Gez

Huhu!

wenn es nach dieser Deiner Vorstellung geht,

DAs ist zuviel des Lobes. Es handelt sich nicht um „meine Vorstellung“, sondern um Grundgedanken unseres demokratischen Gemeinwesens in der Ausprägung der ständigen Rechtscprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nachdem ich mich aber wissenschaftlich damit beschäftigt habe, kann ich mit Überzeugung sagen: Das ist gut so, wie es ist. Insofern kannst Du also gerne weiter auch von „meiner Vorstellung“ reden.

muss ich mich des
Besitzes eines jeden Gerätes enthalten, mit dem
Rundfunkempfang möglich ist.

Wieso?

Hier springt doch die GEZ auf jede technische Neuerung an, um
die Kasse aufzuhalten.

Die GEZ ist übrigens die Gebühreneinzugszentrale der Landesrundfunkanstalten. Die macht die Gesetze nicht.

Warum wird nicht die technische Möglichkeit des codierten
Sendens genutzt, so dass die Rundfunkgebühren der ÖR über die
Benutzung des Decoders bezahlt wird?

Weil das System vorsieht, dass die unerlässliche Grundversorgung an Information, Bildung und Unterhaltung jedermann zur Verfügung stehen muss.

Wenn ich das Angebot der Öffentlich-rechtlichen Kirchen nicht
nutzen möchte, kann ich meinen Austritt erklären und die
entsprechenden „Gebühren“ entfallen. Trotzdem kann ich die
Leistungen anderer Anbieter in Anspruch nehmen, ohne an die
ÖR-Kirchen Gebühren zu zahlen.

Na siehste, da ist das Grundgesetz wieder gut…

Bei der GEZ

s. o.

habe ich nun mal nicht mehr die
Entscheidungsfreiheit. Ich muss offenbar auf die Leistung
sämtlicher Anbieter verzichten, nur weil ich für nicht
genutzten Monopolrundfunk nicht zahlen möchte?

Monopolrundfunk erleben wir gerade auf der privaten Schiene. Ich will mein Fernsehprogramm weder von Familie Mohn aus Gütersloh noch von einem undurchsichtigen türkisch-russischen Kapitalkonsortium vorgeschrieben bekommen. Und ich will, dass das für alle gilt, die in diesem Land leben.

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Hallo,

Was ist denn die ‚natürliche Größe‘?

Klein, sehr klein

Die wie genau wäre?

Das sie auch auf der Website so angegeben werden kann, eben das die GEZ ein privater Verein ist.

ggf. Gerichtskosten, wenn Du nicht zahlst? Ist es neuerdings
untersagt, auf die rechtlichen Folgen einer
Zahlungsverweigerung hin zu weisen?

Aber mit Sicherheit nicht, wenn die Forderung berechtigt ist, und der Mahnende auch eine Geschäftsbeziehung zum anderen unterhält.

Glaube nicht, wenn Du einen Lieferanten hättest der dir mit diesen Methoden kommt, dass die Geschäftsbeziehung lange halten würde.

Vielleicht informierst Du Dich nochmal genauer darüber, woher
diese Leute kommen. Kleiner Tip: von der GEZ kommen sie nicht.

Dann schicke ich mal jemanden von Russisch Inkasso zu dir, und behaupte die kommen auch nicht von mir. Die sollen mal nachschauen ob ich etwas von dir fordern kann.

Ach ja: ‚Amtsanmaßen‘ kann man sich nur ein Amt. Welches wäre
das in diesem Fall?

Welches Amt wäre es, wenn jemand kommt und die Geschäftsräume durchsuchen will, und angeblich auch darf.

Beschwer Dich nicht bei der GEZ darüber, das haben unsere
Politiker so beschlossen.

Unsere Politiker sind doch inzwischen so merkbefreit, was die beschließen kann doch in der Realität nicht bestehen.

Und was genau tun sie im Unterschied dazu?

Sie machen zuviel.

Du hast die Radiosender vergessen.

Vergessen nicht, aber die sind vom Wesen her unwesentlich. Zudem hat sich deren Qualität nicht so verschlechtert.

Darüber sollte man durchaus nachdenken, da bin ich Deiner
Meinung. Nur hat die GEZ damit nun gar nichts zu tun.

