Guthabenkonto überzogen

hallihallo,

im Brett Finanzen fühlte ich mich nicht richtig aufgehoben und ein Brett „Banken“ gibt es nicht, oder doch?

Also, ich habe seit 2 Jahren ein Guthabenkonto bei ner Sparkasse, bisher auch nie überzogen, jetzt ist durch die Gebühr einer Scheckrückbuchung und den wieder ausgebuchten Scheckbetrag das Konto ins Minus geraten, Dienstag. Heute hab ich es gemerkt und sofort das Konto wieder „aufgefüllt“.

Meine Frage - mir wurde bei Eröffnung des Guthabenkontos gesagt, daß bei der dritten Überziehung das Konto wieder weg ist…

Nun war das aber absolut nicht mein Verschulden, daß der Scheck nicht eingelöst wurde. Es geht auch nur um eine Überziehung von 8 (!) Euro.

Kann ich was machen, damit das nicht „zählt“? Ich werde morgen zwar zur Bank fahren, aber vielleicht hat ja jemand heute schon Rat für mich? Dann kann ich besser schlafen!

Ich bemüh mich und behalte mein Konto im Auge weil ich es behalten will und da komm ich durch jemand anders ins Schwitzen, shi*

Ich freu mich über Tips!

Schönen Gruß
Silvia

wenn die aus der tatsache einen alarm machen, haben die einen schuss weg

was glaubst du, was alleine die arbeitszeit des bankangestellten kostet, um sich mit dem sachverhalt zu beschäftigen

kümmere dich um eine änderung des vertrags, da du lange keine überziehung hattest zeigt doch eine solidität deiner finanzen

so muss dir eine weitere ausversehen-überziehung nicht mehr den schlaf rauben.

hallihallo,

Silvia

HI

Bei dieser Kleinlichkeit würde ich die Bank wechseln.
Andere Banken wären froh, wenn überzogen wird und die Zinsen für den Dispokredit fällig werden.
Ein hestes Wort bei der Bank ist hier wohl angebracht.

nicki

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Hallo Silvia,
Guthabenkonten haben ihre eigenen Bedingungen.
Du hast das Konto bestimmt bewusst, aus hier nicht zu erwähnenden Gründen eröffnet.Das die Bank sich an die beiderseitig vereinbarten Konditionen hält ist klar.
Auch Du würdest im entgegegesetzten Fall darauf bestehen.
Ich würde morgen zum dementsprechenden Sachbearbeiter gehen und den Fall so vortragen, wie er sich zugetragen hat.
Wenn Du ihm darlegen kannst, das es nicht Deine Schuld ist, daß das Konto ins Minus gerutscht ist (das läßt sich doch gewisslich belegen), wird er bestimmt danach handeln.
Ich würde nicht abwarten was oder ob was passiert. Wenn die Bank sieht, das Du „sofort“ bemüht bist so einen Fall zu klären sieht sie Deinen guten Willen.
Du hast doch nichts zu verlieren, sondern nur zu gewinnen.
Gruß
Dirk m.

Hallo Silvia,

im Brett Finanzen fühlte ich mich nicht richtig aufgehoben und
ein Brett „Banken“ gibt es nicht, oder doch?

ich denke, in Finanzen & Börse wärst Du nicht schlecht aufgehoben gewesen, dort werden üblicherweise schon Bankenthemen behandelt.

Also, ich habe seit 2 Jahren ein Guthabenkonto bei ner
Sparkasse, bisher auch nie überzogen, jetzt ist durch die
Gebühr einer Scheckrückbuchung und den wieder ausgebuchten
Scheckbetrag das Konto ins Minus geraten,

Da muß ich schon einmal einschreiten: Ein Scheck wird Dir nie am Tage der Einreichung gutgeschrieben, sondern wertmäßig immer ein paar Tage später (idR 3-5), obwohl der Scheckbetrag schon als Guthaben erscheint. Dadurch, daß Du über den Scheckbetrag schon vorher verfügt hast, hast Du Dein Konto ohnehin schon überzogen, unabhängig davon, daß der Scheck später gepletzt ist.

Exkurs: wenn Du einen Scheck einreichst, wird dieser der Bank des Scheckausstellers (im Inland) spätestens 2 Tage nach Einreichung vorliegen. Die Bank des Ausstellers hat dann das Recht, den Scheck bis zum nächsten Mittag des Folgetages (z.B. mangels Guthaben) zurückzugeben. davon erfährt die Bank des Einreichers idR noch am gleichen Tage und der Scheck wird dann am folgenden Tage zurückgebucht. D.h. von der Einreichung bis zur Rückbuchung vergehen meist 3, gelegentlich 4 Tage. Aus diesem Grund wird ein Scheck zwar am Einreichungstage gebucht, die Wertstellung (d.h. der Zeitpunkt, ab dem der Scheckbetrag wirklich dem Einreicher gehört (und auch verzinst wird)) erfolgt erst 3-5 Tage später. Vorher darf der Einreicher über den Scheckbetrag nicht verfügen, wenn doch, liegt, sofern nicht ein höheres Guthaben auf dem Konto ist, eine Überziehung vor.

