wie ist das denn eigentlich, wenn man bei der GEZ einen Fernseher angemeldet hat, dieser Fernseher aber seit fast 2 Monaten eingelagert ist und man in dieser Zeit nur einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung hatte?
Kann man dann im Nachhinein die GEZ für diese Zeit auf Radio ummelden , oder hat man da jetzt Pech gehabt?
Und wie ist das überhaupt mit eingelagerten Geräten? Empfangsbereit sind sie ja (hoffentlich) weiterhin, aber halt nicht angeschlossen, weil sie z.B. im Keller bzw. in diesem Fall bei einem externen Dienstleister stehen. Muss man für die GEZ zahlen? Oder müssen sie in der Wohnung stehen?
Erst einmal grundsätzlich: Rückwirkende Abmeldungen/Befreiungen sind nicht möglich.
Wenn die unser Geld haben rücken die es nicht mehr heraus.
In dem geschilderten Fall steht das TV Gerät noch immer zum Empfang bereit (wo ist denen egal). Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss also weiterhin gezahlt werden.
In so einem Fall sollte das Gerät verschenkt oder verliehen werden. Dann dürfte man TV abmelden und müßte nur noch Radio zahlen.
Mir ist inzwischen klar, dass Du es nicht wahrhaben willst, aber:
Obwohl die GEZ weder ein Amt noch eine Behörde ist,
Selbst, wenn sich die GEZ auf ihrer eigenen Homepage nicht als „Amt“ oder „Behörde“ outen mag (aus welchen Gründen auch immer), so ändert das doch rein gar nichts daran, dass sie kraft Gesetzesdefinition nun mal eine solche ist!
Ich wiederhole (hoffentlich zum letzten Mal):
Klar. Begründung siehe oben. Deswegen bitte ich Dich dringend, in Zukunft auf anderslautende Kommentare im Brett zu verzichten (sind ohnehin off-topic) und Dich stattdessen mit Deiner diesbezüglichen Kritik direkt ans Team zu wenden! Vielen Dank.
PS: Obwohl die GEZ weder ein Amt noch eine Behörde ist müssen
Fragen zur GEZ im Unterforum Ämter und Behörden gestellt
werden. Der Beitrag wird wahrscheinlich verschoben.
Abgesehen davon, dass die GEZ sehr wohl eine Behörde ist - die Moderatorin hat in ihrer bekannt liebenswürdigen und geduldigen Art darauf hingewiesen -, gilt bei wer-weiss-was.de, dass alle öffentlich-rechtlichen Themen in das Brett Ämter & Behörden gehören. (Ausnahme: Das Strafrecht, das zwar an sich öR ist, aber nirgends so behandelt wird.) Die Überschrift Ämter & Behörden findet ihre Berechtigung darin, dass sie den rechtsunkundigen Usern in 99% der Fälle das richtige Forum weist, was bei der Bezeichnung Öffentliches Recht vermutlich schwieriger wäre.