Grundsicherung + freiwillig Krankenversichert = richtig?

Hallo Zusammen,

ich habe folgende Frage:

Mein Vater bezieht Grundsicherung und in der Berechnung werden zwei Krankenkassenbeiträge abgezogen. Im oberen Bereich der Berechnung werden von seiner kleinen Rente 188,22€ abgezogen. Nach der ermittelten Leistung werden erneut 224,78€ für die Krankenkasse abgezogen.

Hierzu habe ich bereits bei der Krankenkasse nachgefragt und lt. Aussage ist es so,
weil mein Vater selbstständig und somit priv. versichert war. Nun muss er den mindestbeitrag i.H.v. 224,78€ von seiner Grundsicherung - sprich 449,00€ zahlen. Somit bleiben 224,22€ übrig.

Ist es richtig, dass die 224,78€ (Beitrag freiwillig gesetzlich krankenversichert) von der Grundsicherung abgezogen werden und das zudem ein Krankenversicherungsbeitrag von 188,22€ von der Rente abgezogen wird?

Aktuell kämpfe ich um seine finanzielle Existenz…

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann / eine Antwort hat.

Viele Grüße
Björn

Hallo,

privat krankenversichert und freiwillig gesetzlich versichert sind zwei komplett unterschiedliche Dinge, die hier zusammen geschmissen werden.

Gruß,
Steve

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Hallo Steve,

danke für Deine schnelle Antwort.
Das wurde mir so von der Krankenkasse gesagt.

Die Verbraucherzentrale schreibt wie folgt:
## Freiwillig Versicherte

Besserverdiener, die mehr als 5.362,50 Euro im Monat brutto an Einnahmen erzielen, haben eine größere Wahlfreiheit: Sie können sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Wer in einer gesetzlichen Kasse bleibt, gilt fortan als freiwillig versichert. Versicherte zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Verdienst, sondern müssen auf sonstige Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Doch auch Geringverdiener können freiwillig versichert sein, zum Beispiel Rentner oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen.

Der Nachteil: Sie müssen dann meist höhere Beiträge zahlen als Pflichtversicherte. Freiwillig Versicherte sollten deshalb bei jeder Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können.

Selbst wenn mein Vater die Pflichtversicherung nicht mehr erfüllt;
muss er dann tatsächlich den Beitrag selber zahlen?

Gruß
Björn

Hallo Björn,

das sind viel zu wenig Informationen, als dass man dir eine vernünftige Antwort geben könnte.
Wie alt ist er jetzt, hat er das Rentenalter erreicht? Wenn er in der PKV war und zu wenig Einkommen hat, könnte er dort weiter nach dem Basistarif versichert bleiben: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/b/basistarif-in-der-privaten-krankenversicherung.html

Kannst du die von dir erwähnte Berechnung anonymisiert einstellen? Also so, dass keine Rückschlüsse auf deinen Vater möglich sind … Z. B. dass man nur sieht, was das für Leistungen sind und in welcher Höhe. Vielleicht kann man daraus mehr erkennen.

Viele Grüße
Christa

Hallo Christa,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Mein Vater ist 71 Jahre und ist in Rente.

Ich kann ja mal den Berechnungsbogen abschreiben:

Bedarfsberechnung

  • Regelsatz 449,00€

Kosten der Unterkunft
-Kaltmiete 345,00€
-Nebenkosten 50,00€
-Heizkosten 50,00€

Einzusetzendes Einkommen

  • Absetzung Haftpflichtversicherung (-) -4,75€
    sozialhilferechtlich maximaler Betrag
  • Altersruhegeld 608,21€
  • Krankenversicherungsbeitrag (-) -188,22€
  • Pflegeversicherungsbeitrag (-) -36,56€

Bedarf 894,00 - Einkommen 378,68 (515,32) = Leistung 515,32

Gewährte Leistung 515,32€
Rückforderungen 1.533,78€
Rest 1.483,78€
Ratenzahlung 50,00€

Vers.-beiträge/-leistung (AOK) 224,78€

Betrag 240,54€

Zudem hat er einen TG Stellplatz, den er ebenfalls mit 50,00€/Monat zahlen muss,
obwohl er kein Auto hat. Ich bin dabei mich so gut wie es nur geht zu belesen, aber hier komme ich alleine nicht weiter. :frowning: Aktuell läuft eine Neuberechnung, weil die Miete angehoben wurde und dem Amt nicht bekannt war, dass mein Vater einen Durchlauferhitzer hat. Es sind zwar nur kleine Beträge, aber die Summe macht es.

