wenn man vom sozialamt grundsicherung nach SGB XII bekommt, kann man dann etwas dazuverdienen oder wird das angerechnet? die infos im net sind verwirrend… wenn man einen minijob mit 120,- bekommen kann, was wird davon angerechnet u. was kann man behalten? wenn alles angerechnet wird, dann lohnt es sich ja nicht. ich finde für 20 tage ist das eh wenig, aber es würde bestimmt helfen u. man hätte etwas zu tun. wäre schön wenn mir jemand das simpel erklären könnte… vielen dank im voraus, sanne*
Hallo,
wenn es um die Grundsicherung nach ALG II handelt und nicht um die Grundsicherung im Alter, sind generell die ersten 100 € anrechnungsfrei, also kann man behalten.
Danach verbleiben für jeden weiteren 1 € noch 20 Cent, so dass bei einem 400-€-Job exakt 160€ anrechnungsfrei sind.
Wenn man das Prinzip einmal verstanden hat, ist es ganz einfach.
lG
etwas ot: SGB XII, nicht SGB II!
Hallo!
wenn es um die Grundsicherung nach ALG II handelt
Tut es aber nicht! Zitat UP:
sozialamt grundsicherung nach SGB XII
[Hervorhebungen durch mich]
Gruß
Jadzia Dax
PS: Wobei ich durchaus zugeben muss, dass dies einem UP, in dem die Shift-Taste … äh … etwas konsequenter benutzt worden wäre, vielleicht etwas leichter zu entnehmen gewesen wäre…
hallo Xenia,
vielen dank für deine schnelle antwort. es ist grusi im alter, wobei die leistung vom betrag her die gleiche ist. hast recht, wenn es so simpel erklärt wird, dann versteht man es auch…… lg, sanne*
vielen dank für deine schnelle antwort. es ist grusi im alter,
wobei die leistung vom betrag her die gleiche ist. hast recht,
wenn es so simpel erklärt wird, dann versteht man es
auch…… lg, sanne*
Hilft Dir nur nix, da es bei dem beschriebenen Fall, wie Jadzia schon anmerkte, ja ums SGB XII geht.
Beim SGB XII werden 70% angerechnet, d.h. 30% verbleiben beim Bezieher. Dabei gibt es dann noch eine Höchstegrenze von 50% der Regebedarfstufe 1, also zur Zeit EUR 191,-.
Wenn ich dann noch lese und rechne, daß EUR 2,- pro Stunde* gezahlt werden, dann kann ich nur wärmstens von solchen Jobs abraten. Es gibt viele gute ehrenamtliche Tätigkeiten. EUR 2,- pro Stunde sind auch keine Anerkennung, sondern Verhöhnung.
Gruß
osmodius
*) Für GruSi muss ja eine volle Erwerbsminderung vorliegen, so daß im Ergebnis die tägliche Arbeitszeit auf maximal 3 Stunden begrenzt ist - das als Grundlage meiner Berechnung.
Hi,
auch im SGB XII gibt es einen Grundfreibetrag, der zunächst abzuziehen ist - auch wenn er mit 5,20 € vielleicht kaum erwähnenswert ist…
Gruß
Ingo
hallo, habe mich über die fixe antwort gefreut, vielen, lieben dank. also man hat schon mal mit dem mann telefoniert; er würde nun 120,-€ p.m. bezahlen, bei 20 std. d. wo., er meinte dazu noch das er „nur sozial schwache“ leute einstellt u. ich habe überlegt ob er das ernst meint… … ( man wollte eigentlich nur infos über den job, keine ohrfeige…) denke bei solchen leuten sollte man das lieber lassen… in diesem sinne… tschüüs…^^… es liegt übrigens eine schwerbehinderung von 50% vor, deswegen die grusi…
hallo, habe mich über die fixe antwort gefreut, vielen, lieben
dank. also man hat schon mal mit dem mann telefoniert; er
würde nun 120,-€ p.m. bezahlen, bei 20 std. d. wo., er meinte
dazu noch das er „nur sozial schwache“ leute einstellt u. ich
habe überlegt ob er das ernst meint…
Ah, ein Zyniker. Er meinte wohl, daß er mithilfe solcher Jobs finanziell schwache Menschen produziert. Die soziale Schwäche verorte ich da eher beim AG.
( man wollte eigentlich nur infos über den job, keine ohrfeige…) :denke bei solchen leuten sollte man das lieber lassen…
Ja.
Ich hoffe, daß sich ein besserer AG findet, der seine Mitarbeiter mehr achtet.
Gruß
osmodius