Grünpfeilregelung wegen Fußgänger nicht möglich ?

Hallo,

wer kann uns denn weiterhelfen ?
Wir hatten bei unserer Stadt für zwei Kreuzungen eine Regelung der rechten Abbiegespur durch Grünpfeilregelung angeregt.
Nun erhielten wir von der Stadt eine Information in welcher diese darauf hinweist, daß die signalisierte Fußgängerfurt zum Schutze der Fußgänger eine Grünpfeilregelung nicht zuläßt.
Sollte einer Grünpfeilregelung Vorrang eingeräumt werden, müsste die signalisierte Fußgängerfurt -Anforderungsampel- entfernt werden.

Ist das wirklich so ?
Wie wird das denn in anderen Städten gehandhabt ?
Kann man hier die Autofahrer nicht durch eine Beschilderung bzw. gelbe Blinklampe darauf aufmerksam machen, daß ggf. Fußgänger hier die Straße überqueren und diese dann evtl. Vorrang haben?
Zumal beide Kreuzungen sowohl für die Fußgänger wie auch für die Autofahrer sehr gut eingesehen werden können ?

Es kann doch nicht sein, daß eine so einfache Grünpfeilregelung dadurch verhindert wird, daß die Fußgänger eine Anforderungsampel haben. Dieses Problem ist doch sicherlich in anderen Städten auch vorhanden, oder ?

Vielen Dank für Eure Infos

Gruss Klaus

hallo.

wenn die autoampel rot ist, ist es auch die fußgängerampel, weil dann der querverkehr grün hat. wäre die fußgängerampel in dem fall grün, wäre das fatal :smile:
es kann also (wenn sich alle vorbildlich verhalten) gar nicht vorkommen, daß sich grünpfeilabbieger und fußgänger begegnen.

wenn die autoampel grün ist, dürfen rechtsabbieger sowieso fahren. und dann haben in der regel auch die fußgänger grün.

gruß

michael

der hofft, sich das richtige bild von der kreuzung gemacht zu haben :smile:

Hallo,

wer kann uns denn weiterhelfen ?
Wir hatten bei unserer Stadt für zwei Kreuzungen eine Regelung
der rechten Abbiegespur durch Grünpfeilregelung angeregt.
Nun erhielten wir von der Stadt eine Information in welcher
diese darauf hinweist, daß die signalisierte Fußgängerfurt zum
Schutze der Fußgänger eine Grünpfeilregelung nicht zuläßt.
Sollte einer Grünpfeilregelung Vorrang eingeräumt werden,
müsste die signalisierte Fußgängerfurt -Anforderungsampel-
entfernt werden.

Ist das wirklich so ?
Wie wird das denn in anderen Städten gehandhabt ?
Kann man hier die Autofahrer nicht durch eine Beschilderung
bzw. gelbe Blinklampe darauf aufmerksam machen, daß ggf.
Fußgänger hier die Straße überqueren und diese dann evtl.
Vorrang haben?

Hi.
Bsp. Frankfurt-Preungesheim: Hier gibt es eine Kreuzung, von deren Hauptstraße man bei Rot dank eines Grünpfeiles nach rechts abbiegen darf, obwohl dort ein Fußgängerüberweg mit Ampel ist. In der Praxis kommt es auch vor, dass die Fußgänger Grün haben, wenn die Hauptstraße Rot hat und ich dann aber (dank des Grünpfeils) nach rechts abbiegen darf. So weit ich mich dunkel erinnere, ist da zur Warnung dieses gelbe Blinklicht (muss ja eigentlich sein). So what’s the problem??

(Ich weiß allerdings nicht so genau, ob es eine Rolle spielt, dass es hier keine extra Rechtsabbiegerspur gibt, sondern sich Geradeaus- und Rechtsverkehr eine Spur teilen. Wahrscheinlich ist das egal?!)

Gruß, Liza

Hi,

ich dnke mal, daß Du den Blech-Grünpfeil meinst, der zum Abbiegen berechtigt, wenn die Ampel (Ohne Pfeil) rot zeigt.

