Grundsicherung

Folgende Situation:

Ehepaar, er zu 100% schwerbehindert und erwerbsunfähig mit 1.200 BU-Rente, sie kein Einkommen. Besitzen eine Eigentumswohnung.
Kann Grundsicherung (als Aufstockung) beantragt werden?

Vielen Dank für jede Antwort.

Alf

Hallo erstmal,

Folgende Situation:

Ehepaar, er zu 100% schwerbehindert und erwerbsunfähig mit
1.200 BU-Rente, sie kein Einkommen. Besitzen eine

BU gibt es nicht mehr - EM

Eigentumswohnung.
Kann Grundsicherung (als Aufstockung) beantragt werden?

Klar kann, ob er was bekommt ist eine andere Frage.

Vielen Dank für jede Antwort.

Gruss
PC-Shark

ot: EU-, EM- und BU-Rente
Hi!

Vorab:
EU = Erwerbsunfähigkeit
EM = Erwerbsminderung
BU = Berufsunfähigkeit

erwerbsunfähig
BU-Rente

BU gibt es nicht mehr - EM

Hier scheinen die Begriffe zumindest unzulässig vermischt zu werden.

  1. Sofern die Rente bereits vor der EU-Rentenreform 2001 zuerkannt wurde, kann es sich eben doch um EU-Rente handeln, denn „Altrentner“ haben hier Bestandsschutz.

  2. Sollte die Rente erst 2001 oder später eingetreten sein, handelt es sich in der Tat um (volle) EM-Rente, da die EU-Rente abgeschafft bzw. ersetzt wurde.

  3. Es kann ebenfalls sein, dass – entweder statt oder neben einer EU- oder EM-Rente – eine BU-Rente bezogen wird.
    Eine solche ist jedoch ein privatversicherungsrechtliches Produkt und keine staatliche Rentenleistung!

Daher könnte es evtl. sinnvoll sein, wenn der UP hier noch einmal konkretisiert, was nun zutrifft!

LG
Jadzia

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Der Antrag auf Grundsicherung kann trotz Eigentum gestellt werden, die Renteneinkünfte müssen, egal welche Rente es denn nun ist, sowieso mittels Kopie des Rentenbescheides nachgewiesen werden. Den Antrag kann man entweder persönlich oder auch durch Zusendung des entsprechend Fomrblattes beim zuständigen Sozialamt stellen.

Eine Grundsicherung im Alter wird verweigert wenn sie ein Kind haben,das Jährlich mindestens 100.000 Euro Einkommen hat. Ich hätte Grundsicherung bekommen,jedoch mein Sohn,bekannter Comedien hat lt .Gericht jährlich über 100000€ Also mußte ich gegen meinen Sohn klagen .Hat 5 Jahre gedauert,bis mir Unterhalt 370,–€ vom Sohn zusteht und nun auch erhalte.