Meine Frage - mir wurde bei Eröffnung des Guthabenkontos
gesagt, daß bei der dritten Überziehung das Konto wieder weg
ist…

Grundsätzlich hast Du Dich mit Deinen Umsätzen innerhalb der eingeräumten Kreditlinie zu bewegen bzw. nur im Guthabenbereich, wenn das so vereinbart wurde. Jede Überziehung beschädigt das Vertrauen, das Grundlage der Geschäftsbeziehung ist. Ob man das Konto bei der ersten, dritten oder fünften Überziehung kündigt, ist dem jeweiligen Kundenbetreuer überlassen. Normalerweise wird man nicht das Konto kündigen, nur weil es ein paarmal überzogen wird.

Nun war das aber absolut nicht mein Verschulden, daß der
Scheck nicht eingelöst wurde. Es geht auch nur um eine
Überziehung von 8 (!) Euro.

Bei welcher Überziehung wäre es denn in Deinen Augen kritisch? 8 Euro, 15 oder 225? Eine Überziehung ist eine Überzieheung. Sie läuft per Überziehungsliste bei der kundebetreuenden Stelle auf und fällt dadurch auch auf. Ansonsten gilt das, was ich oben sagte: Du hättest über den Scheckbetrag noch nicht vefügen dürfen.

Kann ich was machen, damit das nicht „zählt“? Ich werde morgen
zwar zur Bank fahren, aber vielleicht hat ja jemand heute
schon Rat für mich? Dann kann ich besser schlafen!

Ich würde gar nichts machen. Der Saldo ist wieder ausgeglichen und damit ist die Sache wieder im Lot. Wenn die Bank mit der Überziehung ein Problem hatte, wird sie sich melden. Wenn ansonsten mit der Kontoführung alles OK ist, wird sich da keiner rühren. Der Spruch mit der dritten Überziehung ist eher so zu verstehen, daß man dem Kunden klarmachen will, daß man mit Überziehungen keinen Spaß versteht. Das wird in der Praxis kaum jemand nachhalten.

Gruß
Christian

die Frage ist, wer da gewechselt wird

Bei dieser Kleinlichkeit würde ich die Bank wechseln.
Andere Banken wären froh, wenn überzogen wird und die Zinsen
für den Dispokredit fällig werden.

Wie ich das sehe, besteht hier gerade kein Dispositionskredit. Daher ist das ganz klar eine Kontoüberziehung. Genausowenig wie die Telekom keinen Spaß versteht, wenn mal „ein paar Euro“ bei der Telephonrechnung fehlen, versteht eine Bank normalerweise auch keinen Spaß bei Überziehungen, weil es sich dabei ganz klar um einen Vertragsverstoß handelt.

Ein hestes Wort bei der Bank ist hier wohl angebracht.

Ja, genau. Immer schön meckern. Damit erweist Du der Fragestellerin einen Bärendienst. Die Bank wird schon wissen, warum sie keinen Kredit eingeräumt hat, wobei das wie und warum keine Rolle spielt. Das Konto ist im Guthaben zu führen und damit basta. Wenn man da ein Auge zudrückt, gut, wenn nicht, sollte man die Klappe halten.

Wenn hier jemand das Recht hat, ein deutliches Wort zu sprechen, ist das der zuständige Bankmensch. Schließlich - und das habe ich oben erläutert - hatte sie noch nicht einmal das Recht, über den Scheckbetrag zu verfügen. Daher bestand die Überziehung nicht nur den einen Tag, sondern seit dem Zeitpunkt, zu dem sie über Scheckbetrag verfügt hat.

Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell alle dabei sind, daß Banken sich über dies oder jenes nicht zu beklagen hätten. Ich möchte die Vertreter dieses Standpunktes mal erleben, wenn der Arbeitgeber mal ein paar Tage später das Gehalt bezahlt oder die Müllabfuhr drei Tage später kommt.

Und noch eins: Der Dispositionspielraum (sei es nur im Guthaben oder eine Dispolinie) ist eine feste Größe (solange man da nichts neues aushandelt). Die Begründung „das waren ja nur ein paar Euro“ gilt da nicht. Woher weiß die Bank, daß das nicht der Anfang von der Zahlungsunfähigkeit ist? Die üblichen Pleiten tragen nicht ein Riesenschild mit der Aufschrift „jetzt geht´s los“ vor sich her. Wer sein Konto überzieht, kommt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln offensichtlich nicht aus. Woher weiß man, daß die Lage im nächsten Monat nicht schlimmer aussieht und der Sollsaldo evtl. immer größer wird?

