Gültige Klausel im Mietvertrag? Streichen

Einmal mehr die Frage…Ich muss in 10 Tagen ausziehen und meine Vermieter haben mir einen Maler-Kostenvoranschlag für 720 Euro für ein Zimmer, welches ich anteiligen zahlen sollte aufs Auge gedrückt.

Da ich selber nicht streichen kann (komplizierte Deckenkonstruktion mit Holzelementen und verwinkelte Dachgeschosswohnung) nun erstmal die Frage, ob der Mietvertrag überhaupt gültig ist und was ich genau machen muss? Brauch dringend Hilfe, denn ich hab das Geld eigentlich nicht!!!

§18 Schönheitsreperaturen bei Auszug

  1. Endet das Mietverhältnis, so ist der Mieter verpflichtet, die Kosten für die Schönheitsreperaturen (Tapezieren und Anstreichen der Wände und Decken, Streichen der Heizkörper einschließlich Heizungsrohre, türen und der Innentüren samt Rahmen, der Einbauschränke, Fenster und Außentüren von Innen, Lasieren von Naturholztüren und -fenstern) aufgrund des Kostenvoranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu bezahlen, wobei die nachstehnd genannten Fristen im Allgemeinen zur Anwendung kommen:
    a) Liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück; so zahlt der Mieter 25% der Kosten aufgrund eines Voranschlages eines Malerfachgeschäftes an den Vermieter; liegen sie länger als 2 Jahre zurück 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als 4 Jahre 80%, länger als 5 Jahre 90%, bei Berechnung des Kostenersatzes für das Streichen von Heizkörpern einschließlich Heizungsrohren, das Entfernen und Anbringen von Raufasertapete sowie das Lasieren von Naturhölzern und -fenstern gelten folgende Prozentsätze: länger als 1 Jahr 15%, länger als 2 Jahre 20%, länger als 3 Jahre 30%, länger als 4 Jahre 40%, länger als 5 Jahre 50%, länger als 6 Jahre 60%, länger als 7 Jahre 70%, länger als 8 Jahre 80%, länger als 9 Jahre 85%, länger als 10 Jahre 90%.
    b) Für Nebenräume innerhalb der Wohnung sind folgende Prozentsätze maßgebend: liegen die letzten Schönheitsreperaturen während der Mietzeit länger als 1 Jahr zurück 14% der Kosten gemäß Voranschlag; länger als 2 Jahre zurück 28%, länger als 3 Jahre zurück 42%, länger als 4 Jahre zurück 56%, länger als 5 Jahre zurück 70% und länger als 6 Jahre zurück 84%.
    c.) Die Regelung nach a) und b) tritt im Allgemeinen in Kraft, wenn seit Mietbeginn die genannten Zeiträume verstrichen sind. Die vorstehenden Fristen kommen je nach Zustand der Mietsache in Anwendung.
  2. Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziffer 1a und b durch vollständige Vornahme der Schönheitsreperaturen (wie in Abs. 1 aufgeführt) abwenden; die Arbeiten sind auf eigene Kosten in fachhandwerklicher Ausführung bis zur Rückgabe der Mietsache vornehmen zu lassen oder vorzunehmen.
  3. Der Vermieter kann im Übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen. Dasselbe gilt bei schuldhafter Beschädigung des Bodenbelages durch den Mieter.

Guten Morgen,

da kann ich nur empfehlen, fachlichen Rat beim Mieterbund oder einem Rechtsanwalt einzuholen.

Mit freundlichen Grüßen
V. Weiser

Tut mir leid, kann nicht helfen.
Bitte vom Fachanwalt prüfen lassen ob diese Klausel gültig ist.
Tut mir leid.

durchaus üblich und wenn Sie es so unterschrieben haben auch gültig.Was sie noch machen könnten : alternative Kostenvoranschläge

Halten Sie sich an die vertraglich vereinbarten Absprachen. Verinbaren sie mit dem Vermeiter erträgliche Ratenzahlungen. Kommt es zu einem Gerichtverfahren, könnte das Gnaze für sie oder den Vermieter deutlich teurer werden, je nach dem wie ein Richter ein Urteil auswürfelt!

