Ich habe für mein Gewerbe (Personengesellschaft) im Oktober 2011 die EÜR für 2010 abgegeben. Dabei hatte ich vergessen, dass ab 24.500 EUR Gewinn Gewerbesteuer zu bezahlen ist. Bist jetzt hatten wir nie soviel Gewinn, so dass wir nie eine Gewerbesteuererklärung abgegeben haben.
Erst als der Bescheid vom Finanzamt kam, bin ich darauf aufmerksam geworden. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich aber schon die Einkommensteuererklärung für 2010 abgegeben.
Hätte ich dort die Gewerbesteuer angeben müssen, um die Steuer zu mindern? Kann ich das noch nachträglich machen? Oder kann ich die Gewerbesteuer für 2010 in der Einkommensteuererklärung 2011 angeben?
die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe mehr - daher muss die EÜR nicht geändert werden.
Jedoch kann die Gewerbesteuer in der (privaten) Einkommensteuer angegeben werden.
Nachdem augenscheinlich noch kein Bescheid für die ESt 2010 ergangen ist, kann eine Änderung vorgenommen werden. Sollte schon ein Bescheid vorliegen kann dieser aufgrund neuer Tatsachen ebenfalls abgeändert werden - siehe hierzu § 175 AO.
Bei einer Anrechnung für 2011 bin ich mir nicht sicher… ich gehe aber davon aus, dass dies ebenfalls möglich ist, da bei der Einkommensteuer immer der Zeitpunkt der Zahlung (also 2011) ausschlaggebend ist. Vorsichtshalber würde ich aber alles in 2010 packen und den Bescheid ggf. abändern lassen.
Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Ich habe gerade beim Finanzamt angerufen und erfahren, dass die Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer schon automatisch abgezogen wurde. Das hatte ich auf dem Einkommensteuerbescheid nicht gesehen.
Für 2011 werde ich das dann jedenfalls gleich in der Einkommensteuererklärung mit angeben.
Ich kann doch die Gewerbesteuer selbst berechnen und vorab in der Einkommensteuererklärung angeben, oder?
Bezahlen tu ich sie erst jetzt in 2012. Dann müsste ich in 2013 mit der Einkommensteuererklärung für 2012 die Gewerbesteuer für 2010, 2011 und 2012 angeben. Da würde ich ziemlich sicher draufzahlen.
Hallo Fragefrosch,
die Gewerbesteuererklärung hätte richtigerweise für
2010 mit der Einkommensteuererklärung abgegeben werden
müssen. Da aber die Gewerbesteuer seit 2008 nicht mehr
als Betriebskostenabgesetzt werden können, sind sie auch nicht steuermindernd. Für 2010 wird das Finanzamt automatisch den Bescheid für die Gewerbesteuer (Mess-
zahl) erstellen. Aber der endgültige Steuerbescheid
über den Steuerbetrag erstellt die Kommune.
Die Gewerbesteuer ist allerdings zu buchen, unter dem
Konto Gewerbesteuer (Privatsteuern), ist aber wie an-
führt keine Betriebsausgabe.
In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass die Gewerbesteuer automatisch vom Finanzamt bei der Einkommensteuer abgezogen wurde.
Aber zum Buchen:
Ich dachte, man bucht die Gewerbesteuer seit 2008 bei Personengesellschaften als Privatentnahme? Auf welchem Konto (SKR03) sollte die Gewerbesteuer denn deiner Meinung nach auf einer Einnahmen-Überschußrechnung auftauchen?
bei der einkommenssteuer zählt, wie geschrieben, der zeitpunkt der bezahlung.
die berechnung der gewerbesteuer ist nicht so einfach, sie wird vom finanzamt berechnet. du kannst sie dir auf keinen fall selber berechnen. wie eigentlich?
