Gültigkeit des Vermittlungsgutscheines bei Kündigu

Guten Tag,

Ein Absolvent hat von der AA einen Vermittlungsgutschein über 2000 € bekommen. Da er im April sein Studium abgeschlossen hat ist er auf der Suche nach einer Tätigkeit als Ingenieur Allerdings ist die momentane Arbeitsmarktsituation nicht gerade prickelnd. Deshalb hat sich der Arbeitssuchende zusätzlich an einer Uni und einer FH für einen Master-Studiengang beworben, weiß aber nicht ob er genommen wird.

Grundsätzlich kann er - wenn er das richtig verstanden hat - mehrere private Arbeitsvermittler engagieren um sich vermitteln zu lassen und derjenige der es schafft ihn zu vermitteln bekommt den Gutschein. Jetzt ist jedoch die Frage, welche Folgen hätte es für den Absolventen, wenn er vermittelt wird, aber feststellt dass die Firma überhaupt nicht zu ihm passt und sich doch lieber dem Master-Studium widmet. Muss er die Vermittlungskosten dann selber tragen?

Vielen Dank

mit freundlichen Grüßen

Falsches Brett
@Mods Bitte ins Brett ''Arbeits- und Sozialamt verschieben.

Hallo,

Grundsätzlich kann er - wenn er das richtig verstanden hat -
mehrere private Arbeitsvermittler engagieren um sich
vermitteln zu lassen

Also da lese ich den Gesetzestext aber anders.
‚‘… eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers …’’
http://www.buzer.de/gesetz/6003/a83200.htm

und derjenige der es schafft ihn zu
vermitteln bekommt den Gutschein.

Das könnte aber ein böses Erwachen geben, wenn man mehrere Vermittler beauftragt. Die machen das als Dienstleister nämlich bestimmt nicht für 0 €.

Muss er
die Vermittlungskosten dann selber tragen?

Das kann sicher jemand im Brett ‚‚Arbeits- und Sozialamt‘‘ beantworten. Die Frage hat nämlich eigentlich nichts mit Arbeitsrecht zu tun.

MfG

Hallo Xolophos

Das hat Dir bestimmt gefehlt, daß jemand immer an Dir rumnörgelt, oder? :o)

Hallo,

Grundsätzlich kann er - wenn er das richtig verstanden hat -
mehrere private Arbeitsvermittler engagieren um sich
vermitteln zu lassen

Also da lese ich den Gesetzestext aber anders.
‚‘… eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers …’’

Nein. Das ist falsch interpretiert. Man kann unendlich viele PAV einschalten. Deswegen bekommen die ja auch immer nur die Kopie des VGS und erst nach der Vermittlung das Original.

und derjenige der es schafft ihn zu
vermitteln bekommt den Gutschein.

Korrekt.

Das könnte aber ein böses Erwachen geben, wenn man mehrere
Vermittler beauftragt. Die machen das als Dienstleister nämlich
bestimmt nicht für 0 €.

Wenn sie das nicht für 0 Euro machen, sollte man aufstehen und gehen. Eine PAV lebt von erfolgreichen Vermittlungen. Daher schuldet sie auch keinen Vermittlungserfolg. Die Vermittlungsversuche sind zunächst kostenlos.

Muss er
die Vermittlungskosten dann selber tragen?

Da muß man trennen. Die Vermittlungskosten sind vom Arbeitssuchenden bei entsprechender vertraglicher Grundlage (Arbeitsvermittlungsvertrag) dann zu tragen, wenn der Alose im Zeitpunkt der Vermittlung nicht mehr über einen gültigen VGS verfügt oder das Zustandekommen eines Arbeitsvertrages schuldhaft verhindert. Sollte im Arbeitsvermittlungsvertrag der Passus stehen, daß man eine Pauschale oder sogar die volle Prämie zahlen muß, wenn man ein Arbeitsangebot ablehnt oder binnen XY Tagen ohne schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers beendet, empfehle ich die oben genannte Vorgehensweise: Vermittlungsvertrag nicht unterschreiben, sich verabschieden und sich eine seriösere PAV zu suchen.

Gruß,
LeoLo

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o.t.
Hallo LeoLo,

Das hat Dir bestimmt gefehlt, daß jemand immer an Dir
rumnörgelt, oder? :o)

tststs … und ich wollte vorhin schon sowas schreiben wie ‚‚Schön, mal wieder was von dir zu lesen.‘‘ … das hätte dann aber so ausgesehen als hätte ich dich vermisst …

Grüße
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Schön, mal wieder was von dir zu lesen. :smile:

off-topic
Hi!

Das hat Dir bestimmt gefehlt, daß jemand immer an Dir rumnörgelt, oder? :o)

Ich habe vielmehr den Eindruck, dass ihr der Job als meine Co-MODöse manchmal fehlt:

@Mods Bitte ins Brett ''Arbeits- und Sozialamt verschieben.

:smile:

LG
Jadzia

Hi!

Ich habe vielmehr den Eindruck, dass ihr der Job als meine
Co-MODöse manchmal fehlt:

Meine Gudsde, ich hab doch von Sozialrecht keinen Schimmer.
Arbeitsrecht ist ja dagegen im Vergleich wie Blumentopf zu Gartenbeet (und ständig wird Altes rausgerissen und Neues eingepflanzt).
Da schau ich lieber zu, wie du das Beet immer mit besten Ergebnissen bearbeitest und geb ab und zu mal eine ‚‚Anweisung‘‘. :wink:

LG

…das hätte
dann aber so ausgesehen als hätte ich dich vermisst …

Pssssst, sonst denken die Leute noch…

:o)

Gruß,
LeoLo