 Euro
Rechnungsbetrag 53,55 Euro
Jetzt schusterst Du aus den drei Brettern ein Möbel zusammen.
Du schreibst eine Rechnung die wie folgt lautet:
1 Schuhschrank 60,00 Euro
- 19% USt. 11,40 Euro
Rechnungsbetrag 71,40 Euro
Wichtig ist, dass -sofern es sich nicht um den Endverbraucher handelt-immer der „Mehrwert“ besteuert wird. Wie wird dies nun aus Sicht eines Produzenten erreicht ?
Als „Unternehmer“ darfst Du die USt. die Du beim Einkauf zahlen musstest, die nennt sich dann Vorsteuer, von der Steuer, die Du in Rechnung stellst, USt., abziehen und musst nur die Zahllast, die Differenz aus gezahlter Vor- und erhaltener Umsatzsteuer an das Finanzamt (FA) abführen.
Also in diesem Fall:
11,40 Euro - 8,55 Euro = 2,85 Euro.
Die 2,85 Euro entsprechen gerade den 19 % auf den vom Hersteller des Schrankes geschaffenen Mehrwert (60,00 - 45,00 und davon 19 % also 15 * 0,19)
Wenn Du nun einen Eigenverbrauch hast, dann ist dieser auch umsatzsteuerwirksam zu buchen. Will also heißen: Du darfst beim Vorsteuerabzug nicht den Teil ansetzen, den DU selber verbrauchst.
Damit bekommst Du nichts geschenkt, Du bist dann eben „Endverbraucher“.
VG
Sebastian
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Wie sieht es aus, wenn ich einen Hammer brauche? Er ist für die Arbeit unersetzlich - kann ich hier auch… ?
Hallo, vielen Dank für deine Antwort.
Wie sieht es aus, wenn ich einen Hammer brauche? Er ist für
die Arbeit unersetzlich - kann ich hier auch… ?
Ja, wie gesagt, alles was der Leistungserstellung dient, darf beim Vorsteuerabzug berücksichtigt werden. Schließlich erwirbt man den Hammer ja, um eine Leistung zu erstellen. Er stellt also sog. Betriebsvermögen dar.
Nur wenn Du etwas nicht im betrieblichen Sinne verwendest (grob formuliert), ist der Vorsteuerabzug unzulässig und demnach zu korrigieren.
Ganz plastisch: Du kaufst Werkzeuge und (andere) Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe ein, um damit ausschließlich eine Leistung zu erbringen. All diese Positionen sind im Rahmen des Vorsteuerabzugs zu erfassen.
Kaufst Du hingegen etwas für Dich privat über Dein Unternehmen, oder entnimmst Du z.B. Roh- Hilfs oder Betriebsstoffe für den eigenen Bedarf/Verbrauch, so müssen diese Entnahmen umsatzsteuerlich korrekt erfasst werden.
VG
Sebastian
Hallo
Ich war früher auch „Selbstständig“ und wer meint, das er da sein eigener Chef ist, irrt gewaltig. Denn das Finanzamt ist der „Big Boss“ und will natürlich auch „Leistung“ sehen.
Wenn du mit deinem Geschäft also nur Einkäufe machst und nur Verluste schreibst, dann werden sie dir irgendwann Nahelegen das Geschäft „aufzugeben“ (oder als Hobby weiterzubetreiben).
Die Mehrwertsteuer wird im Grunde genommen nur „durchgereicht“ (so habe ich es jedenfalls immer gesehen. Mein Händler verkauft einen Artikel für 10 Euro PLUS MWsT, ich verkaufe es dann für 20 Euro PLUS Mehrwertsteuer und dann ist dies die Steuer die ich bereits an das Finanzamt geleistet habe und muß quasi nur noch die 10 Euro Gewinn versteuern. Gespart haste dabei nix 
(ACHTUNG: Dies war jetzt SEHR vereinfacht dargestellt).
