Nun haben die mir mal wieder einen Brief geschrieben, ob ich immernoch keinen Fernseher habe (ich zahle ihnen wohl zuwenig).
Das würde ich denen schon melden, wenn ich einen hätte, aber auf dem Brief steht dran ich muss auch melden wenn sich nichts geändert hat.
Und Porto muss ich für den Brief auch noch zahlen.
Nicht dass ich daran pleite gehen würde, aber das nervt mich brutal… dauernd muss man irgendnen Schiess ausfüllen ohne Grund.
Gibt es da überhaupt eine gesetzliche Grundlage dafür? Ich zahle ja ordnungsgemäß für mein Autoradio und habe nichts neues anzumelden.
Hallo!
Du MUSST überhaupt nicht antworten - und wenn Du es doch tust, dann kleb halt keine Briefmarke drauf!
Aber ob Du nun antwortest oder nicht: sie werden Dich auf jeden Fall alle paar Wochen wieder nerven, so lange bis Du endlich auch einen Fernseher anmeldest…
Die „Fahnder“ sind sozusagen selbständig und werden nach erreichten Anmeldungen bezahlt - und deshalb kommen sie immer und immer wieder (und überschreiten häufig auch ihre rechtlichen Kompetenzen und stellen unhaltbare Behauptungen auf!)
Wenn mal wieder einer vor der Tür steht: wortlos zuschlagen. Der hat GAR NICHTS zu melden!
Schönen Gruß,
Robert
Hier steht:
Hinweis zur Rechtsgrundlage der Datenerhebung:
Zur ordnungsgemäßgen Erhebung der Rundfunkgebühen sind sie gemäß 4 Abs. 5 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages verpflichtet, die Fragen zum Bereithalten von Rundfunkgeräten zu beantworten. Diese Pflicht beruht darauf, dass Sie bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer gemeldet sind.
Ich kann nicht beurteilen, inwiefern das wirklich eine Rechtsgrundlage ist
Aber ich antworte denen eh nie bis die x-te Mahnung kommt. Wessen Werbespruch „Schon GEZahlt?“ lautet, da könnt ich eh durchdrehen. Ansich zahle ich das Zeug ja einfach, aber so ein brutal arrogantes Auftreten geht mir auf die Nerven. Das hat nichts mit Kunden zu tun, die wollen einen spüren lassen, dass man ein Depp ist, der gefälligst zahlen soll und ansonsten die Fresse halten, und was ich davon halte werden sie von mir auch mitkreigen 
Grüße
Bruno
Hallo Bruno,
Du musst die Fragen beantworten. Notfalls eben erklären, dass Du keinen Fernseher hast - wenn Du keinen hast. Zur Beantwortung bist Du verpflichtet, notfalls kann die GEZ eine Kontrolle erzwingen. Grundsätzlich halte ich Empfehlungen, ein Hausverbot zu erteilen oder die Fragebogen nicht zu beantworten für wenig hilfreich. Genau dieses Vorgehen verstärkt eher den Verdacht, dass jemand ein Gerät angeschlossen hat aber nicht zahlen will.
Habe auch etwas Verständnis, dass es für kaum jemand nachvollziehbar ist, dass in der heutigen Zeit Bürger ohne Fernseher leben.
Gruss Günter
off Topic
DIE TÜR! Ich hoffe, Du meintest
Wenn mal wieder einer vor der Tür steht: wortlos die Tür zuschlagen.
Grinsende Grüße
Petzi
upps…
SORRY!
Natürlich meinte ich: DIE TÜR!
Das war wohl eine freud’sche Fehlleistung…
))
Schönen Gruß,
Robert
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Günter,
Grundsätzlich halte ich Empfehlungen, ein
Hausverbot zu erteilen oder die Fragebogen nicht zu
beantworten für wenig hilfreich.
Es steht aber doch die Frage im Raum: WIE OFT muß ich diesen Deppen Rede und Antwort stehen?
Daß sie ein- oder zweimal nachfragen, dagegen hätte ich ja nichts - aber damals als ich noch keinen Fernseher hatte, hatte ich mindestens alle acht Wochen irgendwas im Briefkasten oder sogar einen von diesen merkwürdigen Zeitgenossen vor der Wohnung stehen!
Und was die für Sprüche draufhaben, da graut es mir: einer von denen hatte behauptet, wenn ich ihn nicht sofort in die Wohnung lassen würde, stünde er in zehn Minuten mit der Polizei wieder da…
Als ich ihn dann nach seinem Durchsuchungsbeschluß gefragt habe erklärte er: „sowas brauche ich nicht“…
Was sich diese Typen herausnehmen ist mitunter schon echte Amtsanmaßung!