Um mal ein Gefühl für die Sache zu vermitteln: Wenn einer meiner Kunden - aus welchen Gründen auch immer - seine Kreditlinie unangekündigt überzieht, dann ist ein Anruf beim Leiter Finanzen oder bei der Geschäftsleitung fällig (natürlich nicht bei 8 euro, aber Firmenkunden drehen ein anderes Rad). Heutzutage gibt es die Möglichkeit, Salden zeitgleich abzufragen. Wenn da einer pennt und bis mittags nicht merkt, daß das Konto überzogen ist und es nicht mit einer Überweisung ausgleicht, hat offensichtlich seine Finanzen nicht im Griff.

Üblich ist aber die andere Variante: Der entsprechende Mensch vom Kunden ruft an und fragt, ob er das Konto am Tage X um einen Betrag Y überziehen darf. Dann sieht die Sache anders aus. Nicht abgesprochene Überziehungen bedeuten argen Ärger, der eine Geschäftsbeziehung gefährden kann und das wissen meine Kunden.

Ich frage mich, warum das bei Privatkunden anders gehandhabt werden sollte.

Aber, wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, daß sich Silvias Bank überhaupt rühren wird.

Gruß
Christian

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danke und…
Danke Dirk, Du hast das meiner Meinung nach richtig erkannt, ich werde morgen also vorbeischauen und freundlich und bittend den Sachverhalt darlegen, zur NOt auch noch den Scheckaussteller bitten, mir einen Schrieb zu machen… mal sehen, ob sie jetzt den Betrag überweist, nochmal mach ich das mit dem Scheck nicht mit…

Bin doch nicht wahnsinnig und trete da harsch auf… hat eben schon seinen Grund, daß das ein Guthabenkonto ist.

Hallo Christian…

ich ging dann nach einer Zeit davon aus, daß das Geld von dem Scheck (23.9. Einreichung) ok ist, da es dann noch bis zur Rückbuchung bzw. Info an mich auch nochmal Zeit gedauert hat. Wie lange soll man bitte warten? 2 Tage? 5 Tage? 20 Tage?

Und leider hat es sich mit der Kontoabrechnung, die viel höher ausgefallen ist als ich gedacht hatte (auch mein Pech, ich weiß, brauchst nicht zu erwähnen) überschnitten und dann noch 5 Euro Rückbuchgebühr… toll.

ja, ich bin ein gaaaaaanz böses Mädchen, weil ich denke, daß es besch*** eiden ist, für einen Überzug von 8 Euro für 2 Tage und das auch noch mE ohne eigenes Verschulden auf eine „Liste“ zu kommen. Zumal - wer kann damit rechnen, daß ein Scheck über ein paar Euro platzt, keine hunderte E.

Ich werde da hingehen, morgen, und versuchen ob man da was machen kann. Mensch, ich bin froh, daß ich soweit bin Sachen anzupacken und nicht mehr nur abzuwarten - das hab ich in der Vergangenheit schmerzlich lernen müssen, was dann passieren kann gearde in Geldgeschichten.

Danke und schönen Gruß

Silvia

nochmal ich, hallo Christian.

Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell alle dabei sind,
daß Banken sich über dies oder jenes nicht zu beklagen hätten.
Ich möchte die Vertreter dieses Standpunktes mal erleben, wenn
der Arbeitgeber mal ein paar Tage später das Gehalt bezahlt
oder die Müllabfuhr drei Tage später kommt.

ich habe mich z. B. nicht beschwert, als meinGeld mal etwas später kam… früher : )

Und noch eins: Der Dispositionspielraum (sei es nur im
Guthaben oder eine Dispolinie) ist eine feste Größe (solange
man da nichts neues aushandelt). Die Begründung „das waren ja
nur ein paar Euro“ gilt da nicht. Woher weiß die Bank, daß das
nicht der Anfang von der Zahlungsunfähigkeit ist?

Das weiß die Bank und wenn sie nachgucken, würden sie sehen, daß es mit den Gebühren und der (für mich hohen) Abrechnung alles zusammenkam. Und ich gucke nicht alle 2 Stunden auf meinen Kontostand… Du?

„jetzt geht´s los“ vor sich her. Wer sein Konto überzieht,
kommt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
offensichtlich nicht aus. Woher weiß man, daß die Lage im
nächsten Monat nicht schlimmer aussieht und der Sollsaldo
evtl. immer größer wird?

Indem der bankmensch z. b. bei mir mal nachguckt woran das gelegen hat!!!

anderes Rad). Heutzutage gibt es die Möglichkeit, Salden
zeitgleich abzufragen. Wenn da einer pennt und bis mittags
nicht merkt, daß das Konto überzogen ist und es nicht mit
einer Überweisung ausgleicht, hat offensichtlich seine
Finanzen nicht im Griff.

s.o. ich mach das nicht so oft…

bitteschön, ich habe keine Erfahrungen mit Schecks und jetzt Lehrgeld bezahlt, wäre schade, wenn das so ein bitteres wäre. :frowning:

Üblich ist aber die andere Variante: Der entsprechende Mensch
vom Kunden ruft an und fragt, ob er das Konto am Tage X um
einen Betrag Y überziehen darf.

