Steilvorlage
Hallo,
das kann ich nicht nachvollziehen. Der AG wird doch bei allen
AN, davon ausgehen, dass sie keinen besonderen
Kündigungsschutz haben - zumindest, bis das Gegenteil bekannt
ist.
Ja, das schon, aber er weiß normalerweise auch nicht, daß ein AN eine Behinderung hat, darum geht es! Es kann von Nachteil sein, wenn der AG weiß, daß ein AN schwer krank ist!
Es ist auch nochmal was anderes, wenn der AN nur mal krankgeschrieben ist, als wenn man weiß, daß er eine Behinderung hat, dann ist es eine chronische Sache, die nicht nur temporär und danach ausgestanden ist. Auch und gerade im Hinblick auf die krankheitsbedingte Kündigung. Das ist geradezu eine Vorlage, denn der AG kennt normalerweise die Krankheitsgründe nicht und weiß nicht, ob er mit einer Kündigung vor Gericht durchkommen würde. Wenn es sich dabei z.B. um eine Unfallverletzung handelt, würde er mit der Kündigung scheitern, denn es wird von vollständiger Genesung auszugehen sein. Wenn es sich aber um eine chronische Krankheit handelt, dann hat er es leichter.
Ich glaube, das ist alles ziemlich offensichtlich … - gerade für jemand aus dem Personalbereich sollte es das jedenfalls sein!
Uns sag jetzt nicht, daß Leistungseinbußen nur nach ihrem tatsächlichen Auftreten beurteilt werden, und daß es dann keine Rolle spielen würde. Das läßt sich oft gar nicht objektiv beurteilen, und umso mehr spielen dann solche allgemeinen und vorurteilsbildenden Tatbestände eine Rolle.
Hast Du übrigens schon mal so einen Anfrage an den AG gesehen?
Nein, deswegen frage ich ja hier im Form.
Viele Grüße