Huhu!
wenn es nach dieser Deiner Vorstellung geht,
DAs ist zuviel des Lobes. Es handelt sich nicht um „meine Vorstellung“, sondern um Grundgedanken unseres demokratischen Gemeinwesens in der Ausprägung der ständigen Rechtscprechung des Bundesverfassungsgerichts. Nachdem ich mich aber wissenschaftlich damit beschäftigt habe, kann ich mit Überzeugung sagen: Das ist gut so, wie es ist. Insofern kannst Du also gerne weiter auch von „meiner Vorstellung“ reden.
muss ich mich des
Besitzes eines jeden Gerätes enthalten, mit dem
Rundfunkempfang möglich ist.
Wieso?
Hier springt doch die GEZ auf jede technische Neuerung an, um
die Kasse aufzuhalten.
Die GEZ ist übrigens die Gebühreneinzugszentrale der Landesrundfunkanstalten. Die macht die Gesetze nicht.
Warum wird nicht die technische Möglichkeit des codierten
Sendens genutzt, so dass die Rundfunkgebühren der ÖR über die
Benutzung des Decoders bezahlt wird?
Weil das System vorsieht, dass die unerlässliche Grundversorgung an Information, Bildung und Unterhaltung jedermann zur Verfügung stehen muss.
Wenn ich das Angebot der Öffentlich-rechtlichen Kirchen nicht
nutzen möchte, kann ich meinen Austritt erklären und die
entsprechenden „Gebühren“ entfallen. Trotzdem kann ich die
Leistungen anderer Anbieter in Anspruch nehmen, ohne an die
ÖR-Kirchen Gebühren zu zahlen.
Na siehste, da ist das Grundgesetz wieder gut…
Bei der GEZ
s. o.
habe ich nun mal nicht mehr die
Entscheidungsfreiheit. Ich muss offenbar auf die Leistung
sämtlicher Anbieter verzichten, nur weil ich für nicht
genutzten Monopolrundfunk nicht zahlen möchte?
Monopolrundfunk erleben wir gerade auf der privaten Schiene. Ich will mein Fernsehprogramm weder von Familie Mohn aus Gütersloh noch von einem undurchsichtigen türkisch-russischen Kapitalkonsortium vorgeschrieben bekommen. Und ich will, dass das für alle gilt, die in diesem Land leben.
