Hallo,
ich habe schon gesucht, konnte aber keine passende Antwort zu folgender Situation finden:
Herr A bekommt aktuell den Gründungszuschuss bis zum 31.07., ist Selbstständig und macht Umsatz. Für die Zukunft ist ihm die Situation allerdings zu unsicher, außerdem bekommt er laufend Stellenangebote, ohne überhaupt aktiv zu suchen. Deshalb hat er zum 01.08. einen neuen Arbeitgeber in Festanstellung gefunden.
Der Einstieg bei dem neuen Arbeitgeber ist von diesem und Herr A für den 01.08. gewählt, damit er aktuelle Kundenprojekte und Abschlussprüfungen (Fernstudium) im Juni und Juli vorher abschließen kann.
Frage 1: Muss Herr A die Agentur über den neuen Vertrag informieren, obwohl der Termin für die neue Anstellung nicht in den Förderungszeitraum fällt?!
Neben den anderen Projekte könnte Herr A auch bei dem zukünftigen Arbeitgeber schon auf freiberuflicher Basis in geringem Umfang unterstützen.
Frage 2: Ist das legal?
Frage 3: Muss Herr A die geförderte Selbstständigkeit unter diesem Ausblick abbrechen?
Für Antworten schon mal vielen Dank!
Beste Grüße