Grundschuldbestellungs verzögerung

Hallo, meine frau und ich sind kurz davor ein haus zu kaufen. unsere finanzierung ist problemlos bewilligt worden nur dauert es jetz noch etwas bis die papiere da sind. gestern hatten wir nun notar termin für die unterzeichnung des kaufvertrages. der notar teilte uns nun mit das er die bestellungsurkunde für die grundschuld schnellstmöglich haben möchte. nur die bank teilte uns mit das es mindestens noch zehn tage dauert bis alles da ist.
meine frage ist jetzt können da irgendwelche konsequenzen auf uns zukommen oder ist das jetzt einfach zusätzliche wartezeit.

sind gerade etwas ratlos…

danke für eure hilfe, max

meine frage ist jetzt können da irgendwelche konsequenzen auf uns zukommen

Bevor die Grundschuld nicht bestellt ist, zahlt die Bank das Darlehen nicht aus. Es stellt sich jetzt die Frage, wann Ihr den Kaufpreis zahlen müßt.

… das ist mir bekannt. mir geht es jetzt lediglich um den zeitraum bis die grundbestellungsurkunde beim notar ist. weil der ja so drauf gedrängt hat das sie in den nächsten 5 tagen da sein sollte. was aber nicht geht weil die papiere von der bank nicht da sind. hat da der notar irgendwelche rechte, oder gibts da fristen…

bzw. kann man da zur kasse gebeten werden oder der gleichen.

… danke für die schnellen antworten…

Hallo,

es ist mir nicht ganz verständlich was da 15 Tage noch dauert wenn die Finanzierung durch die Bank abgesegnet ist. Hat der bearbeitende Banker Urlaub und sein Kollege keinen Bock?. Die meisten ´Banken haben ihre Standartformulare in denen weis Gott nicht so viel auszufüllen ist.

Vielleicht einfach noch mal direkt bei der Bank anrufen!

ml.

meine frage ist jetzt können da irgendwelche konsequenzen auf uns zukommen

Bevor die Grundschuld nicht bestellt ist, zahlt die Bank das
Darlehen nicht aus. Es stellt sich jetzt die Frage, wann Ihr
den Kaufpreis zahlen müßt.

Manche Kreditinstitute lassen sich auf eine Rangbescheinigung des Notars ein…

Manche Kreditinstitute lassen sich auf eine Rangbescheinigung des Notars ein…

… die meisten tun das. Aber das setzt Zahlung über Notaranderkonto voraus, was wiederum viele Notare heute nur noch sehr ungern tun.

Manche Kreditinstitute lassen sich auf eine Rangbescheinigung des Notars ein…

… die meisten tun das. Aber das setzt Zahlung über
Notaranderkonto voraus,

Ganz gewiß nicht. Das einzige Problem bei der Bescheinigung ist, daß die nicht vor einer Sicherungshypothek z.B. vom Finanzamt schützt.

Ganz gewiß nicht.

Ich habe noch keine einzige Finanzierung erlebt, bei der die Bank
ohne vollzogene Eintragung der Grundschuld an den Darlehnsnehmer ausgezahlt hat.

Hai!

das er die bestellungsurkunde für die grundschuld schnellstmöglich
haben möchte.

Da würde ich ihn doch mal locker fragen „Warum?“.

Schließlich bekommt er viel Geld von dir und muß auch solche Fragen
beantworten. Ich sehe keinen Grund wieso dies schnellst möglich
geschehen müßte aber er ist der Notar und muß es begründen können.

Hat er Sorge den Auftrag zur Eintragung ins Grundbuch könnte an
einen anderen Notar gehen?

Der Plem

Ganz gewiß nicht.

Ich habe noch keine einzige Finanzierung erlebt, bei der die
Bank
ohne vollzogene Eintragung der Grundschuld an den
Darlehnsnehmer ausgezahlt hat.

An den Darlehensnehmer nicht, wohl aber an den Verkäufer.

Hallo,

Mein - warum sollte hier der Notar irgedwelche Rechte haben.

Der ablauf ist meist der

  1. Finanzierungszusage durch die Bank
  2. Grundschuldbestellungsformular geht zum Notar des Darlehensnehmers
  3. Beurkundung der Grundschuldbestellung durch Notar
  4. Einreichung beim Grundbuchamt
  5. Eintragung der Grundschuld (kann auch ein par Tage dauern)
  6. Eintragungsnachrichten an Notar und Bank, Grundbuchauszug an Bank
    durch Grundbuchamt
  7. Bank freut sich das sie Pfandrecht am Grundstück hat und zahlt
    Darlehen aus.

Alle sind glücklich…

Der Notar ist hier zwar Verahrensbevollmächtigter des Grundschuldbestellers aber gegenüber der Bank ohne Handhabe. Er ist beurkundendes Organ.

ml.

Normalerweise erhalten Sie ja vor dem Notartermin die Grundschuldbestellungsurkunde zusammen mit den Darlehensvertragsunterlagen.
Haben Sie den Darlehensvertrag schon erhalten?

Wurde der Darlehensvertrag unterschrieben?
Die Bank schickt normalerweise die Formulare für die Grundschuldbestellung direkt an den Notar.
Es sollte der Kaufvertrag und die Bestellung der Grundschuld am gleichehn Tag erldigt werden.
Der Notar schickt dann beide Urkunden an das Grundbuchamt.
Das Grundbuchamt erledigt beide Vorgänge zur gleichen Zeit und schickt die Vollzugsmeldung an den Notar zurück.
Wenn nun dr kaufpreis fällig ist, kann die Bank das Darlehen auszahlen. Wenn die Grundchuld noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, gibt es keine Zahlung.
Dann muss der Käufer Strafzinsen entrichten oder im schlechtesten Fall erklärt der Verkäufer den Rücktrit wegen Nichterfüllung und verkauft dann eventuell zu einem niedricgeren Preis. Diesen Schaden des niedrigeren Preises müssen dann Sie bezahlen . weil Sie den Rücktritt durch die Nichtzahlung verursacht haben.

Also, es ist zum Wohle des Käufers. Und der Notar hat überhaupt keine Sorge, dass ihm vielleicht ein Geschäft durch di Lappen geht, weil es in den Kaufverträgen immer steht, dass alle Vorgänge über diesen einen Notar abzuwickeln
Viele Grüsse
Friedrich Pausch