In der letzten Zeit fällt mir immer wieder auf, dass in Stellenangeboten explizit Bewerber aus der näheren Umgebung gesucht werden. Z. B. Nur Bewerber aus dem Umkreis von 30 km! Ist das nicht eine Ungleichbehandlung aller anderen Bewerber /potentiellen Arbeitnehmer? Schließlich ist es doch meine persönliche Entscheidung, wenn ich bereit bin 50 km zur Arbeit zu fahren oder meinen Wohnort zu ändern, oder? Da ich aber vom Bewerberverfahren von vornherein ausgeschlossen werde, ist das doch eine Benachteiligung und Ungleichbehandlung. Vielen Dank im voraus
Da ich aber vom
Bewerberverfahren von vornherein ausgeschlossen werde, ist das
doch eine Benachteiligung und Ungleichbehandlung.
Nein, ist es nicht.
Der AG könnte Gründe haben, die z.B. im Bereich der Rufbereitschaft liegen und der damit schnellen Verfügbarkeit, es könnte sich um ein sehr heimattraditionelles Unternehmen handeln, etc. pp.
Im AGG wirst Du keinen „Wohnort“ finden.
Ebenso ohne Anrede und Gruß
Hallo Margot,
hmm, ich sehe das ein wenig zwiespältig
Einerseits darf der Arbeitgeber seine Leute nach den Kriterien raussuchen, die ihm passen - und wenn er bloss Rothaarige die im Sternzeichen „Waage“ geboren sind einstellen will, dann ist das sein Problem. Denn nach irgendwelchen Kriterien muss er ja aussuchen, wenn er genügend Bewerber hat. Da gleich „Diskriminierung“ zu schreien finde ich zwar irgendwie gerechtfertigt, aber wenn der Arbeitgeber schlau genug ist, das nicht kund zu tun, wirst Du das nie erfahren
Andererseits mag es sein, dass es wirklich fachliche Gründe dafür gibt. Einen davon hatte ja Guido schon erwähnt - die mögilche Rufbereitschaft. Ein anderer könnte sein, dass bei einer (vielleicht noch nichtmal üppig bezahlten) Teilzeitstelle der Angestellte nach ein paar Monaten auf die Idee kommt, dass ja das „ganze Geld“ und die „ganze Zeit“ sozusagen „auf der Strecke“ bleiben. Oder dass die Leute nach Erfahrungen des Arbeitgebers „ständig“ zu spät kommen weil auf der langen Strecke immer irgendwas passiert ist. Oder dass - auch das erwähnte Guido - er ein Team von „Locals“ hat und dort erfahrungsgemäss kein „Fremder“ reinpasst. Das magst Du anders sehen und es mag auch in Deinem Fall kein Problem sein, aber wenn er schon dreimal einen „Fremden“ eingelernt hat, der dann zum Ende der Probezeit wieder gegangen ist, weil er mit seinen alteingesessenen nicht klar kam, dann wird er das vielleicht kein viertes mal riskieren wollen.
Aber wenn das nunmal genau DEIN Traumjob ist und die „räumliche Nähe“ der einzige Punkt in der Ausschreibung den Du nicht erfüllst, dann würde ich mich davon nicht abhalten lassen, mich trotzdem zu bewerben. Vielleicht mit einem Kommentar im Anschreiben „ich wohne zwar mehr als … km von y weg, aber für diesen tollen Job in dieser sensationellen Firma ist mir kein Weg zu weit“ oder so *g*
*wink*
Petzi
Hallo,
In der letzten Zeit fällt mir immer wieder auf, dass in
Stellenangeboten explizit Bewerber aus der näheren Umgebung
gesucht werden. Z. B. Nur Bewerber aus dem Umkreis von 30 km!
Ist das nicht eine Ungleichbehandlung aller anderen Bewerber
/potentiellen Arbeitnehmer?
ja, das ist es in der Tat. Allerdings werden auch Ingenieure und Putzfrauen nicht gleich behandelt. Grundsätzlich darf ein AG den Bewerber auch ablehnen, weil ihm seine Visage nicht passt.
