Gründung eines Verlages!

Hallo und schönen neues Jahr euch allen!

kann man als Online Redaktion die kontinuierlich professionelle Artikel verfasst un im Internet veröffentlicht einen Verlag gründen? Wenn ja wie?

Dies ist eine erste Frage die Wir haben!

  • Welche möglichkeiten hat man um den status eines Verlages zu
    bekommen?
  • Kann auch ein NON-Print Unternehmen zum Onlineverlag
    umfirmiert werden?
  • Wie hoch ist Gründungsgebühr? 25000€ od. 50000€ etc.
  • Wo muss was beantragt werden?

schönen Gruss

Udoy

Vielleicht hilft dir ja dieser ARtikel weiter:

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Gründung eines Verlags

Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen:

Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z.B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt oder im Service-Center unserer Handelskammer anmelden. Sie benötigen keine Zulassung.

Wissenswertes, wenn Sie einen Verlag gründen wollen:

ISBN für Bücher
Die „International Standard Book Number“ (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH beantragt.

ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die „International Standard Serial Number“ (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, d.h. von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften und Zeitungen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen Bibliothek angefordert werden kann.

VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist.

Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.

Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.
Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk „STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung“, das in der Commerzbibliothek der Handelskammer eingesehen werden kann.
Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige („Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für …“) schalten.
Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Bibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.

Förderhilfen

Neben den generellen Förderhilfen des Bundes und der Stadt Hamburg für Existenzgründer kann in Hamburg die Gründung kleiner Buch-, Theater- und Musikverlage mit einem speziellen Zuschussprogramm gefördert werden. Die entsprechenden Richtlinien sowie weitere Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen erhalten Sie bei unserer Handelskammer.

Gesetze

Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:

Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Hamburgisches Pressegesetz (HmbPresseG).
Literatur:

Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
Heinold, Wolfgang Ehrhardt: Bücher und Büchermacher. Hüthig Verlagsgemeinschaft
Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag
Hubmann, Heinrich: Urheber- und Verlagsrecht. Beck-Verlag.
Tipp
Die genannten Gesetzestexte und die angegebene Literatur können Sie in der Commerzbibliothek der Handelskammer einsehen und ausleihen. (Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr; Do von 10.00 bis 19.00 Uhr, Mi geschlossen, Tel. 040/36138-377).

Ansprechpartner: Jürgen Mehnert, Tel.: 040/36138-388

Hier finden Sie eine Liste mit Hamburger
Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind:

Unsere Firmendatenbank schafft mit mehr als 40.000 eingetragenen Unternehmen erfolgreiche Geschäftskontakte. Sie können in der Firmendatenbank nach Belieben recherchieren. Für Nichtmitglieder werden bei einer Suchanfrage 50 Treffer angezeigt, für Mitglieder ist die Suche uneingeschränkt.

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Unkompliziert
Hallo Udoy,

Frank hat das Wichtigste ja schon beschrieben: Die Gründung eines Verlages in Deutschland ist also recht unkompliziert.

Bei der Gründung unseres wissenschaftlichen Z-Tec Publishing Verlages (http://www.ztec-publishing.uni-bremen.de) haben wir uns für die Rechtsform einer GmbH entschieden. Das Gründungskapital beläuft sich also in diesem Fall auf € 25.000 Euro.

Bei einem reinen Online-Verlag gelten dennoch die gleichen Gründungsvoraussetzungen, die auch ein Print-Verlag erfüllen muß. (Eintragung im Handelsregister, Wahl der Rechtsform usw.)

Solltet Ihr jedoch möglicherweise ein reines Non-Profit-Unternehmen anstreben, wäre auch die Gründung eines Vereins (eingetragen oder auch nicht) überlegenswert.

Die offizielle Beantragung von ISSN bzw. ISB-Nummern ist meines Wissens nur für gedruckte Publikationen erforderlich. Nähere Auskünfte darüber gibt die Deutsche Buchhändler-Vereinigung Frankfurt (http://www.buchhaendler-vereinigung.de/index1b.htm). Diese ist in Deutschland für die Beantragung und Vergabe der ISBN zuständig.

Beste Grüße, Andreas

Ja wir stereben ein NON-Profit unternehmen an.

Bei gründung eines Verlages müssen wir die Rechtsform
GmbH besitzen? oder kann ein Verlag auch aus Gründung eines Vereines hervorgehen?

Udoy

Bei einem reinen Online-Verlag gelten dennoch die gleichen Gründungsvoraussetzungen, die auch ein Print-Verlag erfüllen muß. (Eintragung im Handelsregister, Wahl der Rechtsform usw.)

Warum ist eine Eintragung in das Handelsregister Pflicht?? Kann doch auch als ohne gehen bzw. als BGR, Einzelpersonen-Unternehmen gegründet werden! Unabhängig von Profit oder Non-Profit.

Gruß
Falke

HR - Nicht unbedingt, aber üblicherweise!
Hallo Falke,

natürlich ginge es auch ohne eine Eintragung ins HR. (GbR)
Es ist allerdings absolut unüblich. Folgendes ist zu bedenken:

Mögliche zukünftige, rechtliche Fragen das Copyright betreffend (dito Atorenvertrag, Copyrhigt-Transfer zwischen Autor und Verlag, Presseausweis für Redakteure usw.), lassen sich leichter durchsetzen bzw. manifestieren, wenn ein Eintrag im HR besteht.

