Ein Familienangehöriger von mir lebt seit ungefähr 5 Jahren in einem alten, kleinen halb renovierten Fachwerkhaus. Für das Haus und die notwendige Renovierung hat er rund 70000 Euro Darlehen aufgenommen. Das Haus selbst wurde nicht belastet. Wegen ALG2 wurde nichts davon getilgt. Das Haus selbst wurde nicht belastet, als Sicherung für den Kredit wurden zwei Termingelder (eines anderen Familienangehörigen) akzeptiert, von denen eines bereits fällig und anderweitig verbraucht wurde.
Nun ist er in die Grundsicherung gerutscht und deshalb ist es (angeblich nach der Europäischen Gesetzeslage) nicht möglich, den Kreditvertrag mit der Bank zu verlängern oder einen neuen abzuschließen. Es werden also in wenigen Monaten 70000 Euro zur Rückzahlung anstehen. Ein neuer Kredit ist nicht in Aussicht. Das Termingeld beträgt rund 50000 Euro.
Ich kann mir nun nicht wirklich vorstellen, dass das Amt die 20000 Euro vorstreckt oder begleicht. Oder? Lt. Gesetz kann man dem Grundsicherungsbezieher auch sein Häuschen nicht wegnehmen, solange er lebt. Außerdem hat noch eine andere Person dort lebenslanges Wohnrecht. Muss die Bank auf die 20000 Euro verzichten, weil man einem nackten Mann nicht in die Tasche fassen kann? Oder hält sie sich per Zwangsvollstreckung an den Familienangehörigen weil der das Geld ausgegeben hat? Oder zahlt das Amt, und das pfändet? Oder…? Ich mach mir Sorgen…