Gewerbesteuer in EkSt-Erklärung nachträglich?

Hallo zusammen

Ich habe für mein Gewerbe (Personengesellschaft) im Oktober 2011 die EÜR für 2010 abgegeben. Dabei hatte ich vergessen, dass ab 24.500 EUR Gewinn Gewerbesteuer zu bezahlen ist. Bist jetzt hatten wir nie soviel Gewinn, so dass wir nie eine Gewerbesteuererklärung abgegeben haben.
Erst als der Bescheid vom Finanzamt kam, bin ich darauf aufmerksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber schon die Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben.
Hätte ich dort die Gewerbesteuer angeben müssen, um die Steuer zu mindern? Kann ich das noch nachträglich machen? Oder kann ich die Gewerbesteuer für 2010 in der Einkommensteuererklärung 2011 angeben?

Fragen über Fragen. Ich hoffe auf eine Antwort.

Vielen Dank schon mal
Christian

Hallo Christian,

die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr - daher muss die EÜR nicht geändert werden.

Jedoch kann die Gewerbesteuer in der (privaten) Einkommensteuer angegeben werden.

Nachdem augenscheinlich noch kein Bescheid für die ESt 2010 ergangen ist, kann eine Änderung vorgenommen werden. Sollte schon ein Bescheid vorliegen kann dieser aufgrund neuer Tatsachen ebenfalls abgeändert werden - siehe hierzu § 175 AO.

Bei einer Anrechnung für 2011 bin ich mir nicht sicher… ich gehe aber davon aus, dass dies ebenfalls möglich ist, da bei der Einkommensteuer immer der Zeitpunkt der Zahlung (also 2011) ausschlaggebend ist. Vorsichtshalber würde ich aber alles in 2010 packen und den Bescheid ggf. abändern lassen.

Mehr Info’s zu diesem Thema sind im BMF-Schreiben vom 24.2.2009
IV C 6 – S 2296-a/08/10002 unter http://www.bundesfinanzministerium.de zu finden.

Grüße,
Bea

Hallo Bea

Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und erfahren, dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer schon automatisch abgezogen wurde. Das hatte ich auf dem Einkommensteuerbescheid nicht gesehen.
Für 2011 werde ich das dann jedenfalls gleich in der Einkommensteuererklärung mit angeben.

Beste Grüße
Christian

hallo,
es zählt der zeitpunkt (jahr) der bezahlung. wie hättest du die gew. angeben können, du hattest ja gar keinen bescheid.

lg

maria

Hallo Maria

Ich kann doch die Gewerbesteuer selbst berechnen und vorab in der Einkommensteuererklärung angeben, oder?
Bezahlen tu ich sie erst jetzt in 2012. Dann müsste ich in 2013 mit der Einkommensteuererklärung für 2012 die Gewerbesteuer für 2010, 2011 und 2012 angeben. Da würde ich ziemlich sicher draufzahlen.

Beste Grüße
Christian

Hallo Fragefrosch,
die Gewerbesteuererklärung hätte richtigerweise für
2010 mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden
müssen. Da aber die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr
als Betriebskostenabgesetzt werden können, sind sie auch nicht steuermindernd. Für 2010 wird das Finanzamt automatisch den Bescheid für die Gewerbesteuer (Mess-
zahl) erstellen. Aber der endgültige Steuerbescheid
über den Steuerbetrag erstellt die Kommune.
Die Gewerbesteuer ist allerdings zu buchen, unter dem
Konto Gewerbesteuer (Privatsteuern), ist aber wie an-
führt keine Betriebsausgabe.

Mit freundlichen Grüßen tilgba

Hallo tilgba

In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die Gewerbesteuer automatisch vom Finanzamt bei der Einkommensteuer abgezogen wurde.

Aber zum Buchen:
Ich dachte, man bucht die Gewerbesteuer seit 2008 bei Personengesellschaften als Privatentnahme? Auf welchem Konto (SKR03) sollte die Gewerbesteuer denn deiner Meinung nach auf einer Einnahmen-Überschußrechnung auftauchen?

Beste Grüße
Christian

Hallo,

wenn der Einkommensteuerbescheid noch nicht rechtkräftig ist, dann Einspruch einlegen und auf die GewSt hinweisen.

Wenn der Bescheid rechtkräftig, dann auf offensichtlich Unrichtigkeit §174? Ao hinweisen und um Änderung bitten-

Viel Glück :smile:

Hallo Christian,
so wie ich das sehe, hat sich die Angelegenheit schon erledigt.

