GEZ: Im Nachhinein Fernseher abmelden?

Hallo Wissende,

wie ist das denn eigentlich, wenn man bei der GEZ einen Fernseher angemeldet hat, dieser Fernseher aber seit fast 2 Monaten eingelagert ist und man in dieser Zeit nur einen Computer mit Internetanschluss zur Verfügung hatte?

Kann man dann im Nachhinein die GEZ für diese Zeit auf Radio ummelden , oder hat man da jetzt Pech gehabt?

Und wie ist das überhaupt mit eingelagerten Geräten? Empfangsbereit sind sie ja (hoffentlich) weiterhin, aber halt nicht angeschlossen, weil sie z.B. im Keller bzw. in diesem Fall bei einem externen Dienstleister stehen. Muss man für die GEZ zahlen? Oder müssen sie in der Wohnung stehen?

Schöne Grüße

Petra

Hallo Petra,

nein, man kann sich nicht im Nachhinein von der GEZ abmelden. Und ja, auch Geräte, die im Keller stehen, sind GEZ-pflichtig.

Das ist bereits seit langem Ärgernis für uns alle, schätze ich. Die kommende Abrechnung per Haushalt macht das Ganze auch nicht besser.

Gruß!

Horst

Erst einmal grundsätzlich: Rückwirkende Abmeldungen/Befreiungen sind nicht möglich.
Wenn die unser Geld haben rücken die es nicht mehr heraus.

In dem geschilderten Fall steht das TV Gerät noch immer zum Empfang bereit (wo ist denen egal). Laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag muss also weiterhin gezahlt werden.

In so einem Fall sollte das Gerät verschenkt oder verliehen werden. Dann dürfte man TV abmelden und müßte nur noch Radio zahlen.

Mehr Infos unter www.gez-boykott.de

[MOD] Es bleibt dabei:
Hallo Safrael!

Mir ist inzwischen klar, dass Du es nicht wahrhaben willst, aber:

Obwohl die GEZ weder ein Amt noch eine Behörde ist,

Selbst, wenn sich die GEZ auf ihrer eigenen Homepage nicht als „Amt“ oder „Behörde“ outen mag (aus welchen Gründen auch immer), so ändert das doch rein gar nichts daran, dass sie kraft Gesetzesdefinition nun mal eine solche ist!
Ich wiederhole (hoffentlich zum letzten Mal):

Die GEZ ist rein rechtlich – nämlich im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze (= VwVfG ff. (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/Teilliste_V.html)) – eine Behörde , da sie eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (wird für die jeweilige Landesrundfunkanstalt tätig).
(Näheres siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/GEZ#Organisation)

Und bevor Du jetzt wieder das unsinnige Beispiel von der Tintenpatrone anführst (siehe hier: /t/aerger-mit-gez-und-gez-fahnder/5955344/6

müssen Fragen zur GEZ im Unterforum

… bei w-w-w „Brett“ genannt :smile:

„Ämter und Behörden“ gestellt werden.

Klar. Begründung siehe oben.
Deswegen bitte ich Dich dringend, in Zukunft auf anderslautende Kommentare im Brett zu verzichten (sind ohnehin off-topic) und Dich stattdessen mit Deiner diesbezüglichen Kritik direkt ans Team zu wenden! Vielen Dank.

Der Beitrag wird wahrscheinlich verschoben.

Schon passiert – und das ganz ohne mein Zutun. :smile:

Mit freundlichem Gruß
MOD Jadzia Dax

4 „Gefällt mir“

PS: Obwohl die GEZ weder ein Amt noch eine Behörde ist müssen
Fragen zur GEZ im Unterforum Ämter und Behörden gestellt
werden. Der Beitrag wird wahrscheinlich verschoben.

Abgesehen davon, dass die GEZ sehr wohl eine Behörde ist - die Moderatorin hat in ihrer bekannt liebenswürdigen und geduldigen Art darauf hingewiesen -, gilt bei wer-weiss-was.de, dass alle öffentlich-rechtlichen Themen in das Brett Ämter & Behörden gehören. (Ausnahme: Das Strafrecht, das zwar an sich öR ist, aber nirgends so behandelt wird.) Die Überschrift Ämter & Behörden findet ihre Berechtigung darin, dass sie den rechtsunkundigen Usern in 99% der Fälle das richtige Forum weist, was bei der Bezeichnung Öffentliches Recht vermutlich schwieriger wäre.

Mevius
MOD Allgemeine Rechtsfragen

1 „Gefällt mir“