Hallo zusammen,
es kann sein das meine 2 Fragen bezüglich der GEZ schon einmal gestellt worden sind,jedoch hatte ich nicht die Zeit fast 200 Themen hier durch zu wühlen.
Daher vorab,sorry!
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Darf die GEZ/Außenmitarbeiter nach mehrmaligen aufsuchen eines Mieters zwecks Kontrolle,den Vermieter aufsuchen,OHNE den Mieter davon in Kenntniss zu setzen und die Wohnung öffnen lassen?
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Ist man befreit wenn man mit Beweis einen Laptop zum Arbeiten braucht? Z.B.: Reporterin.Ohne Laptop geht hier gar nichts und es ist KEIN Nebenerwerb sondern Hauptberuflich!
Gruß
Irena