Guten Tag,
Guten Tag,
jemand befindet sich seit 6 Monaten in AU (Arthrose Lendenwirbelsäule)mit Dauerschmerzen,kann und darf gewisse Dinge machen, nur momentan in seinem körperlich sehr beanspruchtem Job (Discounter) nicht arbeiten. Wartet derzeit auf einen Rehatermin.
Bereits vor 9 Monaten wurde für die gesamte Familie (4Personen) eine 1-wöchige Auslandsreise vom 6.6.-13.6.gebucht. Arzt befürwortete das Ganze in einem aussagefähigem Attest, begründete u.a.,dass nach so langer Krankheit oft auch noch psychosomatische Leiden hinzukommen und 1 Woche Abstand zur Krankheit maßgeblich zur Genesung beitragen würde. GKV lehnt aus medizinischer Sicht des MDK ab und erkennt bei Reiseantritt keine AU mehr an und geht davon aus, dass die Arbeit wieder aufgenommen wird. Keiner vom MDK hat Patienten gesehen, untersucht oder angehört. Widerspruch eingereicht, jedoch ohne Erfolg. Die Familie wird nun allein reisen. Patient geht es mental sehr schlecht. Hat die GKV wirklich das Recht, ohne Begründung und rechtsmittelfähigem Bescheid, so zu handeln? Wer kommt für die Kosten der nicht antreten dürfenden Reise auf? Es wurde keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, da mit der Rückenerkrankung vorbelastet und keine Versicherung aus diesem Rücktrittsgrund dafür aufkommt. Danke für Antworten