Daneben ist die erfolgreiche Zuteilung von ISSN oder ISB-Nummern nur schwer möglich, da die offiziellen Vergabestellen i.d.R. einen Eintrag ins HR voraussetzen. (Dies trifft natürlich nicht zu, wenn schon heute klar sein sollte, daß auch zukünftig niemals eine derartige amtliche ISB-Nummer benötigt wird.)

Und schließlich: Gleiche Überlegungen gelten für eine mögliche, zukünftige Beantragung einer internationalen Steuer-ID. (Nur falls dies mal notwendig werden sollte. Trifft also offensichtlich nicht auf dieses angetsrebte Non-Profit-Unternehmen zu.)

Fazit: Es ginge natürlich auch ohne Eintragung ins HR. Allerdings wäre es - für einen Verlag - ungewöhnlich und unüblich. Es stellt sich für mich die Frage, ob es sich letztendlich noch um einen (Online-) Verlag handelt, oder tatsächlich (nur) um ein Web-Forum.

Gruß, Andreas

Es geht alles…
Hallo Udoy,

natürlich geht es auch ohne Gründung einer GmbH, wie ich schon schrieb. Die Frage ist, ob Ihr überhaupt einen Verlag gründen müßt?

Bestes Beispiel sind doch s.g. Vereinszeitschriten oder auch Betriebszeitungen, die auch regelmäßig erscheinen. Ähnliches kann man auch online aufziehen.

Die Aufgaben eines Verlages bestehen i.d.R. darin, „Fremdmaterial“ der verschiedensten Autoren oder Redakteure zu publizieren und zu vertreiben. Sollte es sich bei dem von Euch publizierten Material hauptsächlich um „Eigenmaterial“ handeln, entfällt schon mal der sonst übliche Copyright-Transfer zwischen Autor und Verlag. Wenn es (zahlende)Abonnenten nicht gibt, Eure Publikationen also für Jedermann im Internet frei verfügbar sind, fehlt qusi der unternehmerische Aspekt eines kommerziellen Verlages.

Beste Grüße, Andreas

Hey,

die von dir angeführten Punkte sehe ich in keinem direkten Zusammenhang mit der Eintragung ins Handelsregister.

Einen Presseausweis, internationale Steuer-ID und ISBN etc. erhalte ich als Einzelunternehmen genauso schnell und unproblematisch, wie eine GmbH.

Wieso sich ein Vertrag mit Autoren etc. leichter durchsetzten lassen, wenn in einen HR-Eintrag haben, kann ich nicht nachvollziehen. Sehe hier auch keinen Zusammenhang.

Der einzige Grund, wieso es „unüblich“ ist, ist der Haftungsfaktor! Aus diesem Grund wählen wohl die meisten Verlage eine GmbH als Gesellschaftsform. Bei Ein-Personen-GmbHs dürfte sich dieser Punkt aber ebenfalls oft als schwierig erweisen, da oft eine persönliche Haftung als Vertragsgrundlage Basis für größere Investionen/Aufträge sind.

Zu klären, ob ein HR-Eintrag notwendig ist oder nicht, wird aus meiner Sicht nur mit der Frage stehen oder fallen, wie die Haftung aussehen soll.

Gruß
Falke

Ansichtssache…
Hallo Falk,

nun, es ist wohl Ansichtssache. Als Autor würde ich keinen Autorenvertrag oder-vorvertrag mit einem „Verlag“ eingehen, wenn es sich nicht um eine „ordentliche“ Firma handelt. (Entschuldige die Ausdrucksweise, aber ich denke, Du weißt, wie ich es meine.)

Ich kenne auch keine Autoren, die dies tun würden. I.d.R. wenden diese sich an Verlage, bei denen sie ihre Rechte gut aufgehoben sehen. Ein Ein-Personen-Unternehmen (GbR) macht da keinen so guten Eindruck, meiner persönlichen Meinung nach.

Beste Grüße, Andreas

„keinen Autorenvertrag oder-vorvertrag mit einem „Verlag“ eingehen, wenn es sich nicht um eine „ordentliche“ Firma handelt“

Dass eine GbR „optisch“ keinen so guten Eindruck macht, wie eine AG etc., ist für viele offensichtlich! Aber warum? Die Haftung ist besser! Verbindungen und Kontakte steigen und fallen mit einer GmbH oder KG nicht!

Gruß
Falke

Hallo Falke,

gewisserweise hast Du schon recht. Die (negative) Einstellung zu GbR’s ist geprägt durch die typisch deutsche Sichtweise, bezüglich freien Unternehmertums. Es gibt kaum Vertrauensvorschuß gegenüber (unbekannten) GbR’s, insbesondere zu Ein-Mann-Unternehmen.

