Greift die Kreditschutzversicherung (KSB) Plus nach der Elternzeit?

Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand kurzfristig weiterhelfen:

ich habe im ersten Monat nach meiner Elternzeit eine Kündigung erhalten (war leider zulässig da es sich um einen Kleinbetrieb handelt).
Nun ist mir eingefallen, dass ich bei der Finanzierung meines Auto das ich im letzten Jahr gekauft habe, eine Kreditschutzversicherung Plus abgeschlossen habe. Diese Versicherung greift wohl auch bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit.

jetzt habe ich im Kleingedruckten folgendes gefunden:

"§ 3 Was ist ein Arbeitnehmer im Sinne dieser Bedingungen?

Arbeitnehmer ist eine versicherte Person, die vor Beginn der ersten Arbeitslosigkeit, die nach Unterzeichnung der Anmeldeerklärung eintritt, oder bei Unterzeichnung der Anmel- deerklärung mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und gearbeitet hat. Die wöchentliche Arbeitszeit muss in jedem Fall mindestens 15 Wochenstunden betragen haben. Sie darf weder Wehrdienst- leistender, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, Teilnehmer an sonstigen freiwilligen Diensten (z. B. freiwilliges soziales Jahr) noch Auszubildender sein. Ausbildungszeiten, Zeiten des Wehrdienstes, der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst oder an sonstigen freiwilligen Diensten, die Elternzeit sowie Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz gelten nicht als Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen."

Also 1.:
„…mindestens 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber sozialversicherungspflichtig beschäftigt war…“
–> war ich ja, allerdings in Elternzeit

„…die Elternzeit sowie Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz gelten nicht als Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne dieser Versicherungsbedingungen.“

Jetzt habe ich in der gesamten Elternzeit brav meine Rate und somit auch die Versicherung bezahlt, obwohl ich gar nicht abgesichert bin?!

Die Dame bei der Versicherung sagte genervt, das dies viele missverstehen und ich doch sozialversicherungspflichtig vor meiner Arbeitslosigkeit war und somit die Versicherung greift.
Aber das stimmt doch nicht oder?? Ich bin verwirrt…! Hoffentlich kann mir jemand helfen!

LG Kamilla

Ich versuch’s mal. Eigentlich sind die Bedingungen eindeutig. Als du die Versicherung abgeschlossen hast, musstest du mindestens ein halbes Jahr vorher sv-pflichtig beschäftigt sein, ohne Mutterschutz oder Elternzeit. Also, wie lange vorher warst du in dem Betrieb beschäftigt? Ohne Mutterschutz und Elternzeit?
Ansonsten beantrage doch einfach den Versicherungsschutz, dann wirst du sehen, ob die Versicherung zahlt und wenn nicht, welche Begründung erfolgt.

Soon

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Hallo DrSoon,

als ich die Versicherung abgeschlossen habe, war ich mehrere Jahre in dem Betrieb tätig.

Ich habe es aber so verstanden, das die Zeit NACH Abschluss der Versicherung gemeint ist oder liege ich da falsch?!
nachdem ich die Versicherung abgeschlossen habe, war ich 5 Monate beschäftigt und bin dann in Elternzeit gegangen. Nach der Elternzeit habe ich noch 2 Monate gearbeitet.

Weil ja die Rede von „mindestens 6 Monate ununterbrochen…“ ist.

Ich werde es jetzt mal der Versicherung melden und bin mal gespannt. Wofür zahlt man immer seine Versicherungsbeiträge, wenn man hinterher nie die Leistungen in Anspruch nehmen kann.

Wieso nie? Hier geht’s um einen Fall, der in den Versicherungsbedingungen anscheinend ausgeschlossen ist. Wärest Du nicht in Elternzeit und Dir würde gekündigt, wärest Du ja versichert. Also nicht „nie“, sondern unter bestimmten, vertraglich geregelten Umständen nicht. Gilt übrigens für fast alle Versicherungen.

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Aber ich befinde mich ja nun gar nicht mehr in Elternzeit!? Ist schon unfair dadurch benachteiligt zu werden.
Und warum schließt die Versicherung diesen Fall aus? Weil es anscheinend nicht selten ist nach der Elternzeit seinen Job zu verlieren?

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Du hast es erfasst.

Eine Versicherung funktioniert so:

  • Man berechnet das Risiko, dass bezahlt werden muss. Sowohl was die dann zu zahlenden Summen als auch was die Wahrscheinlichkeit angeht.
  • Man berechnet, was die Verwaltung eines solchen Vertrags kostet, natürlichg inklusive der Summe, die der Abschluss an Provision kostet.
  • Man schlägt oben drauf, was die Versicherung selber an Gewinn aus dieser Art Vertrag erwartet.
  • Man teilt die Gesamtsumme durch die Anzahl der Verträge, die abgeschlossen wurden.

Die Versicherungsnehmer zusammen bezahlen also das, was alle zusammen mal raus bekommen plus das, was die Versicherung selber haben will. Wenn mehr Risiken versichert sein sollen, müssen alle mehr zahlen (außer der versicherung natürlich). Es gibt keine Versicherung, die dabei draufzahlen will. Deshalb solltest du bei JEDER Versicherung prüfen, ob du eher ein Zahler oder eher ein Nutznießer sein wirst. Und ob es nicht günstiger ist, lieber etwas auf dem eigenen Konto zurück zu legen.

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