Viele Grüße
Björn

Im oberen Bereich wird sein Einkommen ermittelt. Wenn man 188,22€ KK-Beitrag vom Einkommen abzieht, dann hat er am Ende genau 188,22€ weniger anzurechnende Einkünfte, bekommt also 188,22€ mehr Grundsicherung.

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Hallo X_Strom,

vielen vielen Dank für die Antwort.
Sprich die Berechnung ist falsch und er würde 188,22€ mehr; sprich 428,76€ bekommen?
Wie stehen hier die Chancen bzgl. einer Nachzahlung?

Ich habe das Amt bereits auf die zwei KK Beiträge hingewiesen, aber es wurde lediglich gesagt, dass es sein Selbstverschulden sei, weil er früher privat versichert war und das nun eben die Quittung dafür sei.

Gruß
Björn

Nein, nicht erneut.

Es sind keine zwei.

Guck Dir doch mal die Zahlen an: Und vor allem die zugehörigen Vorzeichen.
-188,22 (KK) und -36,56 (PV) = -224,78

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Oben werden ihm 224,78 für die selber gezahlten Beiträge zur KV und PV vom anzurechnden Einkommen abgezogen. Sein anzurechnendes Einkommen wird also um 224,78€ geringer, die vom Amt zu zahlende Leistung wird dadurch um 224,78€ höher.

Warum man dann von der berechneten Leistungshöhe diesen Betrag wieder abzieht, weiß ich nicht. Dies führt im Endergebnis dazu, dass seine KV / PV Beiträge bei der Ermittlungs des Bedarfs berücksichtigt wurden, aber dann doch nicht ausgezahlt werden.

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Wir wissen doch nicht, ob das Abgetippte vollständig ist.
Evtl. wird die Überweisung an die AOK auch direkt „vom Amt“ erledigt.

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Besten Dank für die ganzen Antworten!
Hier einmal der Berechnungsbogen:

Die AOK wird direkt vom Amt überwiesen.
Die Miete hat bislang mein Vater direkt an den Vermieter überwiesen, was ich allerdings zu 10.2022 geändert habe. Dann überweist das Amt direkt die Miete.
Mein Vater bekommt die u.a. 240,54€.

Gruß

Hallo Björn,

was mir auffällt … du hattest geschrieben

Sind das die erwähnten Nebenkosten (die mir mit 50 Euro ziemlich gering vorkommen), oder wurden die gar nicht berücksichtigt?

Gruß
Christa

Hallo Christa,

der Stellplatz ist in der Berechnung nicht aufgeführt und wird lt. Aussage auch nicht vom Amt übernommen.

Gruß

Hallo Björn,

wenn das nicht zeitnah geklärt werden kann, dass dein Vater den Stellplatz doch abgeben kann und nicht mehr dafür zahlen muss, solltest du dir das näher anschauen:

Diese gehören ausnahmsweise zum Unterkunftsbedarf im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, wenn die fragliche Mietwohnung nur zusammen mit der Garage oder dem Stellplatz gemietet werden kann (fehlende Abtrennbarkeit) und die Gesamtmiete für Wohnung und Stellplatz die am maßgeblichen Wohnort geltende Mietobergrenze nicht überschreitet (Angemessenheit).

Es ist allerdings nur eine Entscheidung eines Landessozialgerichts (Bayern), aber ich habe hier sogar eine ältere Entscheidung des Bundessozialgerichts gefunden:
https://www.sozialrecht-fr.de/blog/uebernahme-von-kosten-fuer-stellplatz-oder-garage-durch-das-jobcenter/

Bereits im Jahr 2006 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass im Rahmen des SGB II die Kosten für eine Garage regelmäßig nicht zu übernehmen sind, “es sei denn, die Wohnung ist ohne Garage nicht anmietbar und der Mietpreis hält sich bei fehlender “Abtrennbarkeit” der Garage noch innerhalb des Rahmens der Angemessenheit für den maßgeblichen Wohnort (Berlit, NDV 2006, 5, 12).”

Es sind also zwei Bedingungen: die Wohnung kann nicht ohne den Stellplatz gemietet werden, und die Miete ist insgesamt nicht zu hoch für seinen Wohnort. Das wäre, wie gesagt, zu prüfen.