Hätt ich bestimmt gemacht, wenn ich das vorher gewußt hätte. Oder meintest Du jetz tnur die großen FIrmenkunden?

Ich frage mich, warum das bei Privatkunden anders gehandhabt
werden sollte.

meintest wohl nicht nur die Firmenkunden…

Aber, wie gesagt, ich gehe nicht davon aus, daß sich Silvias
Bank überhaupt rühren wird.

Das ist mir zu riskant. wenn ich nochmal durch so was blödes so arg heftig mit 8 Euro in die miesen haue.

Schönen Gruß
Silvia

ich ging dann nach einer Zeit davon aus, daß das Geld von dem
Scheck (23.9. Einreichung) ok ist, da es dann noch bis zur
Rückbuchung bzw. Info an mich auch nochmal Zeit gedauert hat.
Wie lange soll man bitte warten? 2 Tage? 5 Tage? 20 Tage?

Du kannst auf Deinem Kontoauszug erkennen, wann der Scheck quasi Dir gehört. Es gibt dort eine Spalte Buchungstag und eine Spalte Valuta oder Wertstellung. Der Tag, der in der letztgenannten angegeben ist, ist der, ab dem Du guten Gewissens über den Betrag verfügen kannst.

Wenn Du den Scheck am 23. eingereicht hast, ist er entweder am 23. oder am 24. gebucht worden. Die Rückbuchun am Dienstag (d.h. dem 29.) ist dabei durchaus im Rahmen. Es handelt sich dabei dann um entweder 4 oder 5 Bankarbeitstage. Inlandsschecks werden üblichweise - wie erwähnt- mit 3-5 Tagen „Wartezeit“ gutgeschrieben. Mehr als 5 tage sind es auf keinen Fall, d.h. ab dann bist Du auf der sicheren Seite.

ja, ich bin ein gaaaaaanz böses Mädchen, weil ich denke, daß
es besch*** eiden ist, für einen Überzug von 8 Euro für 2 Tage
und das auch noch mE ohne eigenes Verschulden auf eine „Liste“
zu kommen. Zumal - wer kann damit rechnen, daß ein Scheck über
ein paar Euro platzt, keine hunderte E.

Auf der Überziehungsliste landest Du so oder so. Bei 1 Cent und 1 Tag. das ist aber lediglich eine Kontrolliste, die nicht unbedingt was zu bedeuten hat. Daß du jetzt da einen „Eintrag ins Klassenbuch“ bekommen hast, glaube ich nicht. Ich kann mir schwerlich vorstellen, daß das überhaupt jemand zur Kenntnis genommen hat.

Gruß
Christian

Das weiß die Bank und wenn sie nachgucken, würden sie sehen,
daß es mit den Gebühren und der (für mich hohen) Abrechnung
alles zusammenkam. Und ich gucke nicht alle 2 Stunden auf
meinen Kontostand… Du?

Nun, es mag eine Berufskrankheit sein, aber ich weiß schon, was auf meinem Konto los ist. Mehr oder weniger zu jeder tages- und Nachtzeit :wink: Aber Du hast hier quasi den falschen Artikel erwischt. Dieser war nicht an Dich gerichtet, sondern an den guten Nick, der die Schuld prompt bei der bank suchte und vorschlug, daß Du Dich am besten gleich mal beschweren sollst.

Insofern sind die nachfolgenden Beispiele auch nicht nicht auf Dich gemünzt gewesen.

Woher weiß man, daß die Lage im
nächsten Monat nicht schlimmer aussieht und der Sollsaldo
evtl. immer größer wird?

Indem der bankmensch z. b. bei mir mal nachguckt woran das
gelegen hat!!!

Genau, und auch aus diesem Grunde glaube ich nicht, daß sich da jemand bei Deiner Bank auch nur für 5 Minuten einen Kopf drum macht. Die tatsache, daß Du Dir überhaupt Gedanken machst ehrt dich und hebt Dich wohltuend von vielen anderen ab.

Üblich ist aber die andere Variante: Der entsprechende Mensch
vom Kunden ruft an und fragt, ob er das Konto am Tage X um
einen Betrag Y überziehen darf.

Hätt ich bestimmt gemacht, wenn ich das vorher gewußt hätte.
Oder meintest Du jetz tnur die großen FIrmenkunden?

Ja, meinte ich.

Ich frage mich, warum das bei Privatkunden anders gehandhabt
werden sollte.

meintest wohl nicht nur die Firmenkunden…

Doch, es ging nur darum, daß einige Menschen (nicht Du) meinen, daß man (Bank) sich mal bittscjön nicht so aufregen soll, wenn da mal „ein paar Euro“ Überziehung entsteht.