Der Gesetzgeber hat zwar rechtliche Schranken installiert, die eine Ungleichbehandlung verbieten, diese sind aber weitaus eingeschränkter, als allgemein vermutet.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen nur, soweit sie an eines der folgenden personenbezogenen Merkmale anknüpfen:
Rasse und ethnische Herkunft,
Geschlecht
Religion und Weltanschauung,
Behinderung
Alter (jedes Lebensalter)
sexuelle Identität
Dort findet sich also weder das Merkmal „Wohnort“ noch „Aussehen“.
Müsste der Arbeitgeber alle Bewerber gleich behandeln, wie sollte er dann eine Auswahl treffen können?
Ich persönlich halte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz für absoluten Unsinn und wenig hilfreich für die Bewerber.
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Unternehmen aus (völlig unbegründeter) Angst gegen das AGG zu verstoßen, keinerlei Feedback mehr an die Bewerber geben. Dabei wäre es doch sehr hilfreich für den Bewerber zu erfahren, warum er abgelehnt wurde, auch wenn es das Alter oder das Geschlecht ist. Das AGG verhindert in keiner Form eine Ungleichbehandlung. Man spricht nur nicht mehr darüber.
Gruß
S.J.
Hallo!
Das mit der Entfernung sehe ich auch oft in Stellenangeboten - ist ja (wie schon geschrieben wurde) auch nicht verboten und macht durchaus Sinn. Wenn es sich nicht gerade um Stellen in sehr gut dotierten Bereichen handelt, werden die meisten Langstrecken-Pendler wohl tatsächlich über kurz oder lang etwas suchen, was näher in ihrer Umgebung liegt. Andersherum kenne ich es übrigens auch: Gynäkologen und Urologen suchen z.B. oft MitarbeiterInnen, die NICHT unmittelbar in Praxisnähe wohnen, weil die wenigsten Patienten wohl möchten, dass ihre Nachbarin plötzlich bei einer Untersuchung assistiert…
Was mich nur sehr wundert ist die Tatsache, dass viele Stellenausschreibungen immer noch mit Altersgrenzen nach oben oder unten verbunden sind, bzw. mit Formulierungen, wo das geforderte Alter (und Geschlecht!) klar draus hervorgeht „junges Team sucht…“, „suchen Perle bis 35 für Haushalts- und Büroreinigung“, „rüstiger Rentner auf 400€ Basis gesucht“, „Frau ab 40 für Spielhallenaufsicht gesucht“ etc. Offenbar denken potentielle Arbeitgeber, die nur eine kleine Firma haben oder eine Wirtschafterin für ihren Privathaushalt suchen, dass für sie das AGG nicht gilt… Oder: wo kein Kläger, da kein Richter. Traurige Einstellung!
Viele Grüße
rosa
Hallo S.J.,
hierzu
:Religion und Weltanschauung
möchte lediglich der Vollständigkeit halber angemerkt haben, dass dieses Ungleichbehandlungsverbot nicht für die sogenannten „Tendenzbetriebe“ gilt. Konfessionell gebundene Einrichtungen oder kirchliche Träger dürfen Bewerber aufgrund der „unpassenden“ Religionszugehörigkeit respektive wegen dem Nichtvorhandensein einer solchen durchaus ablehnen.
Korinthenkackerische Grüße
EP
Hallo,
:Religion und Weltanschauung
möchte lediglich der Vollständigkeit halber angemerkt haben,
dass dieses Ungleichbehandlungsverbot nicht für die
sogenannten „Tendenzbetriebe“ gilt. Konfessionell gebundene
Einrichtungen oder kirchliche Träger dürfen Bewerber aufgrund
der „unpassenden“ Religionszugehörigkeit respektive wegen dem
Nichtvorhandensein einer solchen durchaus ablehnen.
die dürfen solche Bewerber nicht nur ablehnen sondern sogar rauswerfen, wenn sie aus der Kirche austreten oder gegen die Richtlinien der Glaubensgemeinschaft verstoßen.
