Hallo,
warum darf man sich in einigen Fällen, wenn man Inhaber einer GmbH ist, nicht gesetzlich freiwillig krankenversichern, sondern muss in die Private???
Welche Gründe gibt es dafür???
Liebe Grüße
BABSI
Hallo,
warum darf man sich in einigen Fällen, wenn man Inhaber einer GmbH ist, nicht gesetzlich freiwillig krankenversichern, sondern muss in die Private???
Welche Gründe gibt es dafür???
Liebe Grüße
BABSI
sondern muss in die Private???
Zum 105. Mal: Niemand muss in die private, einige können in die PKV. Die PKV nimmt auch nicht jeden !! Da müssen Gesundheit und Bonität stimmen. Inzwischen nehmen einige Gesellschaften keine Existenzgründer mehr.
Wenn man GKV versichert ist und sich dann selbständig macht, kann man selbstverständlich GKV-versichert bleiben.
Welche Gründe gibt es dafür???
Keine
Hmmm, warum sagt dann der Steuerberater, eine Person xyz ist 75% Inhaber der GmbH und kann somit nicht freiwillig gesetzlich versichert werden???
LG
BABSI
Hmmm, warum sagt dann der Steuerberater, eine Person xyz ist
75% Inhaber der GmbH und kann somit nicht freiwillig
gesetzlich versichert werden???
wie wäre es den Steuerberater zu fragen?
Vielleicht hat der Steuerberater ja unrecht???
Vielleicht hat der Steuerberater ja unrecht???
sicher, aber bei einer Kommunikation zwischen 2 Personen kann so manches schief laufen, vom versprechen über falsch verstehen bis hin zu „ich habe kein Ahnung, sag aber was mir gerade einfällt“.
Deshalb nochmal nachfragen: Wenn er dabei bleibt, sollte man sich halt überlegen wie sicher seine weiteren „Tipps“ sind…
Grüße
Hmmm, warum sagt dann der Steuerberater, eine Person xyz ist
75% Inhaber der GmbH und kann somit nicht freiwillig
gesetzlich versichert werden???
Weil Steuerberater von Versicherungen üblicherweise keine Ahnung haben.
Hi
Vielleicht hat der Steuerberater ja unrecht???
Hat er…
zahao
Hallo.
Auch ich kann mich der Meinung der Kollegen nur anschließen.
Niemand muss in die PKV, ausser er hat sich irgendwann mal von der Versicherungspflicht befreien lassen (oft z.Bsp. bei Studenten, die über die Eltern in der PKV versichert waren).
Ich würde den Steuerberater jetzt mal prüfen: Wenn er jetzt bald kommt mit „ich arbeite da mit einem Versicherungsmenschen zusammen ODER ich könnte Ihnen da einen empfehlen …“ dann ist die Wahrscheinlichkeit recht groß, dass Du für ihn eher eine Zitrone bist, aus der er möglichst viel „Saft“ ausquetschen möchte. In dem Fall würde ich den SB wechseln.
Ein Wechsel in die PKV KANN u.U. einen Vorteil in mehreren Hinsichten (Leistung, Preis …) sein, dass gilt es aber genauer zu prüfen.
Feiertagsgrüße aus Saarbrücken
Claude Burgard
Fachwirt Versicherungen+Finanzen (IHK)
unabhängiger Makler
https://www.facebook.com/VersicherungsmaklerSB
Hallo, das ist ein Gerücht. Jeder, der vorher gesetzlich freiwillig versichert war (oder sogar familienversichert), kann freiwillig versichert bleiben.
Gruss
Barmer
Dummes Zeug.
Vieleicht hat sein Bruder eine Versicherungsagentur und möchte eine PKV verkaufen ?
Gruss
Barmer
…aber auch die werden gesetzlich versichert, wenn das Studium vorbei ist und sie versicherungspflichtig werden oder einen gesetzlich Versicherten heiraten.
Gruss
Barmer
Damit hast du Recht, aber das ist nicht die Ausgangssituation des Fragenden. Dieser ist als Angestellter Gesellschafter als Selbständiger anzusehen. In diesem Fall würde bei einer vorherigen Befreiung auch keine Pflichttigkeit greifen.
Hallo Barbara,
es gibt verschiedene mögliche Gründe für die Aussage des Stb:
es gab Kommunikationsprobleme: „Er kann nicht als freiwillig versicherter Arbeitnehmer in der GKV bleiben“. Diese Aussage ist/wäre korrekt.
der Stb hat in diesem Bereich keine Ahnung.
er möchte ggf. bewusst Provisionen (oder andere Vorteile) durch einen PKV-Vertrag erwirken.
der Stb hat Recht. Diese Fälle sind sehr selten, aber denkbar:
o Der Betreffende war bisher über die Eltern in der PKV versichert (z.B. als Schüler). Dann hat er kein Recht der GKV beizutreten.
o Der Betreffende war früher über die Eltern in der PKV versichert (z.B. als Schüler) und danach längere Zeit im Nicht-EU-Ausland. Dann hat er kein Recht der GKV beizutreten.
o Der Betreffende war zuletzt Zeitsoldat und davor über die Eltern in der PKV versichert (z.B. als Schüler). Dann hat er kein Recht der GKV beizutreten.