Also: Entspannt in die zukunft schauen und - wenn gewünscht - ein paar Worte der Erläuterung in die geneigten Ohren des Bankmenschen säuseln. Wie gesagt: Ich glaube nicht, daß überhaupt jemand die Überziehung zur Kenntnis genommen hat.

Gruß
Christian

Na wer wird denn da gleich heulen?

Natürlich wird hier die Bank gewechselt.
Natürlich ganz schnell.
Bei dem Kundenverhalten, daß Du unten andeutest würde ich
erst mal bei Deinem Chef Beschwerde einlegen.
Dieser wird Dich dann die Wand fahren und anschließend fressen.

nicki

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Natürlich wird hier die Bank gewechselt.
Natürlich ganz schnell.

Also folgendes ist passiert:

  1. Der Kundin wurde gesagt, sie solle ihr Konto nicht überziehen.
  2. Die Kundin hat ihr Konto überzogen.

Das war´s schon. Die Bank hat doch noch gar nicht reagiert. Und Du rätst ihr, sich über das Geschäftsgebaren der Bank zu beschweren? Das kann doch nicht Dein Ernst sein.

Bei dem Kundenverhalten, daß Du unten andeutest würde ich
erst mal bei Deinem Chef Beschwerde einlegen.
Dieser wird Dich dann die Wand fahren und anschließend
fressen.

*g* Ja genau. Wenn ich mit einem Kunden wegen einer Überziehung telephoniere, dann hat der anschließend noch Selbstachtung, geistige Gesundheit und die Hoffnung auf ein langes Leben. Wenn mein Chef jemanden in die Finger bekommt, der sein Konto/seine Kreditlinie überzogen hat und vielleicht wirtschaftlich nicht ganz so gut darsteht, sieht das aber anders aus.

Wie gesagt: Vertrag ist Vertrag, „Kredit“ kommt von „Vertrauen“ bzw. „glauben“. Wer einen Vertrag bricht und das Vertrauen, auf dem die Geschäftsbeziehung beruht, wenn nicht zerstört, aber zumindest ankratzt, ist ganz sicher nicht in der Position der Stärkeren, um es mal so ausdrücken. Du scheinst das Ganze wohl mehr als Kriegsschauplatz aufzufassen. Die Bank ist der Feind und will auch noch Geld von Dir. So läuft es im wirklichen Leben nun mal nicht ab.

Wenn Du Dir die AGB anschaust, dann findest Du da seitenweise die Pflichten der Bank abgedruckt. Diese Pflichten nehmen Banken, die etwas auf sich halten, sehr ernst. Im Gegenzug erwartet die Bank aber auch, daß man sich um die einzige Verpflichtung kümmert, an die sich der Kunde zu halten hat: Disposition innerhalb des vereinbarten Rahmens, ob nun nur Guthabenbereich oder innerhalb einer Kreditlinie.

C.

Geschäftsschädigendes Verhalten durch Kleinlichkeit!

ich hab´s schon richtig verstanden und diesen Sachverhalt bei
unserer Börsenversammlung gestern angesprochen.

Selbstverständlich sind Verträge zu erfüllen.

Die bei unserer Versammlung anwesenden Bänker hätten jedoch kein Verständnis über eine Abmahnung eines Kunden in diesem Fall. (8€)
Der Grundsatz Verhältnismäßigkeit der Mittel wäre hier nicht gewahrt und einem Sachbearbeiter der hier reagiert würde, würden die Ohren langgezogen.
Für Überziehungen über 100€ würde erst der Sachverhalt durch Anruf eines Kundenberaters geklärt ehe zur Abmahnung gegriffen werden würde.

(So der Chef der Sparda-Bank Berlin und ein Angestellter der Allgemeinen Privatkundenbank)

niki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Blindenschrift?

Die bei unserer Versammlung anwesenden Bänker hätten jedoch
kein Verständnis über eine Abmahnung eines Kunden in diesem
Fall. (8€)

Du liest schon noch die Artikel auf die Du antwortest, oder? Die Bank hat bisher wegen der Überziehung von 8 Euro nicht reagiert, ich habe gesagt, daß das wohl auch nicht passiert und ich hätte als zuständiger Bankmensch nicht reagiert.

Für Überziehungen über 100€ würde erst der Sachverhalt durch
Anruf eines Kundenberaters geklärt ehe zur Abmahnung gegriffen
werden würde.

Ansonsten frage ich mich noch, was in diesem Zusammenhang eine „Abmahnung“ sein soll.

C.

Genau, und auch aus diesem Grunde glaube ich nicht, daß sich
da jemand bei Deiner Bank auch nur für 5 Minuten einen Kopf
drum macht.

Das denk ich auch. Viel Geschrei um ( noch ) nichts.

