Grundstückskaufverträge müssen notariell beurkundet werden. Mündliche Verträge sind demzufolge nicht gültig. Hier wurde das schon mal behandelt:
/t/dringend-grundstueckskauf-auch-muendlich-moeglich…
Ein Gesprächsmitschnitt, dem B nicht vorab zugestimmt hat, ist wertlos.
Gruß
Tina