Gründungszuschuss vorzeitig beenden?

Hallo,

ich habe schon gesucht, konnte aber keine passende Antwort zu folgender Situation finden:

Herr A bekommt aktuell den Gründungszuschuss bis zum 31.07., ist Selbstständig und macht Umsatz. Für die Zukunft ist ihm die Situation allerdings zu unsicher, außerdem bekommt er laufend Stellenangebote, ohne überhaupt aktiv zu suchen. Deshalb hat er zum 01.08. einen neuen Arbeitgeber in Festanstellung gefunden.

Der Einstieg bei dem neuen Arbeitgeber ist von diesem und Herr A für den 01.08. gewählt, damit er aktuelle Kundenprojekte und Abschlussprüfungen (Fernstudium) im Juni und Juli vorher abschließen kann.

Frage 1: Muss Herr A die Agentur über den neuen Vertrag informieren, obwohl der Termin für die neue Anstellung nicht in den Förderungszeitraum fällt?!

Neben den anderen Projekte könnte Herr A auch bei dem zukünftigen Arbeitgeber schon auf freiberuflicher Basis in geringem Umfang unterstützen.
Frage 2: Ist das legal?
Frage 3: Muss Herr A die geförderte Selbstständigkeit unter diesem Ausblick abbrechen?

Für Antworten schon mal vielen Dank!

Beste Grüße

Nein, unter diesen Bedingungen nicht nötig.
Hi!

Der Einstieg bei dem neuen Arbeitgeber ist von diesem und Herrn A für den 01.08. gewählt, damit er aktuelle Kundenprojekte und Abschlussprüfungen (Fernstudium) im Juni und Juli vorher abschließen kann.

Frage 1: Muss Herr A die Agentur über den neuen Vertrag informieren, obwohl der Termin für die neue Anstellung nicht in den Förderungszeitraum fällt?

Nein, müssen nicht. Allerdings wäre es höflich, damit diese Info in die Statistik eingegeben werden kann und auch, damit der Vermittler weiß: «Okay, um den muss ich mir erstmal keine Sorgen mehr machen.»
Dazu bedarf es eines einzigen kurzen Anrufs im oder wahlweise einer kurzen Mail ans Service-Center oder an seinen Vermittler: «Ich beantrage über den 31.07.12 hinaus keine weitere Förderung mit dem GZ, da ich mich ab 01.08.12 wieder in einer Festanstellung befinde.» Fertig aus.

Neben seinen anderen Projekte könnte Herr A den zukünftigen Arbeitgeber auch bis dahin schon auf freiberuflicher Basis und in geringem Umfang unterstützen.
Frage 2: Wäre das legal?

Bzgl. des GZ ja.
Auch was andere Gesetze außerhalb der Arbeitsförderung angeht, wüsste ich keinen Paragraphen, der irgendetwas dagegen hätte. (Man möge mich bitte korrigieren, wenn ich hier fehlgehe.)

Frage 3: Muss Herr A die geförderte Selbständigkeit unter diesem Ausblick abbrechen?

Nein. Solange man mehr als die Hälfte seiner wöchentlichen Arbeitszeit (weiter) in die Selbständigkeit steckt, für die man den GZ bekommt, besteht auch weiterhin Anspruch auf diesen.

LG
Jadzia

Vielen Dank!