Und das mit dem „Ich melde Gewerbe an, kaufe mir alles und melde es dann wieder ab“ kann furchtbar in die Hose gehen:
Ein „Mitbewerber“ hatte auch Jahrelang ein Geschäft in einer Nachbarstadt. Dann hat er den Laden dicht gemacht, weil es nichts mehr gebracht hat und dann kam das Finanzamt an und hat ihn eine „Nachsteuer“ von 1000 Euro „aufgebrummt“, weil er nicht so viel Gewinn gemacht hat, wie man erwartet hätte und er offenbar den Laden zur „persönlichen Bereicherung“ geführt hat.
Das ist natürlich ein Schock für denjenigen, der am Ende wirklich Pleite ist. Allerdings kann man sicherlich auch den Leuten seine Bücher zeigen und sich einer Wirtschaftsprüfung unterziehen.
Wie gesagt, so rosig ist das mit dem „mal eben Selbstständig machen“ nicht…
Und wenn man selber keine Ahnung von der Sache hat braucht man unbedingt einen Steuerberater und die sind sehr sehr teuer. Aber alleine kommt man damit vermutlich nicht klar.
Gruß
Andreas
In den Seiten von http://www.klicktipps.de/gewerbe.php ist beschrieben, wie es funktioniert. Es gibt dort auch Abschnitte zu „Umsatzsteuer“ und „Gewerbe unter 18“.
Gruß JK
Wie kann ich mich darauf vorbereiten?
[…,ob sich der Minderjährige seiner Pflichten bewusst ist, ob er sich in Sachen Recht und seinem Vorhaben auskennt.]
Quelle: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php…
Wie weit muss ich mich in Sachen Recht auskennen ? Der Begriff Recht ist zugegeben ZIEMLICH weit - Jura wollte ich ursprünglich ja nicht wirklich erlernen. 
Vielen Dank für eure Antworten.
Wie weit muss ich mich in Sachen Recht auskennen ? Der Begriff
Recht ist zugegeben ZIEMLICH weit - Jura wollte ich
ursprünglich ja nicht wirklich erlernen.
Hierzu kann ich nur nochmals auf das Gesetz verweisen und dabei Konkret auf die für Dich einschlägige Norm § 112 BGB.
(Link dazu: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__112.html)
Dort heisst es dann in Absatz 1:
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.
Daraus folgt, dass man im Falle der „Selbstständigkeit als Minderjähriger“ vollumfänglich am Wirtschaftsleben teil nimmt. Daraus folgt auch, dass Du Dich mit den für den Betrieb des Geschäftes relevanten Gesetzen auskennst. Wenn Du etwas herstellst und demnach als „Hersteller“ einzustufen bist, kommen hier u.a. Fragen der Haftung bzw. der Gewährleistung auf Dich zu. Diese können nicht mit dem Verweis auf die Minderjährigkeit ausgeblendet werden.
Ohne einen Grundstock an kaufmänischem Wissen, wozu ich jetzt auch Fragen der Rechtslehre hinzu zähle, geht es bei keinem Existenzgründer. Diese Aussage ist unabhängig davon, ob es sich um einen minderjährigen oder einen volljährigen Gründer handelt. Ich rate daher dringend, sich im Vorfeld der Gründung das nötige Wissen anzueignen. Dies insbesondere dann, wenn der gesetzliche Vertreter selbst auch nicht über die erforderlichen Kenntnisse in ausreichendem Umfang verfügt.
VG
Sebastian
Auf dem courseserver.de gibt es einen Kurs, der zwar heisst: „Arbeitslosigkeit beenden!“, aber dieser Kurs befasst sich mit eigentlich mit allen Aufgaben, die bei der Unternehmensgründung anfallen. Ist sehr zu empfehlen, da er für wirklich Interessierte auch noch kostenfrei ist und ein hervorragendes Nachschlagewerk!
Freundliche Grüße
SODMaster
Hehe da wurde ja sogar mein Beitrag mit erwähnt…
Also nurnoch zu den die es vll. interessiert,
bin jetzt 17 und warte lieber noch bis ich 18 bin. Das ganze mit dem Vormundschaftsgericht und so, das dauert dann schon zu lange.
Also zu den kaufmännischen Tätigkeiten, da musst du schon etwas lernen… Also ohne Ausbildung mit so einem Inhalt oder Wirtschaftsschule wird da nicht viel… Oder halt nen Kurs an Fachhochschule, der dann so 200€ kostet…
Also den