Stimmt auch wieder, GEZ hat mit dem Auftrag welcher der Rundfunk hat, nichts zum tun. Also wäre es gut die Gebühren auf eine andere Art einzuziehen.

Gruß

hartmut

Hallo,

Was ist denn die ‚natürliche Größe‘?

Klein, sehr klein

840 Mitarbeiter finde ich nicht sehr groß bei immerhin 44Mio Rundfunkempfänger, 37Mio TV-Geräten, 7,3Mrd. Umsatz (Zahlen von 2006, http://www.gez.de/docs/gb2006.pdf). Ich kenne kaum ein Wirtschaftsunternehmen, dass größere Umsätze pro Mitarbeiter hat.

Die wie genau wäre?

Das sie auch auf der Website so angegeben werden kann, eben
das die GEZ ein privater Verein ist.

Sie wird doch angegeben:
http://www.gez.de/door/institution/institution/index…

ggf. Gerichtskosten, wenn Du nicht zahlst? Ist es neuerdings
untersagt, auf die rechtlichen Folgen einer
Zahlungsverweigerung hin zu weisen?

Aber mit Sicherheit nicht, wenn die Forderung berechtigt ist,
und der Mahnende auch eine Geschäftsbeziehung zum anderen
unterhält.

Die hast Du doch. Und, wenn nicht, so doch zumindest strittig, wie bei einer von Dir, aber nicht vom Rechnungstellenden bestrittenen Forderung. Ich verstehe Dein Problem nicht.

Glaube nicht, wenn Du einen Lieferanten hättest der dir mit
diesen Methoden kommt, dass die Geschäftsbeziehung lange
halten würde.

Und umgekehrt?

Vielleicht informierst Du Dich nochmal genauer darüber, woher
diese Leute kommen. Kleiner Tip: von der GEZ kommen sie nicht.

Dann schicke ich mal jemanden von Russisch Inkasso zu dir, und
behaupte die kommen auch nicht von mir. Die sollen mal
nachschauen ob ich etwas von dir fordern kann.

Was meinst Du damit?
Ich dachte, wir reden grade über die GEZ?

Ach ja: ‚Amtsanmaßen‘ kann man sich nur ein Amt. Welches wäre
das in diesem Fall?

Welches Amt wäre es, wenn jemand kommt und die Geschäftsräume
durchsuchen will, und angeblich auch darf.

Ich habe keine Ahnung. Gibt es ein Amt, das das erlauben würde?

Beschwer Dich nicht bei der GEZ darüber, das haben unsere
Politiker so beschlossen.

Unsere Politiker sind doch inzwischen so merkbefreit, was die
beschließen kann doch in der Realität nicht bestehen.

Oh, natürlich kann man derartige Meinungen vertreten. An die beschlossenen Gesetze muss man sich leider trotzdem halten.
Kannst ja eine eigene Partei aufmachen, wenn es Dich stört.

Trotzdem weiß ich jetzt immer noch nicht, was das mit der GEZ zu tun hat.

Und was genau tun sie im Unterschied dazu?

Sie machen zuviel.

Was denn genau?

Du hast die Radiosender vergessen.

Vergessen nicht, aber die sind vom Wesen her unwesentlich.

Ich habe nicht den Hauch einer Ahnung, was Du damit meinst.

Zudem hat sich deren Qualität nicht so verschlechtert.

Da kann man durchaus geteilter Meinung sein.

Stimmt auch wieder, GEZ hat mit dem Auftrag welcher der
Rundfunk hat, nichts zum tun.

Diesen Gedankensprung müsstest Du mir mal erklären. Berücksichtige dabei bitte, dass die GEZ von den Rundfunkanstalten beauftragt wurde.

Also wäre es gut die Gebühren auf eine andere Art einzuziehen.

Zum Beispiel wie?

Gruß
loderunner

Hi
ohne jetzt alles gelesen zu haben:
a) welche „tollen Eisenbahnsendungen“ meinst du? (Falst du auf „BahnTV“ anspielst: die bekommen von der GEZ nichts ab
b) du wirst nicht gezwungen, einen Fernseher oder ein Radio zu besitzen. Wenn du aber eines hast, musst du dafür die Rundfunksteuergebühr zahlen
c) ich möchte schauen, ohne vorher irgendeinen Dekoder einzuschalten, der dann die Möglichkeit bietet, zurückzuverfolgen, was ich wann geguckt habe

CU
HaWeThie

Hallo,

Die wie genau wäre?

