GKV lehnt Reise während AU ab,wer zahlt die Kosten

Guten Tag,

Guten Tag,
jemand befindet sich seit 6 Monaten in AU (Arthrose Lendenwirbelsäule)mit Dauerschmerzen,kann und darf gewisse Dinge machen, nur momentan in seinem körperlich sehr beanspruchtem Job (Discounter) nicht arbeiten. Wartet derzeit auf einen Rehatermin.
Bereits vor 9 Monaten wurde für die gesamte Familie (4Personen) eine 1-wöchige Auslandsreise vom 6.6.-13.6.gebucht. Arzt befürwortete das Ganze in einem aussagefähigem Attest, begründete u.a.,dass nach so langer Krankheit oft auch noch psychosomatische Leiden hinzukommen und 1 Woche Abstand zur Krankheit maßgeblich zur Genesung beitragen würde. GKV lehnt aus medizinischer Sicht des MDK ab und erkennt bei Reiseantritt keine AU mehr an und geht davon aus, dass die Arbeit wieder aufgenommen wird. Keiner vom MDK hat Patienten gesehen, untersucht oder angehört. Widerspruch eingereicht, jedoch ohne Erfolg. Die Familie wird nun allein reisen. Patient geht es mental sehr schlecht. Hat die GKV wirklich das Recht, ohne Begründung und rechtsmittelfähigem Bescheid, so zu handeln? Wer kommt für die Kosten der nicht antreten dürfenden Reise auf? Es wurde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, da mit der Rückenerkrankung vorbelastet und keine Versicherung aus diesem Rücktrittsgrund dafür aufkommt. Danke für Antworten

Hallo,
leider Frage falsch gestellt - FAQ 1129 - bitte umformulieren und dann gibt es auch eine Antwort - sorry
Gruß
Czauderna

Wieso FAQ:1129??
Hier geht es doch um einen anonymen Jemand und seine Familie (oder habe ich da was Überlesen?)! Sonst hätte ich doch auch nicht verschoben!

LG
Liza
MOD Ämter & Behörden allgemein"

Hallo,
das war wohl die Hitze - natürlich ist die Frage richtig gestellt -
vielen Dank und sorry.
Gruß
Czauderna

Hallo,
kann nur aus meiner Erfahrung heraus berichten.
Das die Kasse während der Urlausbreise kein Krankengeld zahlen will, darüber kann man streiten - ich kenne es nur so, das wir in solchen Fällen das Krankengeld weitergezahlt haben, aber bitte wenn es die Kasse so sieht dann zahlt sie eben in dieser Zeit kein Krankengeld.
Was meiner Meinung nach gar nicht geht ist anzunehmen das Arbeitsfähigkeit vorläge. Der MDK hat hier offenbar kein Gutachten erstellt sondern eine Stellungnahme, was ein kleiner aber feiner Unterschied darstellt.
Widerspruch einlegen und um einen rechtsmittelfähigen Bescheid ersuchen ausserdem Einsichtnahme in das „Gutachten“ (welches keines ist) durch den behandelnden Arzt - das wirkt meistens Wunder.
Gruß
Czauderna

MOD: Komplettzitat entfernt