Wenn man nähere Angaben über die betreffende Person hat, kann man die seltenen Ausnahmen ausschließen.
Gruß
RHW
- der Stb hat Recht. Diese Fälle sind sehr selten, aber
denkbar:
o Der Betreffende war bisher über die Eltern in der PKV
versichert (z.B. als Schüler). Dann hat er kein Recht der GKV
beizutreten.o Der Betreffende war früher über die Eltern in der PKV
versichert (z.B. als Schüler) und danach längere Zeit im
Nicht-EU-Ausland. Dann hat er kein Recht der GKV beizutreten.
Diese Antwort ist falsch -
wenn der Betreffende im Nicht-EU-Ausland in einer GKV war,
hat er die Möglichkeit in Deutschland auch in die GKV einzutreten!
o Der Betreffende war zuletzt Zeitsoldat und davor über die
Eltern in der PKV versichert (z.B. als Schüler). Dann hat er
kein Recht der GKV beizutreten.Wenn man nähere Angaben über die betreffende Person hat, kann
man die seltenen Ausnahmen ausschließen.
Gruß Merger
Hallo Merger,
mein Beispiel ist korrekt :
Wenn jemand zunächst in der PKV in Deutschland versichert und dann einige Zeit z.B. in den USA oder in China versichert war, hat er weder nach § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe a SGB V noch nach Buchstabe b ein Beitrittrecht zur GKV. Seine letzte dt. Versicherung war die PKV (auch wenn es über die Eltern war).
Wenn jemand noch nie in Deutschland versichert war und dann aus den USA, China etc. nach Deutschland kommt, kann sich ein Beitrittsrecht zur GKV aus § 5 Absatz 1 Nr. 13 Buchstabe b SGB V ergeben.
Hallo RHW,
Sie zitieren hier einen § mit fehlerhaften Hinweisen.
§ 5 Versicherungspflicht SGB V
(1) Versicherungspflichtig sind
13.Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren
Und dies trifft auch zu wenn ein Student der in Deutschland zuletzt in der PKV war, danach im Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) in der GKV war,
wieder zurück nach Deutschland kommt.
Dies trifft auch bei anderen nicht-europäischen Ländern zu.
Gruß Merger
Hallo Merger,
vielleicht sollten wir uns zunächst über einige grundlegende Punkte einigen:
a) aktuell gibt es 193 Mitgliedsstaaten in der UNO
b) Es gibt aktuell 27 EU-Staaten
c) Es gibt die EWR-Staaten: EU-Staaten und Liechtenstein, Norwegen und Island
d) Schweiz: akzeptiert in der Sozialversicherung die EWR-Regeln
e) Es gibt Staaten in Europa, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für den Bereich Krankenversicherung haben:
Kroatien, Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, Makedonien
f) Es gibt Staaten außerhalb Europas, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen für den Bereich Krankenversicherung haben:
Türkei, Tunesien
Wenn man in einem dieser o.g. Staaten (b bis f) in der gesetzlichen Krankenversicherung oder einem ähnlichen Krankheitskostensystem abgesichert ist, wird diese Zeit wie eine dt. GKV-Zeit gewertet.
In allen anderen Staaten (was bei insgesamt 193 Staaten die große Mehrheit ist), Russland oder China wird eine ausländische Zeit auf keinen Fall als dt. GKV angerechnet.
Quelle:
Hallo RHW,
auch hier muss ich dir widersprechen -
Fazit: Wenn jemand aus den USA, Indien, China, Südafrika,
Brasielien, Japan, Kanada, Russland, Ukraine, Kosovo …
nach Deutschland zurückkehrt und vorher in D zuletzt in der
PKV versichert war, kann er nicht der dt. GKV beitreten
(Ausnahme: krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer). Wie
er im Ausland versichert war, ist dann ohne Bedeutung.
Bisher habe ich jeden Deutschen, der aus der USA kam und zuletzt in Deutschland in der PKV versichert war in der Deutschen GKV untergebracht.
Und dazu benötigte er noch nicht einmal eine Arbeitnehmertätigkeit in Deutschland.
Scheinbar haben die Krankenkassen Deine Informationen nicht.
Gruß Merger
Hallo Merger,
ja, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten:
die Krankenkasse hat falsch entschieden
die Betreffenden haben im Formular falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
M.E. geht es hier im Forum darum, Informationen zu korrekten und nachvollziehbaren Lösungen zu geben. Hierzu gehören für mich nachvollziehbare Quellen. Meine Quellen habe ich oben genannt.
Wenn man alles auflisten würde, was man erlebt und gehört hat, was falsch entschieden wurde oder durch falsche Angaben erreicht wurde, würde das m.E. den Rahmen dieses Forums sprengen und dem ehrlichen Fragesteller auch nicht weiterhelfen.
Gruß
RHW