Muss ein Polizist für seine Maßnahmen Gründe angeben?
Hier ein Bespiel:
Jemand hat sein Fahrrad vermeintlich Ordnungswidrig abgestellt. Ein Polizist fodert den Eigentümer auf, sein Fahrrad bitte dort zu entfernen. Der Eigentümer frag nach dem Grund dafür.
Der Polizist gibt nun mehrere Antworten:
a) sagt nichts
b) darum!
c) wegen der Sicherheit!
d) Weil es dort nicht stehen darf!
e) Weil das Fahrrad dort laut Paragraph XY ordnungswidrig abgestellt ist.
Muss er überhaupt einen Grund nennen?
Wenn ja:
Nur auf Nachfrage oder auch von alleine?
Welcher der oben genannten Gründe würde als Grund ausreichen?
Gibt es Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten?
Ich meine, mich zu erinnern, dass in NRW jede Ordnungsverfügung begründet werden muss. In Niedersachsen ist das nicht so. Hier wäre die Begründung nur erforderlich, wenn die Verfügung schriftlich wäre.
Gibt es Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten und
Straftaten?
Begründet werden muss - wenn überhaupt - die Verfügung des Polizisten. Ob er wegen einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat eingreift, ist insofern egal, solange er zur Beseitigung der Störung greift. Wenn er allerdings zur Strafverfolgung tätig wird, gilt das alles nicht mehr; dann ist ein ganz anderes Gesetz maßgeblich.
Ich meine, mich zu erinnern, dass in NRW jede
Ordnungsverfügung begründet werden muss. In Niedersachsen ist
das nicht so. Hier wäre die Begründung nur erforderlich, wenn
die Verfügung schriftlich wäre.
Vor allem aber muss die Situation auch eine Begründung zulassen - wenn im Hintergrund ein Hochhaus abbrennt besteht zunächst einmal ausschließlich ein Interesse das ordnungswidrig in der Feuerwehreinfahrt stehende KFz zu entfernen und nicht dem Halter des Fahrzeuges eine Vorlesung zum Thema „Wo parke ich, wo parke ich nicht“ zu geben.
Selbstverständlich heißt das nicht, dass die Begründung nicht auch später erfolgen kann. Aber grundsätzlich kann der PVB hier zunächst der Lage angemessen handeln.
K.A. In NRW gibts ja zwei unterschiedliche Gesetze für
Ordnungs- und Polizeibehörden. Aber das weiß ich jetzt ooch
nett.
Macht nix, ich habe nämlich nachgelesen. Gem. § 20 OBG NRW müssen ordnungsbehördliche Verfügungen - außer bei Gefahr im Verzug - schriftlich ergehen. Na ja, und das Begründungserfordernis gem. VwVfG hägnt dann ja wie ein Rattenschwanz daran.
Vor allem aber muss die Situation auch eine Begründung
zulassen
Das sehe ich auch so. Natürlich darf der Polizist nicht ohne Grund handeln. Doch habe ich ja nur gefragt, ob er dies auch wirklich dem Betroffenen mitteilen muss.
Wobei mir eigentlich mein Verständnis vom Rechtstaat sagt, dass er das tun müsste. Selbst, wenn das Hochhaus abbrennt, könnte er sagen, dass man sein Auto wegfahren müsse, damit die Feuerwehr durchkommt.
Aber das war ja nicht die Frage.
Macht nix, ich habe nämlich nachgelesen. Gem. § 20 OBG NRW
müssen ordnungsbehördliche Verfügungen - außer bei Gefahr im
Verzug - schriftlich ergehen.
Was sind ordnungsbehördliche Verfügungen?
Doch nicht, wenn ein Ordnungsbeamter „Bitte stellen sie ihr Fahhrad an die dafür vorgesehene Stelle.“ sagt.
Eher sowas wie ein Art Aushang „Am Rathaus dürfen keine Fahrräder abgestellt werden.“
Oder?
Wenn das erstere zuträfe, zöge ich einen Umzug nach NRW in Betracht
Vor allem aber muss die Situation auch eine Begründung
zulassen
Das sehe ich auch so. Natürlich darf der Polizist nicht ohne
Grund handeln.
