Hallo zusammen,
eine Frage zur Aufrechnung vom Gründungszuschuss auf ALG1.
Wenn jeman Anfang 2011 einen Gründungszuschuss zur Selbständugkeit vom Arbeitsamt erhalten hat und zu diesem Zeitpunkt noch 7 Monate Anspruch auf ALG 1 hatte,besteht dann noch Anspruch auf diese 7 Monate ALG 1, wenn man nach ca. 10 Monaten seine Selbständigkeit aufgibt und sich wieder arbeitslos meldet?
Viele Grüße und schönen Dank