Grundstück ausserhalb! Flächennutzungsplan änderung beantragen wie ?

Hallo

folgende Situation:
" Wir besitzen ein Grundstück das wir letztes Jahr mit Garagen bebaut haben! Das Grundstück neben uns ist im Aussenbereich ( obwohl es im Ortskern ist!) nun möchten wir dieses Kaufen nicht komplett sondern nur
einen Teil! um darauf eine Halle mit Laden und ca. 8 Garagen ( da die Nachfrage da ist ) bauen!
Die Stadt sagt, liegt ausserhalb also „NEIN“ da sie für ein einzelnes Grundstück den Flächennutzungsplan nicht ändert!?

Dies erfolgte alles Mündlich und über einen Architekten, bzw. per Email.

Wortlaut: „rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt; sie liegen im planungsrechtlichen Außenbereich, deshalb ist eine Bebauung derzeit ausgeschlossen.“

Wer kann mir helfen? Wäre uns wirklich wichtig, da sich meine Frau Selbstständig machen möchte und dieses Grundstück wäre gleich in der nähe des Kindergartens und der Schule! Zu Fuss erreichbar, leider können wir nicht auf OMA und OPA zurückgreifen zur Hilfe! Daher und auch wegen der Lage wäre es IDEAL.

Vielen Dank

Hallo,

auch Oma und Opa helfen da nicht.

Wenn es ein Grundstück im Außenbereich ist, gibt es nur wenige Ausnahmen, die ein Gewerbe
dort erlauben.

Hallo „@Benny_8346a5

wollte damit sagen, das wir nicht auf OMA und OPA für die Kinderbetreuung zurück
greifen können! Somit muss einer von uns meine Frau oder Ich erreichbar und greifbar sein
falls was mit den Kindern ( 3 und 10 ) ist!

Gruß

Wenn Du die Kosten für eine Planänderung übernimmst( Größenordnung mind. 10.000 € oder ein Mehrfaches davon), dann wird die Gemeinde sicherlich nicht mehr so ablehnend dem Bauvorhaben gegenüberstehen.
Erzwingen kann man das aber nicht.

So eine Änderung dauert, Pläne müssen z.B. öffentlich ausgelegt werden, Einsprüche können kommen, der Landkreis muss zustimmen. Mag sein, auch noch andere Stellen.
Da Fläche für Landwirtschaft vorgesehen (wird sie denn bereits so genutzt , bestellt also ein Landwirt da das Feld oder mäht Gras für Futterzwecke ?)
muss man auch Ausgleichsmaßnahmen übernehmen.

Beispiel, 1 ha landwirtschaftliche Fläche fällt weg und soll bebaut werden, dafür ist dann irgendwo im Ort oder der Nähe eine bestimmte Fläche aufzuforsten oder als Wildwiese, Apfelgarten oder sonst so was einzurichten.

Natürlich auch auf Kosten des Bauherrn, der diese Extrawurst gebraten haben will.

Du hast einen Architekten, er sollte das Verfahren und Vorgehen kennen, ob oder wie man das geplante Bauvorhaben realisieren könnte.

Und mal am Rande, man klärt solche Dinge im persönlichen Gespräch mit dem örtlichen Bauamt oder dem Bürgermeister. Nicht telefonisch oder per email !
Persönlich kann man viel mehr erreichen.

MfG
duck313