GEZ für Selbständige?

Hallo

hab die GEZ-Fragen hier schon durchschmökert, aber noch nicht selber gegugelt (schäm)

Ein Selbständiger hat seinen "Firmen"sitz in einem EFH-Wohnhaus zusammen mit der Familie

Wird er in Zukunft getrennt vom Haushalt erfasst und zahlungspflichtig?

Weiss das zufällig jemand auswendig?

Gruss Schorsch

Hallo,

hab die GEZ-Fragen hier schon durchschmökert, aber noch nicht
selber gegugelt (schäm)

Hast du auch meinen u.a. Link zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) gelesen?

Ein Selbständiger hat seinen "Firmen"sitz in einem
EFH-Wohnhaus zusammen mit der Familie

Wird er in Zukunft getrennt vom Haushalt erfasst und
zahlungspflichtig?

Weiss das zufällig jemand auswendig?

Vermutlich niemand. Warte doch, was auf dich zukommt.

Gruß
Otto

Rundfunkbeitrag(!) für Selbständige
[«GEZ» heißt nämlich «Gebühreneinzugszentrale» :smile: – mal ganz davon abgesehen, dass es seit 01.01.13 keine Gebühren mehr sind, sondern

. :s (Ja, das ist in der Tat ein Unterschied!)]

Hi!

Ein Selbständiger hat seinen "Firmen"sitz in einem EFH-Wohnhaus zusammen mit der Familie

Wird er in Zukunft getrennt vom Haushalt erfasst und zahlungspflichtig?

Zu wenige Infos! Daher ist, zumindest zunächst mal, nur die Standardantwort « Kommt drauf an! » möglich.
Für eine endgültige Antwort, fehlen noch folgende Infos (es sei denn natürlich, meine im letzten Absatz gegebene Antwort trifft auf den von Dir geschilderten Fall zu oder Du findest Deine Antwort selber auf den unten von mir verlinkten Internetseiten):

  1. Ist der Selbständige Einzelunternehmer oder hat er Mitarbeiter (MAs)?
     [Wenn ja:
     i. wie viele?
     ii. Ist der Selbständige (trotzdem) noch Kleinunternehmer?]

  2. Arbeitet er im heimischen Arbeitszimmer oder ist dem EFH quasi sowas wie eine Minifirma angebaut (= außerhalb der familiären Haushalts, wenn auch im selben Haus)?

Weiß das zufällig jemand auswendig?

Sofern es den im unmittelbar zum Privathaushalt gehörenden Arbeitszimmer tätigen Einzel(Klein)unternehmer ohne MAs betrifft: ich. :smile: (Musste mich (als von daheim arbeitende Freiberuflerin) nämlich auch genau danach erkundigen.)
Die Antwort lautet für diesen Fall :

1. (Nur!) In diesem Fall besteht ab Inkrafttreten des neuen Rundfunkstaatsvertrages 2013 grundsätzlich keine Beitragspflicht!

2. Hat der Betreffende allerdings einen «Firmenwagen» (hier: entweder ein extra Auto für die selbständige Tätigkeit oder aber ein überwiegend*** betrieblich genutztes Privatauto), dann werden zumindest für diesen monatlich 5,99 € Rundfunkbeitrag fällig!

Quelle: insb. http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-instit… [Kasten Mitte li.: Das ändert sich für …, Unterpunkt Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause arbeiten** sowie der im dortigen Text zu findende weiterführende Link («mehr»)]

LG
Jadzia
_ _ _

) = zzgl. der hier selbstverständlich bestehenden Rundfunkbeitragspflicht für den (Privat-)Haushalt des Selbständigen

) wobei mir etwas rätselhaft ist, warum hier zwischen Selbständigen und Freiberuflern unterschieden wird, denn beide sind eigentlich per Rechtsbegriff selbständig! Der Unterschied liegt vielmehr zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern.
(Ist hier letztlich aber wurscht; wollte es nur mal erwähnt haben. 8)

) > 50 %

Super Jadzia! Danke

Quelle: insb.
http://www.rundfunkbeitrag.de/unternehmen-und-instit…
[Kasten Mitte li.: Das ändert sich für …, Unterpunkt
Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause arbeiten **
sowie der im dortigen Text zu findende weiterführende Link («mehr»)]

hallo Jadzia,

der Link war ein Volltreffer! Den schafft man in 5 Minuten zu erfassen und zu verstehen!

vielen lieben Dank, das hat geholfen
Georg