Größe von Dachfenster indirekt ermitteln

Hallo, hört sich vielleicht komisch an, aber ich suche wegen einer bevorstehenden rechtlichen Auseinandersetzung eine Möglichkeit, die Größe von Dachfenstern aus der Ferne zu ermitteln, um Fehler in einer Handwerker-Rechnung nachweisen zu können!

Es handelt sich um Klapp-Schwingfenster im Eindeckrahmen auf einem Dach in etwa 10 m Höhe. Die Fenster sind für mich nicht zugänglich, aber ich habe allen Grund zur Annahme, dass deren Größe nicht mit der Rechnung übereinstimmt.

Mit einer Fotodrohne habe ich Aufnahmen machen können. Da das Dach mit Frankfurter Pfannen gedeckt ist, die verlegt etwa 30 breit und 33 hoch sind, kann ich durch Abzählen auf den Bildern die Größe der Abdeckrahmen ermitteln. Ich brauche es nicht auf den Zentimeter genau, ich rechne mit halben oder drittel Ziegeln.

Jetzt hoffe ich, dass der eine oder andere Fachmann diese Zeilen liest! Ist meine eben geschilderte Annahme richtig? Oder gibt es diese Ziegel in verschiedenen Größen? Mir ist aber nichts bekannt.

Ich wundere mich nur, dass ich ein Plus von etwa 50% (!) gegenüber der Handwerkerrechnung ermittelt habe. Wie man so schön sagt: Da ist doch was faul im Staate Dänemark! Oder?

Hallo @pieter_e9ab33,

ich habe deine Frage einmal in „Haus & Garten“ → „Handwerker allgemein“ verschoben. Dort sollte die Chance auf die Antwort eines Dachdeckers o.ä. größer sein.

Mir wäre nicht bewusst, dass es die Frankfurter Pfanne in unterschiedlichen Größen gibt, zumindest nicht bei der ganzen Ziegel.

Moin,

wie groß sind die Fenster denn ungefähr? Und sind alle Fenster gleich groß?
Nach VOB werden bei Abrechnung nach Flächenmaß Öffnungen wie z.B. Fenster erst ab einer bestimmten Mindestgröße abgezogen, darunter sind sie zu „übermessen“.
Was steht im Aufmaß?

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Die Frage ist doch auch, welchen Aufwand Du betreiben möchtest. Über welchen Betrag reden wir?
Ich würde versuchen, an das Fenster so heranzukommen, dass man mit einem Zollstock arbeiten kann. Wenn es um eine rechtliche Auseinandersetzung handelt, dann sollte es Möglichkeiten für Dich geben.

das heißt nach meinem Verständnis, das Fenster ist größer als gewünscht und bestellt ?

Oder ist es kleiner als berechnet ? Das würde ich ansatzweise noch einsehen wenn man den höheren Preis aus dem Angebot berechnet aber ein kleineres Fenster genommen hätte.

Nur sag mal, warum kann man das Fenster nicht regulär von innen besichtigen ? Es muss doch zugänglich sein sonst macht ein Schwing.Klappfenster keinen rechten Sinn.
Und wenn du aus irgendwelchen Gründen nicht von innen besichtigen kannst würde mich mal dein Status interessieren ? Du scheinst dann ja nicht der Eigentümer zu sein. Bist du Mitglied einer WEG und möchtest eine Abrechnung prüfen an der du selbst anteilig beteiligt bist ?

Frankfurter Pfannen (wenn es die sind !) haben die Maße 33 cm breit und 42 cm hoch. In der Höhe gehen mind. 7.5 bis 11 cm verloren durch die Überdeckung je nach Dachneigung.

MfG
duck313

Ich habe die Anfrage so interpretiert, dass das Dach gedeckt wurde und nach Ansicht des Bauherrn zuwenig Fensterfläche abgezogen wurde.

Mal sehen, was des Rätsels Lösung ist.