Das sie auch auf der Website so angegeben werden kann, eben
das die GEZ ein privater Verein ist.

die GEZ ist kein Verein und sie hat keine Rechtsform. Sie ist die Gebühreneinzugszentrale der Rundfunkanstalten, genauer: eine nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft und genau das steht auch auf der Internetseite.

ggf. Gerichtskosten, wenn Du nicht zahlst? Ist es neuerdings
untersagt, auf die rechtlichen Folgen einer
Zahlungsverweigerung hin zu weisen?

Aber mit Sicherheit nicht, wenn die Forderung berechtigt ist,
und der Mahnende auch eine Geschäftsbeziehung zum anderen
unterhält.

Die Gebührenpflicht ergibt sich aus einem Gesetz, genauso wie Steuern und Abgaben. Was glaubst Du, was los ist, wenn Du Dich weigerst, den vollen Beitrag für die Straßenreinigung zu zahlen, weil Du ja schließlich nur max. 5% der Wege und Straßen der Stadt regelmäßig nutzt?

Stimmt auch wieder, GEZ hat mit dem Auftrag welcher der
Rundfunk hat, nichts zum tun. Also wäre es gut die Gebühren
auf eine andere Art einzuziehen.

Du meinst, daß es vernünftiger wäre, wenn jeder der 21 TV- und 57 UKW-Rundfunksender zzgl. Mittelwellensender und DigitalProgramme einen eigenen Gebühreneinzug betreiben würde. Der WDR bucht dann bei Dir 3 Cent monatlich ab, SWR 3 25 Cent, Nord 3 1,20 usw. War es das, was Du meintest?

C.

Schicke der GEZ eine Unterlassungserklärung zu, weiterhin zu
behaupten, einen Fernseher zu besitzen bzw. Briefe zu
schreiben.

Du wirst dich selber melden und für jeden „nicht bestellten“
Brief wirst du in Zukunft 100 Euro verlangen.

Ähnlich sinnvoll und zielführend:

Sehr geehrter Herr Staatsanwalt,

hiermit untersage ich Ihnen, Strafanzeigen gegen meine Person entgegenzunehmen, gegen mich zu ermitteln oder Anklage zu erheben. Bei Zuwiderhandlungen werden Sie mit 1.000 Euro Vertragsstrafe und 5 Stockhieben bestraft.

Will sagen: Die GEZ hat ein Auskunftsrecht, das man nicht durch einseitige Willenserklärung aus der Welt schaffen kann.

Gruß
Christian

Generell bin ich der Meinung, das eben aus den in diversen Antworten erwähnten Verdummungs-Kriterien durch Privatsender mit den öffentlich-rechtlichen durchaus ein relativ neutrales Angebot bestehen soll, das für die Berichterstattung zuständig ist. Bei den ÖR-Sendern ist die politische Einflussnahme meines Erachtens auch wesentlich weniger zu verspüren (von einigen Sendungen mal abgesehen), als bei Privaten, deren politische Meinung oft zu stark einseitigen Berichten verleitet.

Somit ist es wohl ein notwendiges Übel, die neutrale und informative Berichterstattung durch die Rundfunkgebühr zu gewährleisten (Achtung: GEZ hat kürzlich eine Seite abgemahnt, weil dort das Teil GEZ-Gebühr genannt wurde…).

Was ich jedoch nicht ganz nachvollziehen kann ist die Tatsache, das Gebührenpflicht quasi mit Kauf eines Gerätes besteht. Ich kenn einen Fall, da hängen in einem Kino-Foyer 2 Plasma-Bildschirme, auf denen das aktuelle Tagesprogramm angezeigt wird und von Verleihern zur Verfügung gestellte Trailer laufen. Die Geräte haben keinen TV Anschluß. Trotzdem muß der Kinobetreiber jetzt Gebühren nachzahlen, weil man die Teile ja theoretisch auch anschließen könnte (was aber hier nicht der Fall sein wird). Das wär in etwa so, wie wenn man jemanden wegen Mordes verhaftet, weil er sich ein Küchenmesser kauft. Er hätte ja auch die theoretische Möglichkeit, damit einen umzubringen…

Weiter versteh ich nicht ganz, warum ich, wenn ich in meiner Wohnung Gebühren zahle, dort nochmals Gebühren zahlen soll, weil in einem reinen, steuerbegünstigen Arbeitszimmer ein Radio steht. Ich kann doch nur einem Gerät zuhören.