Das hat aber mit Herrn Wehnerts Aussage nix zu tun. Grund ist nicht dasselbe wie Begründung.
Doch habe ich ja nur gefragt, ob er dies auch
wirklich dem Betroffenen mitteilen muss.
Nein. Muss er nicht. Aber selbst, wenn er das müsste: Eine rechtswidrige Verfügung ist voll wirksam und muss trotzdem befolgt werden.
Wobei mir eigentlich mein Verständnis vom Rechtstaat sagt,
dass er das tun müsste.
Das ist aber nicht richtig. Es lässt sich praktisch auch gar nicht umsetzen. Eine Begründung muss z.B. die rechtliche Grundlage benennen. Man kann von keinem Beamten erwarten, dass er das immer alles im Kopf hat, mit Hausnummer und so…
Selbst, wenn das Hochhaus abbrennt,
könnte er sagen, dass man sein Auto wegfahren müsse, damit die
Feuerwehr durchkommt.
Das wäre keine ordnungsgemäße Begründung. Wenn schon, denn schon müsste der Polizist erklären, welchen Tatbestand das Verhalten erfüllt und wieso und was die Rechtsfolge ist und was ihn zu seiner Entscheidung veranlasst hat, soweit sie im Ermessen stand. DAS ist eine Begründung. Und das ist eben nur schriftlich zu meistern.
Nein. Muss er nicht. Aber selbst, wenn er das müsste: Eine
rechtswidrige Verfügung ist voll wirksam und muss trotzdem
befolgt werden.
Das sehe ich aber garnicht so! Moralisch ist es auf keine Fall so, rechtlich jedoch glaube ich auch nicht.
Der Widerstand gegen rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen ist doch auch nicht strafbar.
Das ist aber nicht richtig. Es lässt sich praktisch auch gar
nicht umsetzen. Eine Begründung muss z.B. die rechtliche
Grundlage benennen. Man kann von keinem Beamten erwarten, dass
er das immer alles im Kopf hat, mit Hausnummer und so…
Eine ordnungsbehördliche Verfügung ist die Verfügung einer
Ordnungsbehörde, sprich: der Gemeinde (bzw. Stadt).
Das ist klar. Was genau ist eine Verfügung? Jede Anweisung? Kannste mal nen Beispiel nennen?
Ich habe das bei Wikipedia nicht genau verstanden, in der Liste ist jedoch auch
„Verfügung an einen Verkehrsteilnehmer, anzuhalten (Weisung im Rahmen der Verkehrsregelung durch einen Amtsträger).“
Scheinbar sind es doch alle Anweisungen.
Nein. Muss er nicht. Aber selbst, wenn er das müsste: Eine
rechtswidrige Verfügung ist voll wirksam und muss trotzdem
befolgt werden.
Das sehe ich aber garnicht so! Moralisch ist es auf keine Fall
so, rechtlich jedoch glaube ich auch nicht.
Ist aber so, alles andere würde die Funktionalität der Verwaltung fast unmöglich machen (insb. im Polizeirecht, die müssten zB. bei jeder Demo für jeden Polizisten einen Rechtsanwalt dahaben, der immer prüft, ob diese Anweisung und jener Platzverweis und jener…rechtmäßig wäre).
Der Widerstand gegen rechtswidrige Vollstreckungsmaßnahmen ist
doch auch nicht strafbar.
Das ist ja auch eine völlig andere Frage. Das eine ist Verwaltungsrecht, das andere Strafrecht und hier gehts jeweils um völlig unterschiedliche Fragen.
Wobei mir eigentlich mein Verständnis vom Rechtstaat sagt,
dass er das tun müsste.
Naja, wie du schon gelesen hast, ist das vielfach eine Frage der Interessenabwägung. Wichtig für den Rechtsstaat ist vor allem, dass eine hoheitliche Anordnung individuell und effektiv anfechtbar und überprüfbar sein muss - das ist zentrale Frage.
Gruß
Tom