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Das, was du geschrieben hast, klingt sehr plausibel. Ich möchte deine Vermutung nur dahingehend ergänzen, dass möglicherweise gar keine Fensterfläche abgezogen wurde. Stand auch quasi bei deinem vorherigen Beitrag, mit dem Link. Wir wollten das Kinderzimmer (drei Fenster, zwei Türen und zusätzlich noch drei Deckenbalken, glaube ich) mit Lehm verputzen lassen. Uns fiel die Kinnlade runter, als wir das Angebot bekamen, denn aufgrund der Größe wäre ALLES übermessen worden, und allein schon die Fenster und die Türen waren nicht gerade vernachlässigbar. Am Ende haben wir das selbst gemacht, und ja, sieht nicht aus wie vom Profi, aber das macht auch den Charme des Hauses aus. :sweat_smile:

Das Drumherum ist nicht ganz einfach. Es geht um eine Eigentümergemeinschaft (12 Parteien) und der Verwalter hat einer Partei neue Dachfenster zu Lasten der Instandhaltung einbauen lassen. Das wäre an sich okay, Fenster sind eben kein Sondereigentum. Allerdings war die Begründung zunächst, das Dach sei undicht, dann waren es die Dachfenster. Erstaunlicher Weise waren alle Fenster nur einer Wohnung betroffen, die Fenster anderer Dachwohnungen nicht. Die Sache zog sich bis zum Einbau über 2 Jahre hin - normaler Weise müssen Wände getrocknet werden, wenn irgend wo Wasser eindringt, war hier nie der Fall!

Dazu kommt nun eben, dass die Gesamtfläche der neu verbauten Fenster etwa 60% größer ist, als die Fläche gemäß Rechnung. (Sorry, hatte ich oben falsch angegeben)

Ich habe nicht vor, über die Zwistigkeiten innerhalb einer WEG zu referieren, nur so viel: Natürlich kann ich nicht in die Wohnung zum Abmessen! So viel müsste jeder verstehen.

Was die Fenstergröße angeht, die geht laut Rechnung von 0,42 x 0,49m bis 1,804 x 1,095 m im Kinderzimmer. Ich habe dem gegenüber mit der Drohne dort ca. 2,14 x 1,27 m ermittelt! Für mich ein nicht zu erklärender Unterschied.

Ein weiterer Punkt, der mir zu denken gibt, ist die Tatsache, dass eine Arbeitszeit von ca. 120 h berechnet wird, also rund 13 h pro Fenster. Natürlich gehen da noch andere Tätigkeiten ab, aber im Internet wird der Tausch von gleich großen Dachfenstern im Schnitt (!) mit 2 - 3 h angesetzt. Ist mein Verdacht da abwegig, dass für die größeren Fenster ein erheblicher Mehraufwand angefallen ist, um eben die Ausschnittgröße anzupassen?!

Ich habe ja erwähnt, dass ich Laie bin, deshalb frage ich die Fachleute unter euch: Ist mein Verdacht begründet oder nicht, dass hier nicht alles so gelaufen ist, wie den Eigentümern vorgemacht wurde!? Es geht um insgesamt etwa 30.000 Euro, die - zu Recht oder nicht - dem Instandhaltungskonto belastet worden sind! Sollte sich mein Verdacht bestätigen, dürften diese Aufwendungen nicht von diesem Konto abgebucht werden.

Verbaut sind es etwa 30 x 33 cm, passt ja

Verbaut sind es etwa 30 x 33, was zu dieser Angabe passt!

hi,

dann hast du doch Vergleichsfenster der alten Größe, oder nicht?

Für einen Vergleich ohne Maßstab halte ich das für sehr viel besser geeignet.

Ich sehe nur das Problem, wie man argumentieren will ohne zuzugeben, dass man bewusst in die Wohnung gefilmt hat.
Und wenn ihr euch alle schon ganz liebt habt, ist der Eigentümer sicher gerade nackt in seiner DG Wohnung herum gelaufen, als er zum Glück rechtzeitig die Drohne über seinem Fenster bemerkte.

grüße
lipi

Nochmal zum Verständnis. Dass es nicht ums Übermessen geht, wie zunächst vermutet, ist nun klar. Wenn du schreibst

und

dann hat besagte Wohnung 9 Fenster? Bei vermuteten 60 % mehr, ist das nicht etwas, was man aus 10 Metern Entfernung, also vom Boden aus, mit bloßem Auge erkennt? Es werden wohl nicht alle Wohnungen unterschiedliche Fenster mit unterschiedlichen Maßen haben??

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Die Dachfenster spiegeln alle - somit kein Problem… :slightly_smiling_face:

Es gibt keine Vergleichsfenster in den beiden anderen Wohnungen, dort ist der Dachspitz nicht ausgebaut.

Von unten wird die Sicht durch umstehende Bäume behindert, von hier ist nichts zu sehen.