Der richtige Hammer ist aber die Gebührenpflicht für PCs. Hier ist wieder der Fall des theoretischen Einsatzes. Wenn man einen PC hat, kann man den ans Internet anschließen, somit kann man ÖR-Rundfunk empfangen, somit muß man zahlen. Hiermit hört der Spaß für mich definitiv auf. Die Möglichkeit, Informationen zu senden haben die ÖR Rundfunkanstalten schon mit TV un Radio in ausreichendem Maße. Ich habe niemals verlangt, das die Leute auch über Web-Radio und -TV senden. Im Gegenteil. Die dauernd gestreamten Multimediainhalte schränken meine Bandbreite ein. Zumal ich nur ganz selten Online Radio höre, geschweige denn sogar TV gucke. Leider ist der Rundfunkstaatsvertrag hier ungenau gefasst, so daß es eben ausgelegt werden kann, daß auch Internet als Sendeform gilt. Und daher müssen jetzt alle Firmen Gebühren für sämtliche Arbeitsplatz PC zahlen. Auch wenn mein Arbeitgeber keine gestreamten Inhalte im Netz zulässt und somit die technische Empfangsmöglichkeit am Arbeitsplatz fehlt.

Zusammenfassend:
Rundfunkgebühr für TV und Radio wegen mir ok, allerdings nur einmal pro Person bzw. Haushalt, und damit ist Radio am Arbeitsplatz mit abgedeckt (wenn ich weg bin, kann ich daheim ja net hören).
Gebühren für Internet auf keinen Fall.

Gruß
Henrik

Hi Pari,

galieo (allgemeinwissen)
welt der wunder (allgemeinwissen)

da werden regelmäßig! ‚Fakten‘ gebracht, daß es mit als Naturwissenschaftler nur so graußt!
Verfälschend vereinfacht, verdreht und oft habe ich den EIndruck, daß die Redakteure etwas irgendwo abgeschrieben haben ohne es verstanden zu haben.
Wissenschaftler können das keine sein, sonst sollten sie schleunigst ihr Diplom verbrennen.
Ranga Yogeshwar z.B. ist Diplom Physiker
Die Moderatoren von Kopfball haben auch (fast?) alle ein Diplom in Naturwissenschaften.

wahre liebe (aufklärung) (gibs die sendung noch ?? )

Nö, die gibt es nicht mehr, aber was war daran Wissensvermittlung?

und dokumentationen laufen auch da

Jau, wie ein Kran einen Riesenkessel transportiert.

was das fernsehen für kinder und deren lernpotential dabei
angeht. finde ich das die überhaupt gar nicht vor so einer
kiste sitzen sollten, aber das ist jedem selbst überlassen :smile:

Die von mir genannten Sendungen (Kopfball, Sendung mit der Maus, Willi wills wissen) sind speziell für Kinder gemacht und hervorragend geeignet, komplexe Probleme kindgerecht zu übermitteln.
Sie dauern eine halbe Stunde, so lange darf man Kinder m.E. schon vor der Glotze sitzen lassen.

Gandalf
P.S.
Deine Umschalttaste ist kaputt!

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Äpfel und Birnen?
Ein Staatsanwalt darf auch u.U. in meine Wohnung, die GEZ nicht.

Es geht hier ja darum, dass die GEZ in Ihrem Brief scheinbar behauptet, dass derjenige einen Fernseher besäße. Und das ist eine Unterstellung.

Und dann darf die GEZ das wohl doch nicht?!?

Hallo Loderunner

Ach ja: ‚Amtsanmaßen‘ kann man sich nur ein Amt. Welches wäre
das in diesem Fall?

Welches Amt wäre es, wenn jemand kommt und die Geschäftsräume
durchsuchen will, und angeblich auch darf.

Ich habe keine Ahnung. Gibt es ein Amt, das das erlauben
würde?

Nur zu Deiner Info, folgendes ist Amtsanmaßung:
StGB § 132 Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wenn also ein Mitarbeiter der GEZ angibt er hätte das Recht in die Wohnung zu gehen, wie schon öfters vorgekommen, oder er begibt sich ohne Erlaubnis auf ein Firmengelände und behauptet er darf das, dann ist das Amtsanmaßung. Siehe den 2 Teil des § 132 StGB. Deshalb ist es meiner Meinung nach sehr wohl eine Anmaßung indem er vorgibt er hätte hoheitliche Befugnisse, wie sie nur der Polizei oder ähnlichem zusteht.