Als Autofahrer muß man wegen der roten Ampel ersteinmal vorschriftsmäßig anhalten.
Dann „entdeckt“ man den grünen Pfeil, der zum Rechtsabbiegen unter den Gesichtspunkten des §1 StVO (Kein anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden) berechtigt und biegt dann eben ab.
(also muß man den querenden Fußgänger vorbeilassen und auch die Autos, die .B. von Links kommen)

Wenn Du aus den „gebrauchten“ Bundesländern (im Gegensatz zu den „neuen“) kommst, ist es aber nachvollziehbar, daß nicht jeder dieses kennt.
(In Ludwigshafen/Rhein wurde unter jeden grünen Blechpfeil eine „Fahranleitung“ gehängt)

Gruß

Winni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Selbstverständlich gibt es dazu auch einen §, den 37 der StVO und als Erklärung dazu die Verwaltungsvorschrift (VwV).
Die lieben Beamten, die Ablehnungen dazu schreiben, werden diese bestimmt s/w haben.
Einige Eckpunkte dazu von der engbedruckten A5-Seite:

darf nicht verwendet werden, wenn:

  • Gegenverkehr Grün zum Linksabbiegen hat,
  • Pfeile in den Lichtzeichen des Rechtsabbiegers die
    Fahrtrichtung vorschreiben
  • ein Schienenweg gekreuzt wird
  • Fahrradfahrer in beiden Richtungen fahren ( ob sie dürfen oder nicht)
  • die LZA (Lichtzeichenanlage) überwiegend der Schulwegsicherung dient

soll nicht verwendet werden, wenn

  • häufig Geh- oder Sehbehinderte dort verkehren

Also immer schön anhalten, schauen und angeschnallt und schön langsam nie sofort bar bezahlen! o(:wink:
(geht bei Grünpfeil-Verstoß sowieso nicht, da 50€ und drei Punkte)(normalerweise nicht, aber was ist schon normal)

Herzlichen Dank für Eure Ausführungen !
Das leuchtet wirklich ein und wir haben unsere Eingabe an die Stadt nochmals näher ausgeführt.

Wir finden, daß die Grünpfeilregelung den Verkehrsfluss wesentlich vereinfacht und diese wo irgend möglich eingesetzt werden sollte.

Grüsse Klaus

Die Theorie
Hallo,

Als Autofahrer muß man wegen der roten Ampel ersteinmal
vorschriftsmäßig anhalten.
Dann „entdeckt“ man den grünen Pfeil, der zum Rechtsabbiegen
unter den Gesichtspunkten des §1 StVO (Kein anderen
Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden) berechtigt und
biegt dann eben ab.
(also muß man den querenden Fußgänger vorbeilassen und auch
die Autos, die .B. von Links kommen)

Soweit die Theorie. Und soweit klappt das auch in den USA, wo allerdings bei „right turn on red“ auch weniger Füfgänger an den Straßen herumlaufen.

Die Praxis in D ist jedoch - zumindest bei Ortkundigen - so, dass abgebremst wird, man rollt langsam an die rote Ampel ran und biegt dann aber ohne Stop nach rechts ab. Grüner Pfeil bedeutet eben für viele Autofahrer „legal nach rechts durchfahren“.

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hallo.

wenn die autoampel rot ist, ist es auch die fußgängerampel,
weil dann der querverkehr grün hat. wäre die fußgängerampel in
dem fall grün, wäre das fatal :smile:
es kann also (wenn sich alle vorbildlich verhalten) gar nicht
vorkommen, daß sich grünpfeilabbieger und fußgänger begegnen.

Hi,

stimmt so nicht, es gibt Ampelschaltungen, da haben entweder alle Straßen rot und die Fugänger dann an allen Überwegen grün oder eben umgekehrt. Das ist selten, gibt es aber.

Die Praxis in D ist jedoch - zumindest bei Ortkundigen - so,
dass abgebremst wird, man rollt langsam an die rote Ampel ran
und biegt dann aber ohne Stop nach rechts ab.

Das ist aber falsch. Soweit ich weiß steht in der StVo, dass zwingend an der Haltelinie gehalten werden muss wie an einem Stoppschild. Erst danach darf man vorsichtig in den Kreuzungsbereich vorfahren und abbiegen. Soweit zumindest die Theorie… :wink:

Die Praxis in D ist jedoch - zumindest bei Ortkundigen - so,
dass abgebremst wird, man rollt langsam an die rote Ampel ran
und biegt dann aber ohne Stop nach rechts ab.

