Auch wenn dies keine GEZ Frage ist wird es der Mod des unteren Forums eh hierher verschieben, daher:
Hi,
folgende Situation: Eheähnliche Gemeinschaft, beide ein Auto, also zahlt eine Person und die andere ein Autoradio extra.
Falsch, laut diesen Urteil ist dies unzulässig:
„OVG Sachsen-Anhalt: 3 L 236/11“ Es muss nur einmal gezahlt werden.
Die Frage: Für wen ist dieses Urteil nun gültig, kann also sein zu viel gezahltes Geld mit Verweis auf dieses Urteil zurück verlangen / Muss sich mit Verweis auf dieses Urteil nicht anmelden?
Für niemanden, den Einwohnern aus Sachsen-Anhalt oder den Einwohnern aus ganz Deutschland?
MFG
an alle auf die es zutrifft fordert euer Geld zurück.