Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses per eigener Kündigung muss man mit einer Sperrzeit rechnen. Ist es trotz Sperrzeit möglich, einen Gründungszuschuss zu bekommen, wenn sich der Betreffende in dieser Zeit selbstständig macht?
Hallo!
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses per eigener Kündigung muss man mit einer Sperrzeit rechnen.
Ist es trotz Sperrzeit möglich, einen Gründungszuschuss zu bekommen, wenn sich der Betreffende in dieser Zeit selbstständig macht?
Grundsätzlich ist die Bewilligung des GZ möglich (das ist unabhängig von einer Sperrzeit), aber zur Auszahlung kommt er ebenfalls (analog zum Alg) erst, wenn die Sperrzeit abgelaufen ist.
Gruß
Jadzia