((
Schönen Gruß,
Robert
Das würde ich denen schon melden, wenn ich einen hätte, aber
auf dem Brief steht dran ich muss auch melden wenn sich nichts
geändert hat.
Und Porto muss ich für den Brief auch noch zahlen.
Hallo Bruderherz,
auf dem Rückumschlag steht „Anwort“.
Da musst du gar keine Marke drauf kleben. Dann zahlt das Porto der Empfänger.
Gruß Ivo
Hallo,
ich hatte mal im Betrieb einen privaten Telfonanschluss.
Seitdem ich den abgemeldet habe bekomme ich alle zhwie Jahre
eine Anfrage der GEZ.
Na und ??
Ich beantworte den und schicke ihn ohne Porto zurück -
wo ist das Problem?
Genervt werde ich im Leben durch ganz andere Sachen - aber das
ist áuch ein anderes Thema.
Gruss
Günter
Moment mal
Hallo Bruno,
wenn Du keine anmeldepflichtigen Geräte hast musst Du auch nicht Auskunft erteilen.
Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag steht:
§ 3 Anzeigepflicht
(1) Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt, sich ständig aufhält oder ständig ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält; entsprechendes gilt für einen Wohnungswechsel.
Da steht doch nicht, dass du Anzeigepflichtig bist wenn Du KEINE Geräte bereithälst.
Daher mache ich das so: Keine Geräte, keine Antwort.
Oder habe ich da was falsch verstanden??
Gruß gregor
Gibt es da überhaupt eine gesetzliche Grundlage dafür? Ich
zahle ja ordnungsgemäß für mein Autoradio und habe nichts
neues anzumelden.
Hallo Bruno,
wie ich vor kurzem las, wird sich das zukünftig ändern. GEZ soll dann pauschal pro Haushalt gezahlt werden, unabhängig wieviel Geräte und/oder überhaupt Geräte betrieben werden.
Gruß
Easy
Hallo,
Daß sie ein- oder zweimal nachfragen, dagegen hätte ich ja
nichts - aber damals als ich noch keinen Fernseher hatte,
Soll das heißen, du hast jetzt einen Fernseher und den nicht angemeldet???
OhOhOh - dann haben sie dich ja zu Recht „am Wickel“.

Gruß
HaweThie
Hallo Ivo!
Das „Antwort“ hat nichts damit zu tun, ob man Porto drauf kleben sollte, oder nicht. Hat was mit der Porto-Höhe für die GEZ zu tun, wenn Du es unfrei an sie schickst.
Grüße,
Snoef
Werbeversprechen schon GEZahlt?
Hallo!
Die Werbung der GEZ wirft für mich eine interessante Frage auf. Ich beziehe mich da mal auf diesen „schönen“ Spot mit der Kirche. Dort wird gesagt, das Dir für X € vergeben wird.
Jetzt droht die GEZ in ihren Liebesbriefen immer mit drastisch hohen Geldstrafen. Wie sieht es da eigentlich mit der „Prospekthaftung“ aus? Könnte man sich im Ernstfall nicht auf die Werbung berufen? Zahlt man dann die Paar €, die im Spot erwähnt sind (ist die Monatsgebühr, glaube ich), sollte von Strafe doch keine Rede mehr sein. *Grins*
Grüße,
Snoef
*die als Teil einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die Liebesbriefe auch zu gut kennt*
nicht zwischen den Zeilen lesen…
…da stand nämlich bei mir gar nix!
Daß sie ein- oder zweimal nachfragen, dagegen hätte ich ja
nichts - aber damals als ich noch keinen Fernseher hatte,
Soll das heißen, du hast jetzt einen Fernseher und den nicht
angemeldet???
OhOhOh - dann haben sie dich ja zu Recht „am Wickel“.
- habe ich meinen Fernseher angemeldet (schon seit vielen Jahren)
und
- hat mich niemand am Wickel.
Mich hat es nur damals (als ich noch keinen Fernseher hatte) mächtig genervt, alle paar Wochen wieder solch einen Heiopei vor der Tür stehen zu haben.
Die Typen sind dummdreist und nervtötend!