Hallo,

erst einmal die Frage, bist Du in eine frisch renovierte Wohnung gezogen? Wie lange wohnst Du schon in der Wohnung? Bist Du ein Raucher? von wann ist der Mietvertrag? Also es gibt so viele Regeln die NICHTIG sind zum Thema renovieren! Ich würde einfach einmal zum Mieterschutzverein gehen. Mehrere Urteile haben ja ergeben, das das renovieren bei Auszug unrechtmäßig ist, allerdings versuchen die Vermieter immer wieder die Mieter einzuschüchtern! Ich muß allerdings dazu sagen, dass ich meinem Mietern immer eine frisch renovierte Wohnung zur Verfügung stelle und eigentlich hatte ich immer so tolle Mieter die alles wieder so hinterlassen haben, wie sie es vorgefunden haben!
Ich finde so etwas ist nur fair! Aber wir haben immer ein gutes Verhältnis untereinander! Wir müssen die Wohnung ja auch abbezahlen und haben diese nicht Bar bezahlt! Das wird immer wieder bei diesem Thema vergessen! Entweder Du sprichst mit dem Vermieter oder Du gehst zum Mieterbund. Viel Glück

Nicht alle Klauseln in einem Mietvertrag sind rechtsgültig.
Wie es sich aber in diesem Fall verhält, kann ich nicht beurteilen.
Ich fürchte, hier kommt man ohne anwaltliche Hilfe
nicht weiter.

Einmal mehr die Frage…Ich muss in 10 Tagen ausziehen und
meine Vermieter haben mir einen Maler-Kostenvoranschlag für
720 Euro für ein Zimmer, welches ich anteiligen zahlen sollte
aufs Auge gedrückt.

Da ich selber nicht streichen kann (komplizierte
Deckenkonstruktion mit Holzelementen und verwinkelte
Dachgeschosswohnung) nun erstmal die Frage, ob der Mietvertrag
überhaupt gültig ist und was ich genau machen muss? Brauch
dringend Hilfe, denn ich hab das Geld eigentlich nicht!!!

Die letzten Worte Ihres Textes zeigen, daß Sie dieses Forum mißbrauchen möchten, um sich vor (vermutlich) berechtigten Ansprüchen des Vermieters zu drücken - schließlich war Ihnen die vertragliche Regelung während der gesamten Mietzeit bekannt!

Dennoch der Tip:
Ein günstigeres Gegenangebot einer anderen Maler-Firma ist - soweit rechtzeitig beigebracht - eine gute Verhandlungsgrundlage.

Hallo,

diese Klausel ist meiner Kenntnis nach unwirksam, weil
diese starre Fristen enthält. Diese Abgeltungsklausel
besagt ja, das du zahlen mußt, obwohl möglicherweise nicht mal
sicher ist, ob aufgrund des Zustandes renoviert werden müßte.

Da dies keine Individualvereinbarung ist, sondern ein vertraglicher Vordruck, der nicht mehr der aktuellen Gesetzgebung entspricht, ist das so nicht rechtens.
Gerade weil dort starre Fristen enthalten sind.

Ein Mieterverein ist nicht teuer und ich rate dort Mitglied zu werden - das lohnt sich! Nebkostenprüfung ist auch enthalten und oft kann man extrem günstig eine Mietrechtschutz mit abschließen. Nur als kleiner Tip.

Hoffe du hast keine Kaution bezahlt, denn da wittere ich den nächsten Ärger.

Lies auch dazu mal hier:

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/ratgeber/re…

Viele Grüße
tina

hallo,

viele fragen sind offen bei einzug renoviert wohnzeit schönheitsrep. in dem zeitrahmen ausgeführt bundesland, etc.

der mietvertrag wurde aber bevor er unterschrieben wurde gelesen und auch in der art erklärt das sowas kommen kann oder???
sollte dieses nicht der fall sein würde ich mich an den mieterbund wenden und nachfragen wie sich das in der region in der du lebst gehandhabt wird und rechtens ist
…über eine rückmeldung würde ich mich freuen

Hallo,
danke zunächst für die Antwort
aus mehreren Antworten auf meine Frage habe ich jetzt ganz unterschiedliche Meinungen erhalten. Die einen sagen der Vertrag sei gültig, die anderen fragwürdig…Mieterschutzbund und Anwalt sind umständlich und eigentlich war das Mietverhältnis sehr gut und die beiden 80-Jährigen Vermieter hatten auch schon sehr schlechte erfahrungen in der Wohnung.