Allerdings bekam ich vor etwa 10 Jahren einen bösen Brief von der Bank, als ich meinen Dispo im jugendlichen Leichtsinn um 2 ( in Worten ZWEI ) Mark überzog ! Am übernächsten Tag war alles ausgeglichen, und der Bankchef bekam trotzdem etwas zu hören von mir: Meine Familie und ich haben ein halbes Dutzend Konten bei dieser Bank und sind denen noch nie einen Pfennig schuldig geblieben. Es wäre was anders gewesen, hätte es sich um 200 Mark gehandelt. Und ob sich jemand die Briefe die er unterschreibt, auch durchliest und abschätzt ob es sich wegen 2 Mark lohnt, eine Briefmarke für eine Mark zu opfern.

HM

Auch eine Ursache f. d. Service-Wüste Deutschland
Guten Tag Christian,

Ja, genau. Immer schön meckern. Damit erweist Du der
Fragestellerin einen Bärendienst. Die Bank wird schon wissen,
warum sie keinen Kredit eingeräumt hat, wobei das wie und
warum keine Rolle spielt. Das Konto ist im Guthaben zu führen
und damit basta. Wenn man da ein Auge zudrückt, gut, wenn
nicht, sollte man die Klappe halten.

Ich finde Deine Formulierung und die darin ausgekotzte Erwartungshaltung „Die Bankkunden sollen gefälligst dieselben Prinzipien anwenden wie ich“ ziemlich unsympathisch. Es ist zwar richtig, daß die Banken mittlerweile dazu verdonnert werden mußten, jedermann ein Guthabenkonto einzuräumen und daß sie ein solches Konto armen Menschen nur widerstrebend gewähren und dann peinlich genau aufpassen, wann sie den kleinsten (ach ja, Du machst ja keine Unterschiede:smile:… also wann sie einen Grund haben, ein solches Pflichtkonto aufzuheben.

Ebenso trifft es aber auch zu, daß die Banken selber schuld sind, wenn solche Konten technisch überziehbar sind! Für jeden eingereichten Scheck gibt es ein Gutschriftsdatum und ein Wertstellungsdatum. Wenn noch nicht abgeschlossene bankinterne Buchungsvorgänge oder Sperrfristen die Rückbelastung einer Scheckgutschrift ermöglichen, dann sollten die ängstlichen Banker den unprofitablen Kunden mit Guthabenkonten die Schecks eben erst dann gutschreiben, wenn sie absolut sicher sind und die Wertstellung entsprechend zurückdatieren. Bei Orderschecks bei Großkunden geht das schließlich auch.

Wenn hier jemand das Recht hat, ein deutliches Wort zu
sprechen, ist das der zuständige Bankmensch. Schließlich - und
das habe ich oben erläutert - hatte sie noch nicht einmal das
Recht, über den Scheckbetrag zu verfügen. Daher bestand die
Überziehung nicht nur den einen Tag, sondern seit dem
Zeitpunkt, zu dem sie über Scheckbetrag verfügt hat.

Folgendes spricht gegen Deine Haltung: Es ist nicht üblich, daß ein in Rechnung gestellter Betrag innerhalb weniger Minuten zu begleichen ist und daß sonst der zugrundeliegende Vertrag wegen Nichteinhaltung aufgekündigt wird. Ebensowenig ist es üblich, einem Vertragspartner für den (hier überdies weniger wahrscheinlichen) Fall von entstehenden Unkosten einen Sicherungsbetrag zu deponieren.
Wenn also die Bank auf ein im eigenen Hause geführtes Konto zugreift, von dem sie selbst weiß, daß es im Guthabenbereich zu führen ist, kann sie den Kunden für einer derart entstandene kurzfristige und geringfügige Überziehung nicht verantwortlich machen. Im normalen Geschäftsleben wäre eine Rechnung gestellt worden, die üblicherweise nach 14 Tagen fällig wäre. Die im Bankgeschäft abweichende Übung kann hier nicht neues Recht begründen.

Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell alle dabei sind,
daß Banken sich über dies oder jenes nicht zu beklagen hätten.
Ich möchte die Vertreter dieses Standpunktes mal erleben, wenn
der Arbeitgeber mal ein paar Tage später das Gehalt bezahlt
oder die Müllabfuhr drei Tage später kommt.

Eben! Würdest Du Deinen Arbeitgeber oder die Müllabfuhr gleich kündigen? Nein! Bei derartig nachvollziehbaren Ursachen die ganz offensichtlich nicht boshaft oder auch nur fahrlässig sind, würdest auch Du Dir bestenfalls die Zeit nehmen, Dich zu beschweren.

Und noch eins: Der Dispositionspielraum (sei es nur im
Guthaben oder eine Dispolinie) ist eine feste Größe (solange
man da nichts neues aushandelt). Die Begründung „das waren ja
nur ein paar Euro“ gilt da nicht. Woher weiß die Bank, daß das
nicht der Anfang von der Zahlungsunfähigkeit ist? Die üblichen
Pleiten tragen nicht ein Riesenschild mit der Aufschrift
„jetzt geht´s los“ vor sich her. Wer sein Konto überzieht,
kommt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
offensichtlich nicht aus. Woher weiß man, daß die Lage im
nächsten Monat nicht schlimmer aussieht und der Sollsaldo
evtl. immer größer wird?

