Gründungszuschuss-ALG1

Hallo zusammen,
eine Frage zur Aufrechnung vom Gründungszuschuss auf ALG1.

Wenn jeman Anfang 2011 einen Gründungszuschuss zur Selbständugkeit vom Arbeitsamt erhalten hat und zu diesem Zeitpunkt noch 7 Monate Anspruch auf ALG 1 hatte,besteht dann noch Anspruch auf diese 7 Monate ALG 1, wenn man nach ca. 10 Monaten seine Selbständigkeit aufgibt und sich wieder arbeitslos meldet?

Viele Grüße und schönen Dank

Hi!

Wenn jemand Anfang 2011 einen Gründungszuschuss zur Selbständigkeit von der Arbeitsagentur erhalten hat und zu diesem Zeitpunkt noch 7 Monate Anspruch auf Alg I hatte, besteht dann noch Anspruch auf diese 7 Monate Alg I, wenn man nach ca. 10 Monaten seine Selbständigkeit aufgibt und sich wieder arbeitslos meldet?

Nein, ein GZ-Bezug zehrt einen Alg-Restanspruch auf, und zwar je ein Tag GZ einen Tag Alg-Restanspruch! Da hier nur noch sieben Monate Alg I übrig waren, ist nach den zehn Monaten GZ leider kein Anspruch mehr übrig.

Rechtsgrundlage: § 128 (1) Nr. 9 SGB III

LG
Jadzia