Gruß Katie

Ein Staatsanwalt darf auch u.U. in meine Wohnung, die GEZ
nicht.

Es ging nicht darum, daß die Sachverhalte im Detail gleich sind, sondern daß man der GEZ nicht einfach sagen kann, daß sie einen in Ruhe lassen soll.

Es geht hier ja darum, dass die GEZ in Ihrem Brief scheinbar
behauptet, dass derjenige einen Fernseher besäße. Und das ist
eine Unterstellung.
Und dann darf die GEZ das wohl doch nicht?!?

Wieso nicht? Eine Unterstellung ist keine strafbare oder sonstwie verbotene Handlung.

Gruß
Christian

das diese sendung wissensmäßig nicht mithalten können weiß ich nur ich kann nicht verlieren und wollte einfach einen konter bringen, dennoch, intterresiert mich nicht was ARD ZDF unc Co für wissen vermitteln, ich will diese sender nicht haben ich will Pro 7 und total verdummen,

—> darum ging es in der diskussion, aussschließlich darum das ich das nicht will und trotzdem dafür bezahlen muss :smile:

Hallo,

StGB § 132 Amtsanmaßung
Wenn also ein Mitarbeiter der GEZ angibt er hätte das Recht in

ist denn schonmal ein Mitarbeiter der GEZ deswegen verurteilt worden?

Hier: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/93/4-416-93.php steht der Satz: „1. Wegen Amtsanmaßung macht sich nach § 132 Abs. 2 StGB nur strafbar, wer eine Handlung vornimmt, die den Anschein einer Amtshandlung hervorruft. (BGHSt)“
Welches Amt maßt sich der GEZ-Mitarbeiter denn an?
Notwendige Bedingung dafür wäre doch, dass es ein Amt gibt, dessen Inhaber das darf, richtig? Darf die Polizei einfach ohne Anlass eine Wohnung durchsuchen?
Einfach zu behaupten: ‚Ich darf das‘ ist imho noch keine Amtsanmassung. Irre ich mich da?
Versteh’ mich bitte nicht falsch - ich will das unrechtmäßige Vorgehen der (nicht GEZ, sondern ÖR-) Mitarbeiter nicht verteidigen, ich möchte nur wissen, was genau sie da falsch machen.
Gruß
loderunner

Hallo,

das ich das nicht will und trotzdem dafür bezahlen muss :smile:

Das ist, wie schon gesagt, ein Grundprinzip in einer Solidargemeinschaft. Du zahlst ja auch haufenweise Steuern, die nicht Dir, sondern anderen zu Gute kommen. Mit den Rundfunkgebühren ist es eben genauso.
Gruß
loderunner

Hallo,

StGB § 132 Amtsanmaßung

ist denn schonmal ein Mitarbeiter der GEZ deswegen verurteilt
worden?

sorry ist mir nicht bekannt.

Welches Amt maßt sich der GEZ-Mitarbeiter denn an?
Notwendige Bedingung dafür wäre doch, dass es ein Amt gibt,
dessen Inhaber das darf, richtig? Darf die Polizei einfach
ohne Anlass eine Wohnung durchsuchen?

Natürlich darf auch die Polizei nicht ohne Grund eine Wohnung durchsuchen. sie brauchen entweder einen Durchsuchungsbefehl (also richterliche Anweisung) oder bei „Gefahr im Verzug“, dass heißt ohne sofortiges Einschreiten würde die Starftat nicht mehr verfolgbar sein.

Einfach zu behaupten: ‚Ich darf das‘ ist imho noch keine
Amtsanmassung. Irre ich mich da?

Da will ich mich selbst noch mal Informieren, aber vielleicht kann in der zwischenzeit ein Rechtsgelehrter antworten.

Versteh’ mich bitte nicht falsch - ich will das unrechtmäßige
Vorgehen der (nicht GEZ, sondern ÖR-) Mitarbeiter nicht
verteidigen, ich möchte nur wissen, was genau sie da falsch
machen.

Wie gesagt ich informiere mich noch malmund schreib dann wieder. Sorry dauert übers WE.

Gruß Katie

Gruß
loderunner