So wurde eine Mitarbeiterin einer katholischen Einrichtung fristlos entlassen, da sie als eine vor einem weltlichen Gericht geschiedene Frau mit einem anderen Mann zusammengelebt hat. Da die katholische Kirche diese Art der Scheidung nicht anerkennt, war es in deren Augen Ehebruch, der eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde.
Da Arbeitsverhältnisse in kirchlichen Einrichtungen nicht der Arbeitsgerichtsbarkeit unterliegen, hatte sie schlechte Chancen und der Rechtsweg durch alle Instanzen blieb erfolglos.
Wie man sieht, gilt deutsches Recht nur eingeschränkt für die Kirchen…
Gruß
S.J.
Hallo
Ich persönlich halte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
für absoluten Unsinn und wenig hilfreich für die Bewerber.Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Unternehmen aus (völlig
unbegründeter) Angst gegen das AGG zu verstoßen, keinerlei
Feedback mehr an die Bewerber geben. Dabei wäre es doch sehr
hilfreich für den Bewerber zu erfahren, warum er abgelehnt
wurde, auch wenn es das Alter oder das Geschlecht ist. Das AGG
verhindert in keiner Form eine Ungleichbehandlung. Man spricht
nur nicht mehr darüber.
Da ich nur einen * vergeben kann, überreiche ich Dir virtuell noch
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
******************************************************************
Gruß,
LeoLo
Was mich nur sehr wundert ist die Tatsache, dass viele
Stellenausschreibungen immer noch mit Altersgrenzen nach oben
oder unten verbunden sind, bzw. mit Formulierungen, wo das
geforderte Alter (und Geschlecht!) klar draus hervorgeht
wo findest Du die vielen Ausschreibungen? ist mir bisher nicht wirklich begegnet in den letzten 6 Monaten.
„junges Team sucht…“, „suchen Perle bis 35 für Haushalts-
und Büroreinigung“, „rüstiger Rentner auf 400€ Basis gesucht“,
„Frau ab 40 für Spielhallenaufsicht gesucht“ etc.
Nun - in manchen Positionen macht es psychologisch nicht wirklich Sinn, eine 20jährige Frau hinzustellen (z.B. bei Deinem Beispiel der Spielhallenaufsicht - da macht es vielleicht eher Sinn, jemanden mit einem gewissen sicheren Auftreten und einer sichtbaren „Seniorität“ zu positionieren, was der AG sich eben eher von einer Frau ab 40 „erwartet“)…
Ist es in der Tat verwerflich, wenn ein AG eine Arbeitskraft mit mehrjähriger Erfahrung oder diversen Voraussetzungen, die implizieren, dass sie/er keine 20 mehr ist, wünscht? Im Grunde erspart der AG mit einer so deutlichen Angabe seiner Vorstellungen sich selbst und den BewerberInnen nur Arbeit und Kosten, wenn er so genau wie möglich beschreibt, wer seiner Meinung nach in seine Firma passt.
gut - und wenn sich jemand auf eine Ausschreibung bewirbt, in der sinngemäß drin steht „suchen junge Mitarbeiterin bis 25, blond und mit Körbchengröße 90D…“, sorry, aber diejenige bewirbt ich entweder im einschlägigen Gewerbe oder muss noch einige Lebenserfahrung machen. Auf solche Anzeigen antwortet kein einigermaßen intelligenter Mensch.
Mir ist es kürzlich so ergangen, dass ein pot. AG, der zugegebener Maßen ca. 70 Km von meinem Wohnort entfernt sein Unwesen treibt, mir am Telefon sagte, er erwartet, dass ich zu ihm in’s Dorf ziehe.
Ich fand es äußerst ärgerlich, dass er das nicht sofort in seiner Anzeige so formuliert hat. Ich hätte mir Arbeit, Kosten und auch Hoffnung erspart. Stattdessen sucht er auch die nächsten Wochen weiterhin in Berliner regionalen Tageszeitungen ohne diese Information.