Das ist aber falsch.

Nein das ist nicht falsch, denn es scheint wirklich Praxis in D zu sein, weil die Regeln nicht bekannt sind.

Gruß
roland

:wink:

hallo.

stimmt so nicht, es gibt Ampelschaltungen, da haben entweder
alle Straßen rot und die Fugänger dann an allen Überwegen grün
oder eben umgekehrt. Das ist selten, gibt es aber.

man lernt nie aus (daß alle straßen grün haben, kann aber nicht sein) :wink: macht m.e. aber wenig sinn. außer man möchte die fußgänger nochmal explizit schützen. das würde ein grünpfeil natürlich aushebeln.

gruß

michael

Hallo,
wenn ich mich recht errinnere ist der Trick an der Grünpfeilregelung der das Fahrzeuge an der roten Ampel (die mit einem grünen Pfeil ausgestattet ist) auch bei Rot (also wenn die Fussgänger grün haben) abbiegen dürfen unter der berücksichtigung das die Fussgänger vorrang haben.

www.Verkehrswacht-mk.de schreibt

Grünpfeil-Regelung
Grundsätzlich schreibt §37 der Straßenverkehrsordnung vor, dass ein Fahrzeugführer bei Rot zunächst an der Haltelinie anhalten muss.

Denn Rot ordnet an: ,Halt vor der Kreuzung!’’

Rechtsabbiegen trotz Rotlichts darf demnach nur, wer angehalten und sich vergewissert hat, dass er abbiegen kann, ohne jemanden zu behindern. Dabei ist auf Fußgänger - besonders auf Kinder - sowie Radfahrer zu achten; eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss ausgeschlossen werden.

Der Grünpfeil entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht! Gegebenenfalls ist ein erneutes Anhalten an der Sichtlinie erforderlich.

Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Umfährt er beispielsweise ein haltendes Fahrzeug, dessen Fahrer geradeaus fahren will, verstößt er gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die StVO. Aber allein die Nichtbefolgung der roten Ampel kann zu einem Bußgeld von mindestens 50 Euro und drei Punkten führen. Werden Personen gefährdet oder kommt es zu Sachschaden, droht sogar Fahrverbot.

Beobachten Sie also besonders sorgfältig die anderen Verkehrsteilnehmer und bleiben Sie im Zweifel lieber an der Ampel stehen. - Sie müssen ja nicht fahren!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Die Praxis in D ist jedoch - zumindest bei Ortkundigen - so,
dass abgebremst wird, man rollt langsam an die rote Ampel ran
und biegt dann aber ohne Stop nach rechts ab.

Das ist aber falsch.

Nein das ist nicht falsch, denn es scheint wirklich Praxis in
D zu sein, weil die Regeln nicht bekannt sind.

Und wenn du von der Polizei erwischt wirst, gibt’s ein Ordungsgeld. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Und wenn du von der Polizei erwischt wirst, gibt’s ein
Ordungsgeld. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

DAS wiederum ist Theorie, denn das wird in der Regel nicht überwacht.

Hi

man lernt nie aus (daß alle straßen grün haben, kann aber
nicht sein) :wink:

Oops, stimmt natürlich, allenfalls alle Fußgänger, das war ungeschickt ausgedrückt.

Hallo,

muss man eigentlich an so einer Ampel rechts abbiegen wenn die Ampel rot ist aber es den grünen Pfeil gibt? Sprich können einem die anderen hintendrann mit Hupen dazu auffordern bzw. drängen? Oder bleibt es Ermessenssache desjenigen, der gerade ganz vorne steht?

Natürlich ist das Theorie. Deswegen halte ich mich ja auch nicht dran… Ich wollte’s nur gesagt haben!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

muss man eigentlich an so einer Ampel rechts abbiegen wenn die
Ampel rot ist aber es den grünen Pfeil gibt? Sprich können
einem die anderen hintendrann mit Hupen dazu auffordern bzw.
drängen?

Also, ich zumindest tu das… :wink: