GEZ: 'Nichteheliche' zahlen nicht fürs Autoradio!

Auch wenn dies keine GEZ Frage ist wird es der Mod des unteren Forums eh hierher verschieben, daher:

Hi,

folgende Situation: Eheähnliche Gemeinschaft, beide ein Auto, also zahlt eine Person und die andere ein Autoradio extra.
Falsch, laut diesen Urteil ist dies unzulässig:
„OVG Sachsen-Anhalt: 3 L 236/11“ Es muss nur einmal gezahlt werden.

Die Frage: Für wen ist dieses Urteil nun gültig, kann also sein zu viel gezahltes Geld mit Verweis auf dieses Urteil zurück verlangen / Muss sich mit Verweis auf dieses Urteil nicht anmelden?
Für niemanden, den Einwohnern aus Sachsen-Anhalt oder den Einwohnern aus ganz Deutschland?

MFG
an alle auf die es zutrifft fordert euer Geld zurück.

Hallo !

Es ist ausdrücklich Revision beim BGH zugelassen worden,weil es unterschiedliche Urteile von Obergerichten dazu gibt.

Es kann also sein,es ist nicht endgültig geklärt.

Natürlich würde es für alle Gebührenzahler gelten die in vergleichbarer Situation sind.
Einspruch gegen den Gebührenbescheid einlegen unter Hinweis auf das Urteil,Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung.

Mit der Einführung der Haushaltsabgabe hat es sich bald erledigt.

MfG
duck313

Hallo,

Natürlich würde es für alle Gebührenzahler gelten die in
vergleichbarer Situation sind.

Damit man gar nicht in diese Situation kommt, hilft vielleicht ein Schreiben an die GEZ, dass die Fahrzeuge von beiden Personen benutzt werden (wenn es denn auch so ist…) (eigene Erfahrung und es hat geklappt…:smile:).

Viel Gruß Tara

Ergänzung
Hallo,

als kleine und explizite Ergänzung zu ducks Antwort:
Solche uninstanzliche (also nichthöchstrichterliche) Urteile gelten in dem meisten Fällen – so auch hier – nur für den Einzelfall und haben keine Wirkung über diesen hinaus.
Es müsste hier also die HRR abgewartet werden.

Gruß
Jadzia