Liebe/-r Experte/-in,
bei Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es ja eine Sperrzeit und dann kein Geld.
Hat man in dieser Zeit trotzdem Termine beim Arbeitsvermittler, wird eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen und bekommt man Jobangebote?
Oder passiert in der Sperrzeit gar nichts?
Danke für die Hilfe.
Monika
Hi!
bei Eigenkündigung des Arbeitsverhältnisses gibt es ja eine Sperrzeit und dann kein Geld.
Meistens, ja.
Hat man in dieser Zeit trotzdem Termine beim Arbeitsvermittler,
Ja!
wird eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen
Ja!
und bekommt man Jobangebote?
Sofern es (halbwegs) passende gibt: ja!
Oder passiert in der Sperrzeit gar nichts?
Doch! Hinsichtlich der Mitwirkungspflicht hat die Sperrzeit keinerlei Auswirkungen bzw. die Sperrzeit hat alleine Auswirkungen auf die Leistungsauszahlung!
Gruß
Jadzia
Hallo,
ich bin kein Arbeitsvermittler, sondern in der Leistungsabteilung tätig.
Von daher kann ich nur mutmaßen:
Die schlimmste aller Sperrzeiten dauert zwölf Wochen. Das hat Einfluss auf das Arbeitslosengeld I und II, jedoch hat das nichts mit der Arbeitsvermittlung zu tun.
Guten Morgen.
Eigentlich sollten Sie schon Termine bekommen, da Sie ja weiterhin arbeitslos gemeldet sind.