Unsinnig für beide Seiten.
je detaillierter der AG seine Bedürfnisse beschreibt, kann ich als Bewerber mich besser verkaufen. Es geht auch immer um „Voraussetzungen“ und „Kompetenzen“, die halt durchaus unterschiedlich sind, wenn man 20 und 45jährige vergleicht.
naja und von wegen Kläger und Täter: solange sich weiterhin Menschen auf solche Ausschreibungen (weibliche Haushaltshilfe bis 35 - wobei auch das ja durchaus fachliche Gründe haben könnte… wobei die schon eher schwierig vorzustellen sind) bewerben, wird diese Unart auch nicht verschwinden.
Beste Grüße
Aquilegia A.
Ich persönlich halte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
für absoluten Unsinn und wenig hilfreich für die Bewerber.Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Unternehmen aus (völlig
unbegründeter) Angst gegen das AGG zu verstoßen, keinerlei
Feedback mehr an die Bewerber geben. Dabei wäre es doch sehr
hilfreich für den Bewerber zu erfahren, warum er abgelehnt
wurde, auch wenn es das Alter oder das Geschlecht ist. Das AGG
verhindert in keiner Form eine Ungleichbehandlung. Man spricht
nur nicht mehr darüber.
Danke - das sehe ich ganz genauso. Sowohl als Bewerberin als auch als Mitarbeiterin einer Firmenleitung.
Gruß
A.A.
Kommentar im Anschreiben „ich wohne zwar mehr als … km von y
weg, aber für diesen tollen Job in dieser sensationellen Firma
ist mir kein Weg zu weit“ oder so *g*
bzw. „für diesen Traumjob würde ich sogar umziehen“…
Gruß
A.A.
Hallo Aquilegia!
wo findest Du die vielen Ausschreibungen? ist mir bisher nicht
wirklich begegnet in den letzten 6 Monaten.
Im Stellenteil unserer regionalen Wochenzeitung findet man häufig solche Nicht-AGG-konformen Inserate. Fairerweise muss man zugeben: große Firmen formulieren auch dort eigentliche immer neutral, kleine Betriebe suchen allerdings tatsächlich oft gezielt Männer oder Frauen, junge oder ältere Bewerber.
Ist es in der Tat verwerflich, wenn ein AG eine Arbeitskraft
mit mehrjähriger Erfahrung oder diversen Voraussetzungen, die
implizieren, dass sie/er keine 20 mehr ist, wünscht? Im Grunde
erspart der AG mit einer so deutlichen Angabe seiner
Vorstellungen sich selbst und den BewerberInnen nur Arbeit und
Kosten, wenn er so genau wie möglich beschreibt, wer seiner
Meinung nach in seine Firma passt.
Am zeitsparensten wäre es in der Tat, wenn der potentielle Arbeitgeber ganz deutlich ins Inserat schreibt, dass er KEINE Bewerbungen von z.B. über 50jährigen, von Schwarzen, von Frauen, von Schwulen oder von was auch immer wünscht. Aber solche offenen Diskriminierungen sind nunmal -Gott sei Dank!- zumindest theoretisch nicht erlaubt. Das die Praxis anders aussieht, wissen wir wohl alle.
Ich würde es jedenfalls begrüßen, wenn es sich, wie beispielsweise in den USA und in vielen anderen Ländern seit Jahren üblich, auch in Deutschland durchsetzen würde, sich grundsätzlich ohne Foto (und z.T. auch ohne Altersangaben etc.) zu bewerben. Auch wenn der Chef vielleicht eigentlich eine jüngere deutsche Dame einstellen wollte, überzeugt der etwas ältere Herr mit Migrationshintergrund im Vorstellungsgespräch dann eventuell doch und wird eingestellt. Mit Foto in der Bewerbung wäre er ggf. gleich in die Ablage „P“ gewandert…
Naja, das Gesetz ist gar nicht so schlecht, die Umsetzung ist dann natürlich schwierig. Wer bei seiner Sekretärin Wert auf Körbchengröße D legt oder partout keine „Ausländer“ in seinem Betrieb haben möchte, wird seine Einstellungspolitik auch zukünftig nicht groß ändern.
rosa