Dennoch hab ich meine Situation erklärt und wir haben jetzt eine Einigung gefunden: sie organisieren jetzt anderweitig einen Maler, nehmen diesen oder eine Privatperson aus ihrem Umfeld die gerne streicht und mein Abschlag wird anteilig sein, aber 200 Euro keinesfalls nicht überschreiten; ein Kompromiss mit dem ich leben konnte…

die rechtslae bzw die rechtssprechung in bezug auf schönheitsrep. ist leider nicht wirklich eindeutig deshalb kommt es immer auf die gegend an und welche erfahrung mit jeweiligen rechtssprechungen gemacht wurde

letztlich kann man leider immer nur sagen was von beiden seiten gilt recht haben heißt noch lange nicht recht bekommen

aber die einigung finde ich gut
ich freue mich das du glück und einen gesprächsbereiten vermieter hattest

vg

Hallo, nach meinem Verständnis ist der Vertrag dbzgl rechtens, außerdem hast du ihn ja auch mal unterschrieben. Da er die Möglichkeit vorsieht, die Arbeiten selber vorzunehmen, ist alles korrekt. Wie es sich bzgl Zustand der Wohnung und Renovierungsbedarf verhält, weiß ich nicht genau, der Zustand ist aber in jedem Fall zu berücksichtigen!

Hallo,

ich würde gerne helfen. Magst du mir am besten mal per 
eMail schreiben an [email protected].
Dann können wir uns da besser austauschen.

Aber so ist es quatsch, da gibts bessere oder gar sehr gute
Lösungen.

Viele Grüße

Rene

Da gab es meines Wissens ein paar mieterfreundliche Urteile dahingehend, dass solche Klauseln unwirksam sind, wenn sie als Standartformulierung in einem Vordruck verwendet werden. Ansonsten sind sie meines Wissens o.k.

Sie haben Sie ja auch beim Vertragsabschluss nicht abgeschreckt, so dass man mit den Kosten rechnen musste. Ob die HÖhe angemessen ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Es scheint mir aber nicht billig.

hi n. mueller,
kann wg. verletzun g nur links schreiben.
mit den fristen gibts eine neue bgh entscheidung. möglich du musst garnichts zahlen. zahlen wg. kostenvoranschlag geht gar nicht, da könntest du dir über my hammer de. ja auch einen holen. geh zum miterverein, das lohnt sich die 60,-- jahresbeitrag.
gruß
fragmich46

Hallo N.Mueller!

Bitte verzeih, dass ich so spät antworte, doch ich konnte leider nicht zeitiger. Die Gültigkeit der Klausel hängt von der Art Deines Mietvertrages ab. Hier musst Du dringend juristischen Rat haben, weil mehrere Umstände zu beachten sind. Das hier zu klären wäre unseriös und gewiss nicht wirklich ein für Dich sicherer Weg.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Danke für Deine Geduld.
Ich bin erst heute wieder in „D“.
Zunächsteimal finde ich es gut das Du den Vertragstext mitschickst.
So hab ich einen Anhalt.
Es ist immer wieder intressant auf was für Idehen Vermieter kommen.
Grundsätzlich giebt es Renovirungsfristen.
Aber die sind geregelt.
Das kannst Du Dir Googeln.
Tip von mir:
Weise Deinen Vermieter auf die Rechtslage hin, biete im 200,-€ als VB oder schalte den Mieterbund ein.

Wohnung natürlich in ordungsgemäßen zustand zu übergeben. Schönheitsreperaturen (Streichen) meineswissens nach 5-7 Jahren gesetzlich und vom Mieter zu tragen.

ob die Prozentsätze - Regelung die Sie anführen rechtmäßig kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Würde Ihnen raten sich an Mietverein zu wenden, da mir sowieso 720.–€ für ein Zimmer sehr sehr hoch vorkommen. Viel Glück.