Hallo!
Angenommen jemand beantragt nun nach neuem Recht den Gründungszuschuss, gehen dann die 150 Tage Restanspruch auf ALG1 komplett verloren?
Ich meine, wenn die Person X es in den 6 Monaten nicht schaffen sollte, die Existenz aufzubauen und davon zu leben, hat diese Person dann keine ALG1-Ansprüche mehr, weil sie den Gründungszuschuss erhalten hat? (Mal von der Zahlung der 300 € für evtl. weitere 9 Monate mal abgesehen)
Würde sich die Person nach den 6 Monaten der Gründung erneut arbeitslos melden müssen, wären dann die 150 Tage Restanspruch wieder da oder was würde dann sein?
Wenn man gründet, ist man dann noch durch das Arbeitsamt krankenversichert oder läuft ab da alles schon auf eigene „Rechnung“. Ich denke hier an Krankenversicherung usw.
Vielen Dank für Antworten schon im Vorfeld
Sally