Hi
Im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass in Betrieben mit 5
und mehr Beschäftigten Betriebsräte zu wählen sind. Es steht
nicht darin, dass die Belegschaft der Wahl eines Betriebsrats
zuzustimmen hat. Wenn eine solche Abstimmung durchgeführt
wird, ist das ein Votum, das man zur Kenntnis nehmen kann.
Mehr aber auch nicht …
Ich habe jetzt leider keinen Kommentar zum BetrVG zur Hand, kann deswegen nur aus Wikipedia zitieren:
Betriebsräte werden in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmern gewählt. Es muss kein Betriebsrat gewählt werden und der Arbeitgeber muss nicht die Initiative ergreifen. Es obliegt alleine der Initiative der Arbeitnehmer oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, ob ein Betriebsrat gewählt wird.
und ich denke das Votum der Arbeitnehmer ist relativ eindeutig.
und eine Gewerkschaft, Partei oder andere Interessenvertretung
wird sich bestenfalls von ihren eigenen Leuten vorschreiben
lassen, was sie zu tun und zu lassen hat - oder glaubst Du,
der Arbeitgeberverband lässt sich per Abstimmung durch
Verbandsfremde zu irgendetwas außer einem herzhaften Lachen
bewegen? Na also.
Nein, aber durch Streiks wegen überzogenen Forderungen. Auch kann man denen wahrlich kein Standesgedünkel oder irgendwelche Ideologien vorwerfen. Den Gewerkschaften schon und genau das ist das Problem. Sobald einfache Fragen (z.B. dauer der Arbeitszeit) nicht mehr vom gesunden Menschenverstand (Bezahlbarkeit?) sondern von Ideologien beantwortet werden, wirds gefährlich.
[…] 5123 Mitarbeiter stimmten gegen die Einführung, nur 509 dafür,
wie ein Unternehmenssprecher in Walldorf sagte." […]
und das ist ja so etwas von uninteressant : Erstens sind
solche Abstimmungen von keiner, aber auch überhaupt gar
keiner, rechtlichen Relevanz (es könnte auch bei umgekehrtem
Ergebnis niemand die SAP zwingen, per order de mufti
unternehmensseitig die Wahl einzuleiten - das müssten dann die
Arbeitnehmer immer noch selbst tun!).
natürlich kann der Arbeitgeber eine Wahl zum Betriebsrat einleiten. Aber er hat nicht die Pflicht dazu.
Zweitens ist die
Gewerkschaft, wenn überhaupt, daran interessiert, was die
Mitglieder denken und nicht irgendwelche anderen Hansels.
Achso. Nur der Arbeitnehmer, der Gewerkschaftsmitglied ist, ist ein guter Arbeitnehmer? Oder andersrum gefragt, am konkreten Beispiel, drei gewerkschaftlich organisiert SAP Mitarbeiter haben sich für den Betriebsrat stark gemacht, dürfen diese drei gegen den WIllen von knapp 6000 anderen entscheiden?
Demokratie ist gut aber nur solange sie uns nützt?
Wie ich schon schrub : Eine Abstimmung, ob BR oder nicht, ist
nirgends vorgesehen oder gar vorgeschrieben. Und
Nichtmitglieder haben keinen Einfluss auf Beschlüsse eines
Interessenverbandes - wer in einer Partei, einem Verband oder
Weizenkeim etwas bewegen will, muss zunächst Mitglied sein.
Das gilt im Vereinsrecht und noch in ganz vielen anderen
Bereichen, auch ohne dass die Demokratie darunter leidet.
Dann bist Du sicherlich auch dafür, dass unternehmensfremde Organisationen nicht in das Unternehmen oder in die Arbeitgeber-Arbeitnehmerbeziehung reinpfuschen sollen. Ansonsten wäre Deine Argumentation ziemlich fragwürdig…
Jedem steht es frei, in einer Gewerkschaft Mitglied zu werden
oder auch nicht - das ist ein Grundrecht.
unbestritten.
Darüber zu
diskutieren übrigens auch.
auch unbestritten
Der Mitgliederschwund bei den
Gewerkschaften deutet ja auch darauf hin, dass immer mehr
Leute so denken wie Du, und möglicherweise werden diese
Organisationen sogar in der Bedeutungslosigkeit verschwinden.
hoffentlich. Nur reissen diese Gewerkschaften immer noch das Maul soweit auf, als wären 100 % aller Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert.
Das wird aber nicht durch Infragestellung der
Koalitionsfreiheit kommen, sondern höchstens, wenn die
„Abstimmung mit den Füßen“ so weiterläuft.
Mir würde es schon langen wenn es eine Abstimmung wäre und nicht eine Frage des richtigen Mitgliedsausweises
Quak, quak, quak. Wenn Du mal genauer nachschaust, wirst Du
feststellen, dass nicht Gewerkschaften, sondern Betriebsräte
(=Personen! nicht Gremien!) und auch nicht wenige Manager die
angebotenen Vergünstigungen wahrgenommen haben.
unbestritten
Was das mit
der IG Metall zu tun haben könnte, entzieht sich meinem
Verständnis -
saß die IG-Metall, namentlich Peters, nicht im Aufsichtsrat?
ich kann Dir nur versichern, dass die
Gewerkschaftssatzung derlei nicht vorsieht und auch nicht
gutheißt.
wäre ja noch schöner!
Aber es ist ja politisch viel sinnvoller, nur die
bösen BR mit Dreck zu bewerfen.
Nein, eben nicht! Ich habe gar nichts gegen Betriebsräte! Im Gegenteil, ich halte sie sogar für sehr sinnvoll um die Arbeitnehmerinteressen durchzusetzen oder zu vertreten. ABER: Eben nur Betriebsräte und nicht Unternehmensfremde Organisationen, die in einer Entfernung von mehreren hundert Kilometern, ohne Ahnung von der Materie, dem Auftragsvolumen, der Stimmung und der Kassenlage eines Unternehmens bestimmen wollen, wie dieses zu laufen hat.
Summa summarum : Du kannst gern Gewerkschaften, BR und
überhaupt Arbeitnehmer als Ungeziefer und Bähbäh betrachten -
Betriebsrat: wichtig (falls von Arbeitnehmerseite gewünscht)
Arbeitnehmer: natürlich ebenso Bestandteil eines Unternehmens wie Arbeitgeber also keinesfalls Ungeziefer oder BähBäh
Gewerkschaften: ideologieverblendete, unnötige Organisationen. Oder meinst Du nicht, dass Betriebsvorstand und Betriebsbelegschaft besser ausmachen kann was für beide Seiten wichtig ist und was nicht?
das ist durch dasselbe Rechtssystem gedeckt, das Du in Deinem
Posting so geflissentlich ignorierst.
Leider hat schwarz-gelb nicht gepunktet, sonst gäbe es dieses „Rechtssystem“ bald nicht mehr, sondern nur noch betriebsinterne Vereinbarungen.
gruß