Gründungszuschuss

Hallo ich gründe am 15.02.2008 Mein kleingewerbe namens […], und jetzt wollte ich fragen ob ich Gründungszuschuss vo Arbeitsamt bekomme ? wenn ja was muss ich alles vorlegen ?

Mit freundlichen Grüßen

[…]

[Team: Name und Firmenname entfernt]

Hi!

jetzt wollte ich fragen ob ich Gründungszuschuss vom Arbeitsamt bekomme ? wenn ja was muss ich alles vorlegen ?

Den entsprechenden Paragrapehn § 57 SGB III findest Du hier: http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__57.html

Viele Infos zum Gründungszuschuss findest Du auf dieser Seite der Bundesagentur für Arbeit sowie auf den davon abgehenden Links: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zen…

Liebe Grüße & viel Erfolg
Liza

Hallo,
ich habe diese „Prozedur“ gerade hinter mir und bekomme nun den Gründungszuschuss. Die Links von Liza enthalten bestimmt schon alle notwendigen Infos.

Ich wollte nur kurz hinzufügen, dass du wirklich Wert auf den Businessplan legen solltest, der erforderlich ist. Dabei gibt es verschiedene sehr wertvolle Hilfen, die du in Anspruch nehmen solltest. In meinem Fall war das das Amt für Wirtschaftsförderung, das mir geholfen hat.
Und du solltest die Frist im Auge behalten: Um aus ALG I den Gründungszuschuss zu erhalten (es gibt auch Förderung aus ALG II heraus, aber davon habe ich keine Ahnung), muss man noch mindestens 3 Monate Anspruch auf ALG haben. Stichtag dafür ist der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung.

Sehr empfehlenswert ist meiner Meinung nach auch diese Website:
http://www.existenzgruender.de/

Dort findest du auch wertvolle Infos für die Zeit direkt nach der Aufnahme der Selbständigkeit.

Viel Erfolg mit deiner Idee wünscht
Shannon

Hallo,

Ich bin mer immoment noch Schüler im IB und wenn ich mein gewerbe anmelde bin ich vielleicht in der Lehre bekomm ich dann trozdem anspruch auf Gründungszuschuss ?

noch ne kleine frage: Darf ich mein gewerbe […] nennen ?

Mit freundlichen Grüßen

[…]
[Team: Name und Firmenname entfernt]

Hallo mal wieder,

Ich bin mer immoment noch Schüler

hat sich noch nicht viel geändert. Deutschstunden wieder ausgefallen?

bekomm ich dann trozdem anspruch auf Gründungszuschuss ?

Nö. Du warst ja nicht arbeitslos.

noch ne kleine frage: Darf ich mein gewerbe […]
nennen ?

Wie in den vorhergegangen Postings schon ziemlich gut beantwortet:
Vielleicht. Kommt eben drauf an. Wie weit bist Du denn mit der
Recherche?

Grüßerle
Richard

Hallo,

Auf was für ein Förderprogramm hab ich dann ein recht ?

Hallo,

Auf was für ein Förderprogramm hab ich dann ein recht ?

Ich würde sagen, auf keines. Es mag regionale Programme geben, aber
auch das sehe ich kaum Ansätze für eine PC Welt, gefördert zu werden.
Hier müsstest Du mal selbst schauen, vielleicht bei der IHK nachfragen,
was es da alles gibt.
sT
Richard

Ok danke für die infos

Ich hab jetzt noch ne frage wenn es nicht geht dass ich mein Kleingewerbe[…] nennen darf habt ihr vielleicht ein paar Vorschläge ?

MFG

[…]

[Team: Name und Firmenname entfernt]

Hallo ich gründe am 15.02.2008 Mein kleingewerbe namens […],
und jetzt wollte ich fragen ob ich Gründungszuschuss
vo Arbeitsamt bekomme ? wenn ja was muss ich alles vorlegen ?

