Hi!
möchte meine Idee zur Diskussion stellen, die GEZ ersatzlos zu
streichen, dafür aber von jedem Einkommen/Lohnsteuerzahler
einen entsprechenden Grundbetrag (per Steuertabelle)
einzuziehen.
Letzteres wäre wesentlich effizienter, als dass heutzutage
tausende von GEZ-Mitarbeitern benötigt werden, um die Gebühren
zu vereinnahmen, zig-Millionen von Konten für jeden
Gebührenzahler zu führen.
Woher kommt die Annahme, dass der Einzug der Fernsehgebühren
über die Steuern günstiger wäre als über die GEZ? Hast du da
irgendwelche Zahlen, Belege, Berechnungen?
Wenn die Rundfunkgebühren monatlich über vom Einkommen
abgezogen werden sollen, dann ist das zusätzliche Arbeit für
die Unternehmen. Es muss differenziert werden, ob jemand kein
Gerät besitzt, nur Radio, nur Fernsehen oder beides. Da
entsteht Verwaltungsaufwand. Bei jedem Arbeitgeberwechsel
entsteht Verwaltungsaufwand.
Warum um Himmels Willen soll man da differenzieren? Wegen dieser paar Sonderfälle, um in unserer teutonischen Art auch das letzte Promille an Scheingerechtigkeit herauszukitzeln ?
Wenn man wie folgt verfährt :
- Es sei das Gesamtvolumen, das die GEZ einzieht A-Mio Euro.
- Die Steuertabelle wird derart angepasst, dass jeder der B-Mio Einkommen/Lohnsteuerzahler zusätzlich C Euro mehr „Steuer“ zahlt, und dass B x C = A ergibt.
- Die Steuerbehörde(n) führt A an die Rundfunkanstalten ab.
Damit würde die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers keine zusätzliche Arbeit haben.
Ausgangslage meiner Überlegung ist: Weit über 95% nutzen TV, ebensoviele sind Einkommen/Lohnsteuerzahler (Rentner mittlerweile auch).
Dann muss der Geldfluss bestimmt werden: Geht das Geld an das
Finanzamt oder an eine zentrale Stelle? Wenn es Steuern sind,
kann es nur an das Finanzamt gehen. Von dort muss es
weitergeleitet werden an die entsprechenden Stellen. Es
entsteht beim Finanzamt Verwaltungsaufwand.
Aber der Aufwand ist dann minimal !
Wie soll die Zahlung geregelt werden bei Leuten ohne
Anstellungsverhältnis? Der selbstständige Einzelunternehmer,
der erst am Jahresende mit seiner Bilanz feststellt, ob er
Gewinn oder Verlust gemacht hat - und soweit ich weiß, braucht
jemand ohne Einkommen keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Das
muss dann von der einziehenden Stelle jeweils berücksichtigt
werden. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Nein. Diejenigen, die sich heute von der TV-Gebühr befreien lassen, sind idR auch keine Einkommen/Lohnsteuerzahler.
Was ist mit jenen Menschen, die aus dem Berufsleben
ausgeschieden sind, aber Zinserträge auf Kapitalbestand haben.
Wie sollen die ihre Rundfunkgebühren an das Finanzamt
monatlich abführen? Zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
Wenn diese Menschen von den Zinserträgen leben, zahlen sie genauso Einkommensteuer darauf. Wären bei meiner Idee ebenso erfasst.
Die genannten -zig Millionen von Konten müssten übrigens
weiter geführt werden, dieses Mal aber bei den Finanzämtern.
Nein, es müssen überhaupt keine Konten geführt werden.
Ich bitte um Lösungen und Kostenvoranschlägen! 
Nur zum Vergleich:
Die GEZ hat 2004 6,85 Mrd. Euro eingenommen und 142 Mio. Euro
( = 2,08%) Kosten verursacht. Schaffen Unternehmen und
Finanzämter die gleiche Leistung zum gleichen Kostenbetrag?
Die Unternehmen wären überhaupt nicht belastet.
Und die von Finanzämtern per Steuertabelle/Tarif zusätzlich vereinnahmten 6,85 Mrd an die Rundfunkanstalten zu transferieren wären nichts mehr als ein paar Überweisungsaufträge.
Gruß
Karl
Grüße
Heinrich