-)
Schönen Gruß,
Robert
‚Antwort‘
Hallo,
Das „Antwort“ hat nichts damit zu tun, ob man Porto drauf
kleben sollte, oder nicht.
das habe ich schon mehrfach anders gehört bzw. gelesen, z.B. hier:
Rückantwort auf Werbesendung, portofrei
Wer auf eine Werbesendung mit beigelegter Postkarte antwortet, kann diese ohne Briefmarke zurücksenden. Den Satz „falls Briefmarke zur Hand“ kann man ruhig ignorieren. Die Antwortkarte erreicht den Empfänger.
Wichtig ist nicht der Satz „Porto zahlt [Empfänger]“, sondern ein vorgedrucktes „Antwort“ über der vorgedruckten Empfängeradresse. Gilt sowohl für Postkarten wie für Standardbriefe, auch Wort-Kombinationen wie „Antwortpostkarte“, „Werbeantwort“ etc. sind erlaubt. Es handelt sich dabei um eine Vorausverfügung, mit der sich der Empfänger verpflichtet, der Post das Porto zu bezahlen. Zuzüglich zum Porto muss der Empfänger ein Einziehungsentgelt von 6 Cent an die Post bezahlen, niedriger also als ein Strafporto.
http://home.telebel.de/hokraus1/ratgeber.html
Gruß
Christian
Nötigung?! Hausfriedensbruch?!
Hallo,
Und was die für Sprüche draufhaben, da graut es mir: einer von
denen hatte behauptet, wenn ich ihn nicht sofort in die
Wohnung lassen würde, stünde er in zehn Minuten mit der
Polizei wieder da…
Als ich ihn dann nach seinem Durchsuchungsbeschluß gefragt
habe erklärte er: „sowas brauche ich nicht“…
Was sich diese Typen herausnehmen ist mitunter schon echte
Amtsanmaßung!
((
Manchmal grenzt das wirklich an Nötigung. Wir hatten mal aus Versehen zwei GEZ-Anmeldungen für’s Fernsehen, aber nur ein Gerät (in einem Haushalt mit Eltern und erwachsenen Kindern, wo ein Zweitgerät u.U. gebührenpflichtig gewesen wäre). Also haben wir die überflüssige „Lizenz“ abgemeldet. In der Folge kamen laufend GEZ-Fahnder vorbei und wollten wissen, was mit dem zweiten Gerät passiert sei. Die Wahrheit haben sie uns einfach nicht abgenommen. Die wollten uns sogar erzählen, sie hätten von außen zwei Geräte gemessen!
„Wann?“
„Im Juli.“
„Da waren wir im Urlaub.“
„Man kann das auch noch monatelang nach dem Ausschalten messen.“
So ein Schwachsinn! Und dann gehen die in’s Haus, auch wenn man sie ausdrücklich aufgefordert hat, vor der Tür stehen zu bleiben bzw. das Haus zu verlassen. Eindeutig Hausfriedensbruch.
Auch wenn mir klar ist, dass die Fahnder dauernd belogen werden und einen schweren Job haben, deswegen bewegen sie sich noch lange nicht im rechtsfreien Raum.
Grüße
Sebastian
Muss ich als Zivi GEZ zahlen?
Vielleicht eine Frage, die hier IMHO ganz gut herpasst:
Ich habe einen Fernseher, wohne aber noch bei meinen Eltern zu Hause und leiste Zivildienst. So gesehen habe ich ja kein „Eigenes Einkommen“, sondern nur den läppischen Sold. Dennoch ermahnt mich die GEZ jetzt zum 3. Mal, ich solle doch endlich zahlen.
Muss ich das als Zivi überhaupt? Ich möchte ab Okt. studieren, werden Studenten nicht ohnehin befreit? Ist es möglich, alle Dritten Programme sperren zu lassen? Die gucke ich eh nicht.
Herzlichen Dank! Matthias
dito
Hallo
Mir gehen die auch auf die Nerven! Wenn ich irgendwas anzumelden hätte, würde ich es schon tun. Dise Penetranz geht mir auf die Nerven!
Daniel
Hi Matthias,
sobald du ein eigenes Einkommen hast musst du GEZ zahlen. Wenn Du so wenig Geld hast musst Du zum Sozialamt und eine Gebührenbefreiung beantragen. Die gilt aber nicht rückwirkend. Auch eine Sperrung der Dritten Programme hilft Dir nicht weiter, bei der GEZ gibt es keinen Rabatt.
Ansonsten schaust du mal hier: http://www.gez.de
Gruß
Jürgen
http://www.ramblinbluesband.de
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]