Hallo Zusammen,
Mit einem ererbten Haus habe ich im Testament des Erblassers die Auflage erhalten, langjährige Mieter zu den beim Erbfall bestehnenden Bedingungen lebenslang weiter wohnen zu lassen. Kündigen kann ich nur bei Mietrückständen länger als zwei Monate, sowie bei vertragswiedrigem Gebrauch der Mietsache.
Es bestand ein „mündlicher Mietvertrag“ (also Kaugummi) mit dem Erblasser, den ich in Form eines Standartmietvertrages (Formular aus dem Schreibwarenhandel) in schriftliche Form gebracht habe. Die Mieter haben den Vertrag 10 Tage zur Ansicht gehabt und dann in meinem Beisein nach gemeinsamer Durchsicht des Vertrages unterschrieben.
Leider hat der Erblasser keine korrekten Nebenkostenabrechnungen erstellt, allemal handschriftliche Zettel mit der Überschrift „Wassergeld“. Die Mieter haben Nachzahlungsbeträge an den Erblasser stets in bar entrichtet und haben hierüber keine Quittungen.
Nun rechne ich die Betriebskosten korrekt ab und lege natürlich umlagefähige Kosten um. (Gebäudeversicherung,Grundsteuer, Heizungswartung etc.) So ist es ja auch im jetzt schriftlichen Mietvertrag laut Betriebskostenverordnung geregelt.
Nach Zustellung der Betriebskostenabrechnung schneiden mich die Mieter nun plötzlich und sprechen kein Wort mit mir. Die Nebenkostennachzahlung haben sie nicht überwiesen. Ich habe diese mit Fristsetztung angemahnt und will bei Nichtzahlung einen Mahnantrag stellen.
Scheinbar berufen sich die Mieter wohl auf ein Gewohnheitsrecht zur inkorrekten Nebenkostenabrechnung und barabwicklung?!
Des Weiteren benehmen sich die Mieter auch ausserhalb ihrer Wohnung nach Gutsherrenart. Sie haben eine Waschküche offensichtlich mit Dingen aus ihrem Besitz vollgestellt und anschliessend verschlossen. (Ich kann den Raum nicht betreten,obwohl sich dort Gegenstände aus meinem Besitz befinden) Dieser Raum gehört nicht zur Mietwohnung und war immer offen zugänglich. Es war den Mietern gestattet dort zwei Fahrräder unter zu stellen. Im von aussen begehbaren Keller haben sie im Kellergang Gegenstände aus ihrem Besitz abgestellt und einen Schrank aufgestellt. Zugewiesen ist ihnen vertraglich ein Kellerabteil.
Nun werden sie sich wohl auch hier auf ein „Gewohnheitsrecht“ berufen: „Das war schon immer so, das haben wir immer so gemacht“.
Muss ich nun das Gegenteil beweisen und bitte wie??? -Allemale haben die Mieter sich während einer langen Krankheitsphase des Erblassers schleichend immer mehr ausgebreitet, was mir so natürlich nicht passt .
Wie seht Ihr Fachleute die rechtliche Situation und was ratet Ihr mir?
Mit bestem dank für Eure Meinungen und Anregungen grüßt
Bernd