Vielleicht hilft dir ja dieser ARtikel weiter:
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Gründung eines Verlags
Welche gewerberechtlichen Aspekte Sie bei einer Gründung beachten müssen:
Wenn Sie Verlagserzeugnisse herstellen und vertreiben wollen, sind Sie grundsätzlich gewerblich tätig und benötigen nach der Gewerbeordnung lediglich einen Gewerbeschein. Sie müssen also den Beginn dieser Tätigkeit - ebenso wie spätere wesentliche Veränderungen (z.B. bei Betriebsverlagerung) - bei dem für Ihren Betriebssitz zuständigen Bezirks- oder Ortsamt oder im Service-Center unserer Handelskammer anmelden. Sie benötigen keine Zulassung.
Wissenswertes, wenn Sie einen Verlag gründen wollen:
ISBN für Bücher
Die „International Standard Book Number“ (ISBN) macht als kurzes und eindeutiges Identifikationsmerkmal jedes Buch unverwechselbar. Sie begleitet das Verlagserzeugnis von seiner Herstellung an und dient dazu, die Registrierung zu vereinheitlichen und die Abwicklung der Bestellungen zu erleichtern. Die ISBN setzt sich aus einer vierteiligen Zahlenkombination zusammen und wird bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH beantragt.
ISSN für Zeitschriften und Zeitungen
Die „International Standard Serial Number“ (ISSN) dient der Titelidentifizierung von sogenannten fortlaufenden Sammelwerken, d.h. von Veröffentlichungen, die keinen von vornherein geplanten Abschluss haben und in aufeinander folgenden Teilen (Hefte, Bände, Jahrgänge) erscheinen. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Zeitschriften und Zeitungen. Die ISSN ist eine achtstellige Zahl, die bei der Deutschen Bibliothek angefordert werden kann.
VLB-Verzeichnis lieferbarer Bücher
Ein wichtiger Bestandteil der buchhändlerischen Logistik ist das „Verzeichnis lieferbarer Bücher“ (VLB), das auf der ISBN aufbaut. Sie sollten bei der Buchhändler-Vereinigung GmbH Titelmeldeformulare abfordern, damit Ihre Veröffentlichungen in das Verzeichnis aufgenommen werden. Nahezu alle Buchhandlungen und Großhändler verfügen über das VLB, das auch auf CD-ROM erhältlich ist.
Autorenvertrag
Grundsätzlich sollten Sie mit Ihren Autoren einen schriftlichen Vertrag abschließen, der die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar regelt. Ein entsprechender Normvertrag kann beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels angefordert werden.
Titelschutz/Titelschutz-Anzeige
Eine wesentliche Rolle bei der Verlagstätigkeit spielt der Titelschutz.
Wenn Sie Zeitungen/Zeitschriften verlegen, prüfen Sie zuerst, ob der vorgesehene Titel nicht bereits anderweitig benutzt wird. Hierfür empfiehlt sich eine Recherche im Nachschlagewerk „STAMM - Leitfaden durch Presse und Werbung“, das in der Commerzbibliothek der Handelskammer eingesehen werden kann.
Sie können darüber hinaus ein bibliografisches Auskunftsbüro einschalten, das gegen Gebühr ermittelt, ob ein Titel schon in Gebrauch ist. Ergibt die Recherche, dass der von Ihnen gewählte Titel noch frei ist, können Sie eine sogenannte Titelschutz-Anzeige („Unter Hinweis auf § 5 MarkenG nehmen wir Titelschutz in Anspruch für …“) schalten.
Zur Überprüfung, ob ein gewählter Buch-Titel noch frei ist, empfiehlt sich eine entsprechende Anfrage bei der Deutschen Bibliothek. Eine Titelschutz-Anzeige erfolgt dann in aller Regel im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel.
Förderhilfen
Neben den generellen Förderhilfen des Bundes und der Stadt Hamburg für Existenzgründer kann in Hamburg die Gründung kleiner Buch-, Theater- und Musikverlage mit einem speziellen Zuschussprogramm gefördert werden. Die entsprechenden Richtlinien sowie weitere Informationen zu öffentlichen Finanzierungshilfen erhalten Sie bei unserer Handelskammer.
Gesetze
Es ist empfehlenswert, insbesondere folgende Gesetzestexte einzusehen:
Gesetz über das Verlagsrecht (VerlG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Hamburgisches Pressegesetz (HmbPresseG).
Literatur:
Plenz, Ralf: Wie mache ich mich mit einem Verlag selbständig? Verlag Norman Rentrop
Heinold, Wolfgang Ehrhardt: Bücher und Büchermacher. Hüthig Verlagsgemeinschaft
Löffler, Martin, Ricker, Reinhart: Handbuch des Presserechts. Beck-Verlag
Hubmann, Heinrich: Urheber- und Verlagsrecht. Beck-Verlag.
Tipp
Die genannten Gesetzestexte und die angegebene Literatur können Sie in der Commerzbibliothek der Handelskammer einsehen und ausleihen. (Öffnungszeiten: Mo, Di und Fr jeweils von 10.00 bis 15.00 Uhr; Do von 10.00 bis 19.00 Uhr, Mi geschlossen, Tel. 040/36138-377).
Ansprechpartner: Jürgen Mehnert, Tel.: 040/36138-388
Hier finden Sie eine Liste mit Hamburger
Unternehmen, die in diesen Branchen tätig sind:
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