Die Deckbreite beträgt 300mm. Das ist die Breite zwischen zwei Pfannen, die Pfannen selber sind natürlich breiter.
Die Decklänge („Höhe“) ist hingegen variabel - je nach Abstand der Dachlatten können sich die Pfannen da unterschiedlich überlappen.

Wie auf dem Foto links oben deutlich zu sehen ist, dürfte meine Annahme der Decklänge von 33 cm ungefähr hinkommen.

Für mich ist nur wichtig, ob es für die unterschiedliche Fenstergröße, gemessen an den Eindeckrahmen, eine technisch begründete Erklärung geben könnte!?

Roto MR Eindeckrahmen laut Rechnung 1,804x1,095 m
ermittelte Größe laut Foto: ca. 2,14x1,27 m

Die Sache ist uns deshalb wichtig, da es einige Ungereimtheiten gibt: Die Rechnung mit den „kleinen“ Fenstern beläuft sich auf ca. ca. 30.000, enthält aber „größere“ nur zweifach-verglaste Fenster.

Andererseits habe ich ein Angebot (mit den Fenstergrößen aus der Rechnung) vorliegen, dreifach-verglast für ca 20.000 Euro.

Irgend wo werden hier die übrigen Eigentümer übervorteilt… Wollte man sich mit Hilfe des Verwalters schöne große Fenster gönnen?

Innenmaß oder Außenmaß?

Außenmaß laut Rechnung

hi,

hast du alle Fenster mal gezählt und verglichen?

Wäre es denkbar, dass dein Bild durchaus das 1800er Fenster zeigt, und ein weiteres kleines darunter und es nicht als ein Stück 2140mm aufgeführt ist?

Das müsste aber auffallen, wenn 9 Fenster berechnet sind und es nur 8 gibt.

2140 geht laut roto gar nicht. Bei 1750 scheint Schluss.
1750+430 ist aber wieder ausreichend nah an deiner 2140 dran.

Aber dann hättest du dich verzählt, erscheint auch abwegig.

Wäre es denkbar, die Eigentümer haben die restlichen Fenster selbst bezahlt?
Achja, dann hätte man mit denen sprechen müssen. Geht auch wieder nicht.

verzwickte Lage, die du da hast.

grüße
lipi

Guter Hinweis! Auf der Kostenschätzung, die beim Versammlungsprotokoll dabei war, ist ein Fenster mehr aufgeführt, als auf der Rechnung, die mir jetzt zusätzlich vorliegt! Berechnet wurden also 7 Fenster

Hier muss man unterscheiden: Die von mir genannten 2140mm sind die Gesamtgröße für das Kinderzimmer, die ich im Abgleich mit den Dachziegeln ermittelt habe! Im Gegensatz dazu ist laut Rechnung der Kinderzimmer-Eindeckrahmen 1,804x1,095 m groß für ein Oberteil 1,274x1,095m plus ein Unterteil 0,53x1,095m! (Deine Annahme von 2 Stück ist also richtig)

Selbst wenn ich mich um ein paar Zentimeter vertan haben sollte, erklärt das die Differenz von etwa 30 cm absolut nicht!

Wie erwähnt habe ich keine Möglichkeiten, die Fenstergröße vorher-nachher zu vergleichen. Wäre meine Annahme richtig, dass z.B. der Einbau des genannten Kinderzimmerfensters in der von mir genannten Größe einen nicht unerheblichen Mehraufwand erfordert?

hi,

langsam passt es aber zusammen.
Frag doch mal nen Fensterbauer oder Dachdecker, zur Absicherung.

Gedankengang:
Eindeckrahmen und Fenster sind gleich bemaßt.
Beides wird sich also auf das MR-Maß beziehen, welches nicht das Außenmaß der Fenster ist, sondern etwa mittig im Fensterrahmen sitzt.

Ich komme, gemittelt aus 3 Dachziegeln auf 170 Pixel Fensterbreite,
137,6 Pixel ^= 90cm.
Ergibt 111,2 cm Fensterbreite. (außen komme ich auch auf 126,4 cm, was sich mit deiner Messung deckt. Nur zur Prüfung auf Fehler)

Macht so gesehen erstmal Sinn.
Ich hab natürlich erst gerechnet und die Striche festgelegt und die Messpunkte nicht so platziert, damit was passendes heraus kommt.
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Ich denke, so wird nen Schuh daraus.

grüße
lipi

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