HALLO, OHNE JETZT KONKRET AUF DIE STEUERRECHTLICHEN REGELUNGEN ZU DEM THEMA EINZUGEHEN,(WAS IMMER MIT VIEL
NACHLESEN ZU TUN HAT, WENN MAN ES NICHT KONKRET KENNT)
WÜRDE ICH IN DIESEM FALL FÜR MICH SO ENTSCHEIDEN,
DAS ICH DIE FRAGE, SO WIE DU SIE MIR STELLTEST, DEM
FINANZAMT STELLST. DA DU NICHS ZU VERHEIMLiCHEN HAST,
ENTSTEHT DIR AUCH KEIN NACHTEIL. ICH WÜRDE DEM FA
DEN SACHVERHALT SO SCHILDERN UND ANFRAGEN, SO WIE DU ES
BEI MIR GEMACHT HAST.
DANN BIST DU DAS PROBLEM LOS. UND DAS FA MUSS REAGIEREN.
LIEBE GRÜSSE
HELMUT
N.S. Man muß nicht jede steuerrechtliche Relevanz im
Detail selbst kennen. Es reicht wenn man dann auch aus
Gründen der Einfachheit einfach das FA mit der Lösung
beauftragt.
Anscheinend sieht das Finanzamt das anders. Die Gewerbesteuer wurde für 2010 automatisch von der Einkommensteuer abgezogen, obwohl sie noch gar nicht bezahlt ist. Die Bescheide habe ich übrigens schon alle.
Zur Berechnung der Gewerbesteuer siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutsc…
hallo christian,
da hab ich dich ein wenig falsch verstanden. ich dachte, du willst die gewerbesteuer selber ausrechnen und dann deine einkommenssteuer mindern. wenn das fa die gew. bescheide bereits erstellt und entsprechend deine est gekürzt hat, wo ist das problem?
Das hast du schon richtig verstanden.
Ich habe - leider erst nachdem ich die Frage hier gestellt hatte - beim Finanzamt angerufen. Dabei wurde ich darauf hingewiesen, dass die Gewerbesteuer beim Einkommensteuerbescheid bereits abgezogen wurde. Das hatte ich übersehen.
Für das nächste Jahr soll ich aber die Gewerbesteuer gleich in der Einkommensteuererklärung mit angeben. Entweder selber berechnen, oder, wenn sich beim Gewinn zum Vorjahr nicht viel geändert hat, den Wert vom Vorjahr übernehmen.
Abgleichen tun sie das anscheinend sowieso immer mit dem Steuerbescheid für das Gewerbe.
OK CHRISTIAN, DANKE FÜR DIE RÜCKMELDUNG: MANCHMAL MACHT
MAN ES SICH EINFACH UNNÖTIG SCHWER, WEIL MAN SELBST
VERSUCHT FRAGEN IN DER T I E F E ZU BEANTWORTEN, OBWOHL
ES WIE IN DEINEM BEISPIEL AUCH GANZ EINFACH LÖSBAR IST.
Hallo Fragefrosch,
es kann nicht sein, dass das Finanzamt die Gewerbe-
steuer eingezogen hat, das kann nur die Stadtverwaltung oder die Gemeindeverwaltung. Denn jede Kommune hat unter-
schiedliche Hebesätze.
Sicher bucht man die Gewerbesteuer (Privatsteuern) über Privatentnahme. Das Gegenkonto ist dann das Konto
Gewerbesteuer.
Deshalb schrieb ich ja auch ‚abgezogen‘ und nicht ‚eingezogen‘.
Bei der Berechnung der zu zahlenden Einkommensteuer wurde der Betrag der Gewerbesteuer abgezogen.
Zu zahlen ist die Gewerbesteuer an die Stadt. Aber in diesem Fall erst am 09.02.12, das heißt sie ist noch nicht bezahlt.
Ich hätte jetzt direkt Privatentnahme an Bank gebucht, aber der Umweg über das Gewerbesteuerkonto ist dann wohl der richtigere.