Gründungszuschuß SGB III bei Franchise?

Guten Tag,
hat das schon versucht und wenn ja, war es erfolgreich und worauf ist zu achten?
Vergibt die AfA die Anträge erst nach erhalt des Konzepts?
Und kann der Gründungszuschuss auch nur abgelehnt werden, wenn man grundsätzlich einer Berufsgruppe zugeordnet werden könnte, welche angeblich vermittelbar wäre (was aber in den realität anders aussieht - auf Grund bsp. kl. Kinder)
Für Antworten schonmal vorab Danke

Gruß Maja

Gründungszuschuss § 93 SGB III
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__93.html

Hi!

Vergibt die AfA_AA_ die Anträge erst nach erhalt des Konzepts?

Nein. Die Reihenfolge ist stets 1. Antrag → 2. Konzept (u. a.) → 3. Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

Und kann der Gründungszuschuss auch nur abgelehnt werden, wenn man grundsätzlich einer Berufsgruppe zugeordnet werden könnte, welche angeblich vermittelbar wäre (was aber in den Realität anders aussieht – aufgrund bspw. von kl. Kindern)?

Nein, der GZ-Antrag kann seit einiger Zeit mit eigentlich jeder Begründung abgelehnt werden. Grund:
Der GZ ist heute im Gegensatz zu früher nur noch eine Kann-Leistung* (Ermessensleistung), keine Muss-Leistung (Pflichtleistung)** mehr; im Klartext: Die Bewilligung liegt einzig und alleine im Ermessen des Arbeitsvermittlers!

Nichtsdestotrotz gelten auch heute als Mindestvoraussetzungen für die GZ-Bewilligung noch die gesetzlichen Bedingungen, die auch schon früher im Gesetz standen – nur dass deren Erfüllung die AA bis zur Gesetzesänderung zur GZ-Bewilligung verpflichtete. Heute steht danach zusätzlich das persönliche Ermessen des Arbeitsvermittlers, womit die Latte ungleich höher liegt als früher.
Welche zwingend vorgeschriebenen Mindestvoraussetzungen sind, kannst Du übrigens in § 93 (2) SGB III nachlesen.

Abschließend noch eines:
Ob es sich bei der selbständigen Tätigkeit um eine Franchise-Unternehmung handelt oder nicht, ist in aller Regel unerheblich. Denn

  1. ist die Unternehmung entweder «tragfähig» oder nicht, und
  2. wird das Ermessen des Arbeitsvermittlers in den meisten Fällen davon abhängen, wie hoch sein Budget noch ist, und nicht davon, welcher Art die Unternehmung ist…

Gruß
Jadzia

*) vgl. Formulierung im eingangs verlinkten § 93 SGB III
**) sofern bestimmte, gesetzlich definierte Voraussetzungen erfüllt sind bzw. waren; identisch mit dem heutigen § 93 (2) SGB III