Daß die Haftung durch eine GbR besser gegeben sein könnte, steht im Raum. Als außenstehender, potentieller Geschäftspartner, kann ich dies jedoch nicht wissen bzw. nicht einschätzen. Daher meinen viele, daß ein größerer Vertrauensvorschuß gegenüber einer GmbH schon dadurch gerechtfertigt sei, daß eine solche immerhin bereits in der finanziellen Lage war, 50.000 DM (€ 25.000) aufzubringen, und bereit ist, mit diesem Einlagekapital zu haften. Viele Ein-Mann-Unternehmen scheinen dazu nicht in der Lage zu sein bzw. wollen dies nicht. Stellt sich die Frage, warum?

Was die (Nicht-) Bereitschaft von Autoren angeht, mit einer GbR einen Autoren- bzw- Autorenvorvertrag einzugehen, will ich hier nicht bewerten. Ich schildere nur die tatsächliche Situation.

Beste Grüße, Andreas

Die (negative) Einstellung
zu GbR’s ist geprägt durch die typisch deutsche Sichtweise,
bezüglich freien Unternehmertums. Es gibt kaum
Vertrauensvorschuß gegenüber (unbekannten) GbR’s, insbesondere
zu Ein-Mann-Unternehmen.

Hallo Andreas,

eine GbR kann niemals ein 1-Mann-Unternehmen sein. Das nur am Rande.

Die klassische Form eines Unternehmens ist die Einzelfirma und falls sich mehrere Leute zur Verfolgung eines gemeinsamen Ziels zusammen tun, ist es die GbR. Dabei liegen Geschäftsführung und Eigentum in der gleichen Hand. Es gibt nicht den geringsten Grund, darin Fragwürdiges zu sehen. Die Inhaber des Geschäfts stehen für ihr Tun nötigenfalls mit dem letzten Hemd ein. Das ist eine „richtige“ Firma und Unternehmertum in Reinkultur.

Bei einer Kapitalgesellschaft liegen im Sinne des Erfinders Kapital und Geschäftsführung in unterschiedlichen Händen. Der Geschäftsführer ist ein schlichter Angestellter. Dann gibts noch die Sonderform der GmbH, bei der Kapital und GF in einer Hand liegen. Dabei kann es sein, daß das Mindest-Stammkapital zur Hälfte von einem Gebrauchtauto dargestellt wurde und der Rest noch nicht eingezahlt ist. Oder daß das am ersten Geschäftstag vorhandene Kapital binnen kürzester Frist verfrühstückt wurde oder … oder …

Natürlich gibt es viele auf seriösen Füßen stehende Kapitalgesellschaften. Aber es gibt keinen Grund, in einer GmbH eine „richtige“ Firma zu sehen und das Einzelunternehmen abwertend zu betrachten. Die Rechtsform sagt zunächst einmal nichts über das Unternehmen, seine Substanz, seine Bonität, seine Größe, Bedeutung oder Umsatz aus. Man kann sehr gut als Einzelunternehmer Millionenumsätze realisieren und viele tun es auch. Wenn Laien, die vom kaufmännisch-rechtlichen Hintergrund nichts verstehen, anderer Ansicht sind, sollte das kein Anlaß sein, bestimmte Rechtsformen bei einer Gründung zu bevorzugen. Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft sollte isoliert betrachtet kein Grund für die Wahl dieser Rechtsform sein. Tatsächlich ist die Haftungsbeschränkung für den Geschäftspartner oder Kreditgeber eine üble Kröte. Das merkt der GF einer GmbH spätestens, wenn er ein Darlehen braucht. Dann läßt sich die Bank nämlich eine persönliche Bürgschaft geben, weil sie die Kröte der Haftungsbeschränkung nicht schlucken mag.

Gruß
Wolfgang

Leider Lieschen Müller’s Ansichtssachen…
Hey!

Beide habt ihr Recht! Andreas meinte ja auch „GbRs UND 1-Mann-Unternehmen“. Denke, über eine andere Konstellation braucht man nicht zu reden! :wink:)

Zu Ergänzung bzgl. GmbH möchte ich anführen, dass es oft auch reine GmbH-Mantel zu kaufen gibt. Dies sind eingetragene GmbH, die mehr oder weniger Pleite sind, aber noch existieren. Kauft man sich hier ein, kann man über den nach außen „sicheren Status“ und die Anerkenntnis einer GmbH verfügen, hat aber in Wahrheit keinerlei Sicherheiten.

Ich denke wir kennen all die Vor- und Nachteile. Anders ist es wahrscheinlich in den Köpfen vieler Menschen, die in einer GmbH immer noch die große Sicherheit sehen. Dass es auch solche und solche 1-Personen-Unternehmen gibt, sollte natürlich nicht vergessen werden! :wink:

Gruß
Falke

Yep… alles gesagt
Hallo Wolfgang,

schließe mich vorbehaltslos allem an, was Du dazu schreibst. Daneben waren meine Aussagen bezüglich der verschiedenen Rechtsformen frei jeglicher Bewertung. Sie sollten nur das subjektiv vorherrschende Erscheinungsbild darstellen.

Außerdem meinte ich natürlich - wie Falke schon beschrieb - GbR’s und Ein-Mann-Unternehmen.

Beste Grüße Dir und Falke, Andreas