Grundsätzlich gebe ich Dir da natürlich Recht - Grenze ist Grenze, Kreditlinie ist Kreditlinie. Es ist aber völlig weltfremd eine Überziehung in der hier thematisierten Größenordnung nicht auch nach ihrer Entstehung zu bewerten. Das ist genauso albern wie wenn in den USA ein von der Polizei gefesselter Verhafteter flüchtet und man ihm dann den Diebstahl von Handschellen anlastet.

Üblich ist aber die andere Variante: Der entsprechende Mensch
vom Kunden ruft an und fragt, ob er das Konto am Tage X um
einen Betrag Y überziehen darf. Dann sieht die Sache anders
aus. Nicht abgesprochene Überziehungen bedeuten argen Ärger,
der eine Geschäftsbeziehung gefährden kann und das wissen
meine Kunden.

Ich frage mich, warum das bei Privatkunden anders gehandhabt
werden sollte.

Es sollte nicht bei Privatkunden anders gehandhabt werden, sondern bei Ursachen wie dieser. Du kannst auch nicht von einem Autokaufvertrag zurücktreten, nur weil der Wagen zwei Tage später geliefert wurde, als vertraglich zugesichert. Das geht nur, wenn eine entsprechende Klausel eine derart kurze Frist explizit behandelt.

Die Bissigkeit und den Argwohn von Banken kenne nicht als Betroffener, sondern aus Gesprächen mit Managern einer bestimmten Bank. Ein Misanthrop unter ihnen erklärte mir einmal die hohen Gebühren für Bareinzahlungen auf fremde Konten so: „Naja, normalerweise wird heutzutage ja immer alles überwiesen. Wer heutzutage noch bar einzahlt hat wohl kein Konto mehr oder er muß irgendeine Notfrist einhalten um sich den Gerichtsvollzieher vom Leib zu halten oder so. Bei Bareinzahlungen ist immer irgend so etwas faul - kenn ich noch von meiner Zeit am Schalter. Immer wieder Einzahlung an die Krankenkasse, Gerichtsvollzieher mit Verwendungszweck ‚Anzahlung‘ oder ‚Teilzahlung‘ oder ‚Eilt!‘. Dem muß man doch entgegenwirken, deshalb die hohen Gebühren. Normale Menschen betrifft so etwas ja auch nicht.“

Puuuuh! Die Kriminalität ist viel größer als wir alle denken.

R o b.

Klarstellung
Hallo,

ich will auf die Einzelheiten gar nicht näher eingehen. Der von mir gewählte Tonfall war explizit auf denjenigen gemünzt, der vorschlug, sich pauschal mal bei der Bank zu beschweren, obwohl diese noch gar nicht mal gezuckt hatte.

Hier hielt ich es für angebracht, die Verhältnismäßigkeit mal geradezurücken. Ich habe mehrfach betont, daß ich bei einer derartigen Überziehung überhaupt nicht reagieren würde. Um Dir ein Bild zu verschaffen: Ein Kunde, den ich hier neulich zur Sau gemacht habe, macht einen Jahresumsatz von knapp 50 Mio. Euro und bekommt es nicht hin, daran zu denken, daß am 30.9. regelmäßig ein Quartalsabschluß gefahren wird. Entsprechend wurden rd. T€ 30 Zinsen gebucht, denen keine Deckung gegenüber stand, genauso wie bereits zum 30.6. und zum 31.03.

Ein anderer Kunde macht aufgrund von Devisengeschäften und Innerkonzerntransfers einen täglichen (!) Kontoumsatz von rd. € 100 Mio. Wenn da das Konto abends mal mit 15 Mio. im Konto stünde, würde ich keinen Ton sagen, weil ich wüßte, daß es sich dabei nur um einen Dispoitionsfehler handeln könnte. Der Witz ist aber, daß der Kunde sein Konto sehr im Griff hat und es täglich bis auf nahe 0 ausgleicht, so daß zum Quartalsende nie Haben- oder Sollzinsen von mehr als 5 Euro anfallen.

Will sagen: Man macht sehr wohl eine Einzelfallbetrachtung und genau aus diesem Grunde wird sich Silvias Bank wohl auch nicht rühren. Die Deutlichkeit meiner Aussagen ist lediglich darauf zurückzuführen, daß der gute Nick der Ansicht ist, die Bank solle sich mal nicht aufregen, wenn das Konto mal im Soll ist. Die Bank wird sich auch nicht aufregen, aber sie dürfte sich aufregen.

Was die EDV-mäßigen Unzulänglichkeiten der Banken angeht, gebe ich Dir absolut recht und Du würdest weinen, wenn du wüßtest, was bei der EDV der „alten“ Banken (im Gegenstz zu den Online-Banken, die sich vor ein paar Jahren komplett neue Software gekauft haben) noch so im Argen liegt.