Wünsche ein gesundes Neues Jahr,
Viele Grüße
hjs

halllo christian,

bei der einkommenssteuer zählt, wie geschrieben, der zeitpunkt der bezahlung.
die berechnung der gewerbesteuer ist nicht so einfach, sie wird vom finanzamt berechnet. du kannst sie dir auf keinen fall selber berechnen. wie eigentlich?

warte mal den bescheid ab.
viele grüße
maria

HALLO, OHNE JETZT KONKRET AUF DIE STEUERRECHTLICHEN REGELUNGEN ZU DEM THEMA EINZUGEHEN,(WAS IMMER MIT VIEL
NACHLESEN ZU TUN HAT, WENN MAN ES NICHT KONKRET KENNT)
WÜRDE ICH IN DIESEM FALL FÜR MICH SO ENTSCHEIDEN,
DAS ICH DIE FRAGE, SO WIE DU SIE MIR STELLTEST, DEM
FINANZAMT STELLST. DA DU NICHS ZU VERHEIMLiCHEN HAST,
ENTSTEHT DIR AUCH KEIN NACHTEIL. ICH WÜRDE DEM FA
DEN SACHVERHALT SO SCHILDERN UND ANFRAGEN, SO WIE DU ES
BEI MIR GEMACHT HAST.

DANN BIST DU DAS PROBLEM LOS. UND DAS FA MUSS REAGIEREN.

LIEBE GRÜSSE

HELMUT

N.S. Man muß nicht jede steuerrechtliche Relevanz im
Detail selbst kennen. Es reicht wenn man dann auch aus
Gründen der Einfachheit einfach das FA mit der Lösung
beauftragt.

Hallo Brigitte

Danke für die Antwort. Hat sich mittlerweile erledigt, die Gewerbesteuer wurde bei der Einkommensteuer schon automatisch vom Finanzamt abgezogen.

Schöne Grüße
Christian

Ja, hat sich erledigt, danke.
Dir auch ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Schöne Grüße
Christian

Hallo Maria

Anscheinend sieht das Finanzamt das anders. Die Gewerbesteuer wurde für 2010 automatisch von der Einkommensteuer abgezogen, obwohl sie noch gar nicht bezahlt ist. Die Bescheide habe ich übrigens schon alle.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer siehe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutsc…

Schöne Grüße
Christian

Hallo Helmut

Danke für die Antwort. Ich habe bereits mit dem Finanzamt telefoniert und es hat sich alles geklärt.

Schöne Grüße
Christian

hallo christian,
da hab ich dich ein wenig falsch verstanden. ich dachte, du willst die gewerbesteuer selber ausrechnen und dann deine einkommenssteuer mindern. wenn das fa die gew. bescheide bereits erstellt und entsprechend deine est gekürzt hat, wo ist das problem?

viele grüße

maria

Hallo Maria

Das hast du schon richtig verstanden.
Ich habe - leider erst nachdem ich die Frage hier gestellt hatte - beim Finanzamt angerufen. Dabei wurde ich darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuer beim Einkommensteuerbescheid bereits abgezogen wurde. Das hatte ich übersehen.
Für das nächste Jahr soll ich aber die Gewerbesteuer gleich in der Einkommensteuererklärung mit angeben. Entweder selber berechnen, oder, wenn sich beim Gewinn zum Vorjahr nicht viel geändert hat, den Wert vom Vorjahr übernehmen.
Abgleichen tun sie das anscheinend sowieso immer mit dem Steuerbescheid für das Gewerbe.

Schöne Grüße
Christian

OK CHRISTIAN, DANKE FÜR DIE RÜCKMELDUNG: MANCHMAL MACHT
MAN ES SICH EINFACH UNNÖTIG SCHWER, WEIL MAN SELBST
VERSUCHT FRAGEN IN DER T I E F E ZU BEANTWORTEN, OBWOHL
ES WIE IN DEINEM BEISPIEL AUCH GANZ EINFACH LÖSBAR IST.

PRIMA DAS ES NUN KLAR IST.

GRUSS

HELMUT

Hallo Fragefrosch,
es kann nicht sein, dass das Finanzamt die Gewerbe-
steuer eingezogen hat, das kann nur die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung. Denn jede Kommune hat unter-
schiedliche Hebesätze.
Sicher bucht man die Gewerbesteuer (Privatsteuern) über Privatentnahme. Das Gegenkonto ist dann das Konto
Gewerbesteuer.

Gruß tilgba

Hallo tilgba

Deshalb schrieb ich ja auch ‚abgezogen‘ und nicht ‚eingezogen‘.
Bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer wurde der Betrag der Gewerbesteuer abgezogen.

Zu zahlen ist die Gewerbesteuer an die Stadt. Aber in diesem Fall erst am 09.02.12, das heißt sie ist noch nicht bezahlt.

Ich hätte jetzt direkt Privatentnahme an Bank gebucht, aber der Umweg über das Gewerbesteuerkonto ist dann wohl der richtigere.

Schöne Grüße
Christian