Gfz grz bebaubares Land berechnen Keller eingeschlossen oder nicht?

Hallo,

ich habe jetzt einige Artikel gelesen und bin mir noch nicht ganz sicher wie
viel Fläche ich bei einem Grundstück bebauen darf.

Mir wurde ein Grundstück mit der Größe 450 qm angeboten.
Die GRZ ist 0,4 und GFZ 0,6.

0,4 mal 450 = 180 qm

soweit ich verstanden habe kann ich also pro Geschoss 90 qm veranschlagen.

Zählt hier der Keller mit?
Wenn ja müsste ich ja die 180 qm weiter aufteilen so das mir weniger als 90 qm pro Geschoss bleiben.

Bin dankbar wenn mich jemand aufklären könnte.

Danke und Gruß
Stefan


und

Hallo!

Nein, Keller ist kein Vollgeschoss, kannst Du also unbeachtet lassen.

GRZ 0,4 = 40 % des Grundstücks dürfen überbaut werden.

Dazu gehören neben dem Haus auch Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) und befestigte Flächen, etwa Zuwegung und Stellplatz.
Und es wird natürlich außen an den Gebäuden gemessen.
Es zählt ja das was man quasi von außen sieht.

Hier zählen also die Außenmaße des Hauses usw. Das darf 180 m² nicht überschreiten.

GFZ = 0,6 = 270 m². Die Summe aller Vollgeschosse darf diese 270 m² nicht übersteigen.
Auch hier wird nicht die nutzbare Wohnfläche sondern ebenfalls außen gemessen (also spielt die Wandstärke eine Rolle)

Man könnte also theoretisch (wenn der Plan nichts anders vorsieht !) ein Haus mit Außenmaß ca. 13 x 13 m bauen und hat dann ca. 180 m².

Wohnfläche mag dann um die 135 bis 140 m² sein.

Oder man baut kleiner und 2 geschossig. Außenmaß 11,60 x 11,60 = 134 m²

2 Vollgeschosse = 264 m² < 270 m²

da hätte man ca. 200 bis 210 m² Wohnfläche auf 2 Etagen.

Keller, wie gesagt, ist möglich und zählt nicht mit.

Alles stark vereinfacht, es kommt da schon auf Details an. Wie man das genau berechnet und wie man ab wo messen muss.
Und die Definition eines Vollgeschosses !

Oft darf man gar nicht 2 Vollgeschosse bauen, dann muss man das Obergeschoss „abspecken“ durch die rechnerische Verkleinerung durch die Dachschrägen. Hat dann aber auch zwangläufig Zimmer die nicht überall die volle Raumhöhe haben können.

MfG
duck313

GFZ 0,6

Hallo Stefan,

Duck hat das meiste ja schon genannt, aber ich würde gerne noch eine kleine, oftmals sehr wertvolle Info hinzufügen: die sogenannte GRZ 2 (gemäß BauNVO, §19, Absatz 4). Die ermöglicht nämlich eine - bei richtiger Anwendung sehr wertvolle - Überschreitung des GRZ-Wertes um bis zu 50% mit z.B. Nebengebäuden für die Entsorgung, Fahrräder, Abstell-Schuppen etc., aber u.a. auch durch den Keller!

sh. https://dejure.org/Gesetze/BauNVO/19.html :
„…Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundflächen der in Satz 1 bezeichneten Anlagen um bis zu 50 von Hundert überschritten werden, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8; weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden…“

wohlgelaunte Grüße,
die wölfin