Grundsätzlich gebe ich Dir da natürlich Recht - Grenze ist
Grenze, Kreditlinie ist Kreditlinie.

Genau, und gegen die Einstellung, das sei alles nicht so dramatisch, habe ich mich gewendet.

Also: Der Kunde ist König. Das heißt aber nicht, daß er nicht enthront werden kann, wenn er sich nicht an die Regeln hält, die auch im Königreich gelten.

Gruß
Christian

habe nur auf Deinen kritischen Kommentar zu dieser Angelegenheit geantwortet.
Natürlich hat die betreffende Bank nicht darauf reagiert, eben aus diesen nichtigen Gründen.
Du aber hast darauf reagiert als ob eine kleine klitzekleinen Überziehung ein Schwerverbrechen sei.
Deswegen würden die Bänker mit denen ich darüber gesprochen habe
Dich in den Wind schießen.

Beachte:
Alles in der Möglichkeitsform geschrieben, desswegen nicht gleich weinen.

nicki

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

klar

Du aber hast darauf reagiert als ob eine kleine klitzekleinen
Überziehung ein Schwerverbrechen sei.

Nein, habe ich nicht. Ich habe mehrfach geschrieben, wie ich reagieren würde (nämlich gar nicht) und dargestellt, daß Deine Ansage, Silvia solle zu der Bank zu gehen und sich zu beschweren, anscheinend auf der irrigen Annahme beruht, daß der Kunde sich bei einer Überziehung in irgendeiner Form im Recht befindet.

Deswegen würden die Bänker mit denen ich darüber gesprochen
habe
Dich in den Wind schießen.

Danke, das durfte wohl nicht fehlen. Ich hoffe, Dir geht es nun besser. Wenn nicht: Gute Besserung.

Christian

Hallo Christian,

na, das klang schon viel versöhnlicher. Ich danke Dir für Deine ausführliche Antwort; ist ja auch echt interessant, was Du da so erlebst.
Ich habe aber auch noch ein paar kleine Dinger anzumerken.

ich will auf die Einzelheiten gar nicht näher eingehen. Der
von mir gewählte Tonfall war explizit auf denjenigen gemünzt,
der vorschlug, sich pauschal mal bei der Bank zu beschweren,
obwohl diese noch gar nicht mal gezuckt hatte.

Daß ein derartiges „Alle Banken sind Arschlöcher“-Verhalten absolut unmöglich ist, bedarf natürlich keiner weiteren Erwähnung. Daß sich Dein Unmut speziell auf jene Einstellung bezog war aber nun schwer zu erkennen. Und auch jetzt relativierst Du dieses Spezifikum wieder durch folgende Aussage, was mich erneut ins zweifeln bringt:

Will sagen: Man macht sehr wohl eine Einzelfallbetrachtung und
genau aus diesem Grunde wird sich Silvias Bank wohl auch nicht
rühren. Die Deutlichkeit meiner Aussagen ist lediglich darauf
zurückzuführen, daß der gute Nick der Ansicht ist, die Bank
solle sich mal nicht aufregen, wenn das Konto mal im Soll ist.
Die Bank wird sich auch nicht aufregen, aber sie
dürfte sich aufregen.

Genau, und gegen die Einstellung, das sei alles nicht so
dramatisch, habe ich mich gewendet.

Den wie ich nun zuvor eingehend erörtert habe, dürfte sich die Bank (von Silvia) über die Überziehung nicht aufregen und es kann auch nicht als gönnerhafte Kulanz gewertet werden, wenn sie es nicht tut. Ich weiß glaube ich schon was Du genau meinst: Jenen Bub, der sein Guthabenkonto für drei, vier Wochen um 10,- Euro überzogen läßt, weil er verpennt hat, daß sein Zeitungsabo abgebucht wurde. Wer dann als Kunde damit argumentiert „Mein Gott, zehn Euro!“ begibt sich in der Tat auf sehr dünnes Eis.

Ich lege aber ausdrücklich großen Wert darauf festzustellen, daß der Fall bei Silvia nicht nur deshalb völlig anders gelagert
ist, weil sie sich so bankkonform verhalten hat und vor Eilfertigkeit und „sie ehrender“ Panik nur so strotzt. Vielmehr ist das Zustandekommen ihrer Überziehung allein der konkreten Tatsache geschuldet, daß es unzumutbar wäre, den von Banken üblicherweise instantan vorgenommenen Gebührenbegleichungen durch ein ewig ruhenden Geldpuffer vorzubeugen. Einen derartigen Zinscrusher kann man auch den unliebsamen GH-Kontoinhabern nicht abverlangen. Demnach muß auch der ansonsten von mir mitgetragene harte Kurs hier ausgesetzt werden.

Gell?

Grüße
R o b.