Hallo!
Nein, Keller ist kein Vollgeschoss, kannst Du also unbeachtet lassen.
GRZ 0,4 = 40 % des Grundstücks dürfen überbaut werden.
Dazu gehören neben dem Haus auch Nebengebäude (Garage, Gartenhaus) und befestigte Flächen, etwa Zuwegung und Stellplatz.
Und es wird natürlich außen an den Gebäuden gemessen.
Es zählt ja das was man quasi von außen sieht.
Hier zählen also die Außenmaße des Hauses usw. Das darf 180 m² nicht überschreiten.
GFZ = 0,6 = 270 m². Die Summe aller Vollgeschosse darf diese 270 m² nicht übersteigen.
Auch hier wird nicht die nutzbare Wohnfläche sondern ebenfalls außen gemessen (also spielt die Wandstärke eine Rolle)
Man könnte also theoretisch (wenn der Plan nichts anders vorsieht !) ein Haus mit Außenmaß ca. 13 x 13 m bauen und hat dann ca. 180 m².
Wohnfläche mag dann um die 135 bis 140 m² sein.
Oder man baut kleiner und 2 geschossig. Außenmaß 11,60 x 11,60 = 134 m²
2 Vollgeschosse = 264 m² < 270 m²
da hätte man ca. 200 bis 210 m² Wohnfläche auf 2 Etagen.
Keller, wie gesagt, ist möglich und zählt nicht mit.
Alles stark vereinfacht, es kommt da schon auf Details an. Wie man das genau berechnet und wie man ab wo messen muss.
Und die Definition eines Vollgeschosses !
Oft darf man gar nicht 2 Vollgeschosse bauen, dann muss man das Obergeschoss „abspecken“ durch die rechnerische Verkleinerung durch die Dachschrägen. Hat dann aber auch zwangläufig Zimmer die nicht überall die volle Raumhöhe haben können.
MfG
duck313
GFZ 0,6