Voraussetzung ist ein Businessplan für Deine Förderung, denn den musst Du dort vorlegen und den findest Du unter www.businessplanaktuell.de
viele Grüße

Hallo, das mit dem Gründungszuschuss hat sich erledigt jetzt habe ich eine neue Antwort, es geht um den Namen meines Gewerbes kann ich mich auch Microdoor oder Microware nennen ? Habt ihr vielleicht noch Vorschläge ?

Mit freundlichen Grüßen

[…]

[Team: Name entfernt]

Hallo, das mit dem Gründungszuschuss hat sich erledigt jetzt
habe ich eine neue Antwort, es geht um den Namen meines
Gewerbes kann ich mich auch Microdoor oder Microware nennen ?
Habt ihr vielleicht noch Vorschläge ?

Es gibt den Schutz über eine Wortmarke, Bildmarke und Farbmarke beim Patentamt. Da solltest Du Dich vorher erkundigen - aber gern übernehme ich das auch für Dich kostenlos. Denn sonst könnte dies mit einer Abmahnung und viel Geld für Dich enden. Was die Förderung noch mal betrifft - denke auch daran ab 1.10.2007 gibt es auch noch das sogenannte Gründercoaching (hat nichts mit dem vom AA) zu tun) von der Kfw-Mittelstandsbank. Günstig wäre es - erst dieses Kfw-Gründercoaching zu nehmen und dann das vom AA (darf aber nicht parallel laufen). Das vom AA kann man nämlich innerhalb eines Jahres beantragen - läuft also nicht weg.
Viele Grüße
Online-Gründerlotse
Dr. Karsten Wallberg

Hallo,
abgesehen von eventuellen Rechten, die auf dem Namen liegen, wie schon von Dr. Wallberg geschrieben, kommt es auch darauf an, welche Rechtsform deine Firma haben soll: wenn du dich „nur“ als Einzelunternehmen anmeldest (also ohne Handelsregistereintrag), ist es nicht möglich, einen Phantasienamen zu nehmen.
Ich weiß nicht, welche Unternehmensform du wählen möchtest, aber wenn du diese Entscheidung getroffen hast, solltest du dich darüber erkundigen.

LG
Shannon

Das währe sehr nett wen du das für mich übernehmen könntest Dr. Wallberg, hast du zufällig ICQ ? Oder ne E-Mail adresse ?

Mit freundlichen Grüßen

[Team: Name entfernt]

Das währe sehr nett wen du das für mich übernehmen könntest
Dr. Wallberg, hast du zufällig ICQ ? Oder ne E-Mail adresse ?

Hallo
komme aber erst nächste Woche dazu - auf alle Fälle erst einmal meine E-mail: […]
ich melde mich - bis bald
Karsten

[Team: E-Mail-Adresse entfernt]

hallo,
wie gesagt, ich sehe (so es das regionüberschneidend nicht gibt) keine
Probleme mit […]. Ich glaube mich zu erinnern, dass da
schon mal geschrieben stand, dass dann der Zusatz mit Deinem vollen
Namen dazu muss. Aber natürlich nur, wenn die Firmierung verlangt wird
(Briefbogen, Impressum etc.). Ich versteh nicht, warum Du Dir darüber
so einen Kopf machst - das ist nicht so entscheidend. Allerdings hat
der Name auch ein wenig was Selbstgestricktes und wirkt ein wenig
„niedlich“. Ob das der Sinn von einem Unternehmensnamen ist, weiß ich
nicht.

Grüßerle
Richard

[Team: Firmenname entfernt]

Nicht schon wieder!
Hi Benni,

noch ne kleine frage: Darf ich mein gewerbe Bennis PC Welt
nennen ?

Du fragst genau das schon seit längerer Zeit. Hast du bisher wirklich noch nicht verstanden, was du darfst oder nicht?
Per PM hast du damals auch schon einige Antworten von mir bekommen. Was erwartest du? Als Selbständiger bist du für dich selber verantwortlich. Hier kann und darf dir niemand rechtsverbindlich sagen, wie genau du dein Unternehmen nennen darfst.

(aus dem Archiv: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv… )

Gruß Ulrich

Das ist keine Lüge sondern eine sachzwangreduzierte Ehrlichkeit. (Dieter Hildebrandt)