Ggf. kann er, wenn sich das nicht anders lösen lässt, den Stellplatz auch untervermieten, wenn es dort Familien gibt, die zwei Autos haben und einen zweiten Stellplatz haben wollen …

Gruß
Christa

Das wäre eine logische Erklärung.

Und wenn ich die nun nachgereichte Berechnung anschaue, dann sehe ich bei den 224,78€ eine IBAN, also werden die Beiträge anscheinend direkt an die AOK überwiesen.

Dann ist ja alles klar:
Die Beiträge zu KV und PV erhöhen den Bedarf um 224,78€, werden direkt überwiesen und der Rest geht als Grundsicherung an den Vater von Björn.

Hallo X-Strom,

also ist richtig, dass mein Vater 240,54€ zu seiner Rente bekommt, wovon er zudem die Miete überweisen muss? Zudem ist es auch richtig, dass die AOK von seiner Leistung abgezogen wird?

Wenn ich nun aber seine Rente mit 608,21€ + die Grundsichrung mit 240,54€ nehme, komme ich auf 848,75€ wovon 445,00€ für die Miete abgehen. Somit bleiben 403,75€. Müssten es aber nicht 449,00€ sein, oder mache ich einen Rechenfehlern?

Sorry für meine Laienhaftigkeit…

Gruß
Björn

Ja.

Nein, es bleiben nach Abzug der Haftpflichtversicherung sogar nur 399€.
Und warum sind das 50€ weniger als die 449€?

Weil es da eine Rückforderung vom Amt über 1533,78€ gibt, die in monatlichen Raten von 50€ von der Überweisungssummer abgezogen wird.

Ja, ich finde das große K***e, wenn Senioren nach einem Leben voller Arbeit von so wenig Geld leben müssen. Andererseits wurde wohl über lange Zeit nur sehr wenig in die Rentenversicherung eingezahlt - warum auch immer (und das möchte ich hier auch nicht diskutieren).

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Wovon dann aber noch die AOK abgezogen wird, oder ist das der Betrag (399,00€], der dann auf das Konto überwiesen wird? Zukünftig wird die Miete ja auch direkt überwiesen. Somit wird daruch ja auch die Rechnung verändert. Das Amt macht aktuell eine Neuberechnung. Darf ich Dir die Neuberechnung zwecks Übersicht hier zukommen lassen? Das wäre sehr hilfreich für mich.
Ich schaffe es leider nicht mehr meinen Vater finanziell zu unterstützen, daher zählt für ihn jeder Euro.

„Leider“ ist niemand perfekt, mehr möchte ich hier dazu auch nicht sagen.

Ich danke Dir für Deine Hilfe.

Diese Beiträge hat das Amt doch überwiesen. Die werden nicht an die AOK überwiesen UND zusätzlich erstattet!

Du hast halb richtig berechnet, dass deinem Vater „403,75€“ zum Leben bleiben. In Wirklichkeit halt 399€. Und das nur wegen der 50€ Ratenzahlung.

Eine letzte Berechnung, um das zu verdeutlichen:
Dein Vater bekommt:
608,21€ Rente
240,54€ vom Amt
insgesamt 848,75€

Dein Vater bezahlt:
345€ Miete
50€ Nebenkosten
50€ Heizkosten (Prüfe, ob diese Kosten noch realistisch sind!!!)
4,75€ Haftpflicht
449,75€ in der Summe.

848,75€ Einnahmen - 449,75€ Ausgaben = 399€ zum Überleben - und somit 50€ weniger als ihm eigentlich zusteht, weil er eine Rückforderunge begleichen muss.

Falls dein Vater selber noch die 188,22€ und 36,56€ an die AOK zahlt: Oha, dann werden die sowohl vom Amt als auch von ihm bezahlt! Das ist falsch, bei der AOK anrufen und sich den Kontostand geben lassen (falls das telefonisch geht), da müsste sich ein Guthaben wegen der Doppelzahlung angesammelt haben.

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Lieber X-Strom,

vielen Dank bis hierhin. Du / Ihr habt mich ein ganzes Stück schlauer gemacht.
Ich werde mal die nächste Berechnung abwarten und melde mich ggf., sofern ich noch etwas wissen muss.

Vielen Dank, alles Gute und bis bald

Björn

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