Um denm gestzlichen Vorsorgesystem zu entkommen, trage ich mich mit dem Gedanken eine GmbH zu gründen. Hat hier jemand Erfahrung diesbezüglich??? Desweiteren interessiere ich mich für Fachliteratur zum Thema Gründung von einem Unternehmen. Hat jemand einen Tip für mich???
Hi,
Um denm gestzlichen Vorsorgesystem zu entkommen, trage ich
mich mit dem Gedanken eine GmbH zu gründen.
Das ist nicht gerade ein überzeugendes Argument. Aber egal, warum eine GmbH? Zumal die Einmann-GmbH sich zur Zeit unter dem Generalverdacht der Scheinselbständigkeit befindet, bezw. der Geschäftsführer-Gesellschafter.
Warum kein Einzelunternehmer?
mfg Ulrich
Ich würde es nicht machen
Hallo !
Also ich kann mich meinem „Vorposter“ nur anschließen. „Nur“ wegen der Altersvorsorge eine GmbH enstehen zu lassen, ist ökonomischer Unsinn. Sorry, aber so muss man es wirklich sagen. Natürlich ist die Sache mit der Altersvorsorge en vogue und diesen „Generalverdacht“ -der zweifelsohne vorhanden sein kann- kann zwar auch beseitigt werden, wenn bestimmte „Fremdvergleiche“ eingehalten werden, nur: Du vergisst noch viel mehr, denn:
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Eine GmbH, auch wenn es nur eine Ein-Mann GmbH ist, ist eine Kapitalgesellschaft. Mit dieser Rechtsform sind eine ganze Reihe von Pflichten und eben nicht nur Rechten verbunden.
Auch kleine KapG verlangen eine bestimmte Form der Rechnungslegung. Wenn man selbst mit der Materie nicht vertraut ist, muss das seitens des Steuerberaters übernommen werden. Das kostet. -
Die Besteuerung. Wenn man eine Ein-Mann-GmbH gründet, betritt man automatisch die sog. „2-Ebenen-Besteuerung“. Will also heißen, zuerst wird der Gewinn auf Ebene der KapG mit Körperschaftsteuer belastet und dann noch einmal die Ausschüttung beim Anteilseigner und hier mit dem jeweiligen Einkommenssteuersatz. Natürlich kann man hier „gestalten“, allerdings muss auch das wieder unter fachkundiger Anleitung geschehen. Hält man sich nicht an die Regeln, kann man schnell in der verdeckten Gewinnausschüttung sein und dann war alles umsonst.
Nicht zu vergessen übrigens auch die Sache mit der Gewerbesteuer, die die Gesellschaft ja auch noch zahlen muss - wie alle anderen auch. Hier mal ein paar Zahlen
Eine KapG und eine Personengesellschaft haben einen Gewinn VOR Steuern von 100. Nach Berücksichtigung aller Steuern bleiben bei dem Modell der Kap noch 47,76 übrig und bei der Personengesellschaft 54,32.
Unterstellt sind hier u.a. der Spitzensteuersatz von 42% und bei der GewSt ein Hebesatz von 400% ohne Staffelung.
Außerdem hast Du ja auch noch gar nicht erwähnt, was die GmbH dann machen soll. Okay, nach Gesetz ist sie nicht an einen bestimmten Zweck gebunden, aber da muss ja auch Geld reinkommen, sprich was verdient werden. Und hier schließt sich gleich der nächste Punkt an:
Lohnt sich für die betriebene Tätigkeit überhaupt die Rechtsform der KapG ?
mfG
TraderS
Hi,
Natürlich ist die Sache mit der Altersvorsorge en vogue
Ich hab nochmal ein wenig gesucht:
http://www.suedlicher-oberrhein.ihk.de/index.php?pag…
Das Thema scheint im Moment vom Tisch zu sein.
mfg Ulrich
Na, so verstehe ich die Mitteilung der IHK nicht, das dass Thema vom Tisch ist. Es ist vom Tisch für GmbH’s, die rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt. Ich meine aber, dass der geschäftsführende Gesellschafter einer Einmann-GmbH
(oder Ltd.)dann RV-pflichtig ist, wenn die GmbH nur für einen Auftraggeber tätig ist. ???
Gruß: H.A.Mo
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Hi,
Na, so verstehe ich die Mitteilung der IHK nicht, das dass
Thema vom Tisch ist. Es ist vom Tisch für GmbH’s, die
rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigt.
Nein, so habe ich die Diskussion damals nicht verstanden.
/t/auch-gmbh-gesellschafter-gf-sind-u-u-rv-pflichtig…
Der GF (gleichzeitig beherrschender oder alleiniger Gesellschafter) uwrde als RV pflichtig eingestuft, weil seine GmbH sein einziger „Auftraggeber“ war. Es ging nicht um das Außenverhältnis mit Kunden, es ging um das Innenverhältnis.
http://blog.versicherungguenstig.com/serendipity/arc…
Ich meine aber, dass der geschäftsführende Gesellschafter einer
Einmann-GmbH (oder Ltd.)dann RV-pflichtig ist, wenn die GmbH :nur für einen Auftraggeber tätig ist. ???
Das müßten die hier mitlesenden Jura Profis benatworten können.
mfg Ulrich
Hallo,
es trifft zu, dass das Urteil auf das Verhältnis des GF zu seiner GmbH abstellt; es ist wohl auch so, dass die RV-Träger das über den entschiedenen Fall hinaus nicht andwenden wollen. -
Meine Meinung ist:
Es gilt, so habe ich das verstanden, dass der geschäftsführende Gesellschaft einer Einmann-Kapitalgesellchaft rentenversicherungspflichtig ist, wenn seine GmbH nur für einen Auftraggeber tätig ist und die KapGesellschaft keine rv-pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, Familienangehörige ausgenommen. - Für konkrete Fälle empfiehlt es sich, kompetenten Rat einzuholen.
Gruß
H.A. Mo
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Hat jemand einen Tip für mich???
Hallo Tomtom!
ich habe einen sehr guten Tipp für Dich: ausfürliche Infos zu allen wichtigen Themen (Rechtsformen, Finanzierung, …) findest Du hier: http://www.foerderland.de/
Dport gibt es auch ein Forum, in dem Existenzgründer und welche, die es werden wollen, miteinander diskutieren:
http://forum.foerderland.de/
ich hoffe, dass ich Dir weiterhelfen konnte,
Gruß Silke
Gründung einer Einmann GmbH oder ?
vielleicht infoheft hilfreich !
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