Auch eine Ursache f. d. Service-Wüste Deutschland
Guten Tag Christian,
Ja, genau. Immer schön meckern. Damit erweist Du der
Fragestellerin einen Bärendienst. Die Bank wird schon wissen,
warum sie keinen Kredit eingeräumt hat, wobei das wie und
warum keine Rolle spielt. Das Konto ist im Guthaben zu führen
und damit basta. Wenn man da ein Auge zudrückt, gut, wenn
nicht, sollte man die Klappe halten.
Ich finde Deine Formulierung und die darin ausgekotzte Erwartungshaltung „Die Bankkunden sollen gefälligst dieselben Prinzipien anwenden wie ich“ ziemlich unsympathisch. Es ist zwar richtig, daß die Banken mittlerweile dazu verdonnert werden mußten, jedermann ein Guthabenkonto einzuräumen und daß sie ein solches Konto armen Menschen nur widerstrebend gewähren und dann peinlich genau aufpassen, wann sie den kleinsten (ach ja, Du machst ja keine Unterschiede:smile:… also wann sie einen Grund haben, ein solches Pflichtkonto aufzuheben.
Ebenso trifft es aber auch zu, daß die Banken selber schuld sind, wenn solche Konten technisch überziehbar sind! Für jeden eingereichten Scheck gibt es ein Gutschriftsdatum und ein Wertstellungsdatum. Wenn noch nicht abgeschlossene bankinterne Buchungsvorgänge oder Sperrfristen die Rückbelastung einer Scheckgutschrift ermöglichen, dann sollten die ängstlichen Banker den unprofitablen Kunden mit Guthabenkonten die Schecks eben erst dann gutschreiben, wenn sie absolut sicher sind und die Wertstellung entsprechend zurückdatieren. Bei Orderschecks bei Großkunden geht das schließlich auch.
Wenn hier jemand das Recht hat, ein deutliches Wort zu
sprechen, ist das der zuständige Bankmensch. Schließlich - und
das habe ich oben erläutert - hatte sie noch nicht einmal das
Recht, über den Scheckbetrag zu verfügen. Daher bestand die
Überziehung nicht nur den einen Tag, sondern seit dem
Zeitpunkt, zu dem sie über Scheckbetrag verfügt hat.
Folgendes spricht gegen Deine Haltung: Es ist nicht üblich, daß ein in Rechnung gestellter Betrag innerhalb weniger Minuten zu begleichen ist und daß sonst der zugrundeliegende Vertrag wegen Nichteinhaltung aufgekündigt wird. Ebensowenig ist es üblich, einem Vertragspartner für den (hier überdies weniger wahrscheinlichen) Fall von entstehenden Unkosten einen Sicherungsbetrag zu deponieren.
Wenn also die Bank auf ein im eigenen Hause geführtes Konto zugreift, von dem sie selbst weiß, daß es im Guthabenbereich zu führen ist, kann sie den Kunden für einer derart entstandene kurzfristige und geringfügige Überziehung nicht verantwortlich machen. Im normalen Geschäftsleben wäre eine Rechnung gestellt worden, die üblicherweise nach 14 Tagen fällig wäre. Die im Bankgeschäft abweichende Übung kann hier nicht neues Recht begründen.
Ich bin immer wieder überrascht, wie schnell alle dabei sind,
daß Banken sich über dies oder jenes nicht zu beklagen hätten.
Ich möchte die Vertreter dieses Standpunktes mal erleben, wenn
der Arbeitgeber mal ein paar Tage später das Gehalt bezahlt
oder die Müllabfuhr drei Tage später kommt.
Eben! Würdest Du Deinen Arbeitgeber oder die Müllabfuhr gleich kündigen? Nein! Bei derartig nachvollziehbaren Ursachen die ganz offensichtlich nicht boshaft oder auch nur fahrlässig sind, würdest auch Du Dir bestenfalls die Zeit nehmen, Dich zu beschweren.
Und noch eins: Der Dispositionspielraum (sei es nur im
Guthaben oder eine Dispolinie) ist eine feste Größe (solange
man da nichts neues aushandelt). Die Begründung „das waren ja
nur ein paar Euro“ gilt da nicht. Woher weiß die Bank, daß das
nicht der Anfang von der Zahlungsunfähigkeit ist? Die üblichen
Pleiten tragen nicht ein Riesenschild mit der Aufschrift
„jetzt geht´s los“ vor sich her. Wer sein Konto überzieht,
kommt mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln
offensichtlich nicht aus. Woher weiß man, daß die Lage im
nächsten Monat nicht schlimmer aussieht und der Sollsaldo
evtl. immer größer wird?
Grundsätzlich gebe ich Dir da natürlich Recht - Grenze ist Grenze, Kreditlinie ist Kreditlinie. Es ist aber völlig weltfremd eine Überziehung in der hier thematisierten Größenordnung nicht auch nach ihrer Entstehung zu bewerten. Das ist genauso albern wie wenn in den USA ein von der Polizei gefesselter Verhafteter flüchtet und man ihm dann den Diebstahl von Handschellen anlastet.
Üblich ist aber die andere Variante: Der entsprechende Mensch
vom Kunden ruft an und fragt, ob er das Konto am Tage X um
einen Betrag Y überziehen darf. Dann sieht die Sache anders
aus. Nicht abgesprochene Überziehungen bedeuten argen Ärger,
der eine Geschäftsbeziehung gefährden kann und das wissen
meine Kunden.
Ich frage mich, warum das bei Privatkunden anders gehandhabt
werden sollte.
Es sollte nicht bei Privatkunden anders gehandhabt werden, sondern bei Ursachen wie dieser. Du kannst auch nicht von einem Autokaufvertrag zurücktreten, nur weil der Wagen zwei Tage später geliefert wurde, als vertraglich zugesichert. Das geht nur, wenn eine entsprechende Klausel eine derart kurze Frist explizit behandelt.
Die Bissigkeit und den Argwohn von Banken kenne nicht als Betroffener, sondern aus Gesprächen mit Managern einer bestimmten Bank. Ein Misanthrop unter ihnen erklärte mir einmal die hohen Gebühren für Bareinzahlungen auf fremde Konten so: „Naja, normalerweise wird heutzutage ja immer alles überwiesen. Wer heutzutage noch bar einzahlt hat wohl kein Konto mehr oder er muß irgendeine Notfrist einhalten um sich den Gerichtsvollzieher vom Leib zu halten oder so. Bei Bareinzahlungen ist immer irgend so etwas faul - kenn ich noch von meiner Zeit am Schalter. Immer wieder Einzahlung an die Krankenkasse, Gerichtsvollzieher mit Verwendungszweck ‚Anzahlung‘ oder ‚Teilzahlung‘ oder ‚Eilt!‘. Dem muß man doch entgegenwirken, deshalb die hohen Gebühren. Normale Menschen betrifft so etwas ja auch nicht.“
Puuuuh! Die Kriminalität ist viel größer als wir alle denken.
R o b.