Gymnasien verweigern Aufnahme eines Schülers

Hallo,

Es betrifft Baden-Württemberg.
Das Kind meiner Freundin bekommt Realschulempfehlung. Es liegen Tests und „Gutachten“ mehrerer Institute und eines Kinderpsychiaters vor, dass das Kind überdurchschnittlich intelligent aber nicht hochbegabt ist, und dringend das Gymnasium besuchen muss. Es besteht die Prüfung für die Aufnahme ins Gymnasium.

Alle Gymnasien im Umkreis von ca. 30 km sind voll, keiner nimmt das Kind auf. Ein Gymnasium mit Nachmittagbetreuung wäre notwendig, da Mutter allein erziehend und arbeitslos ist, zum Teil einen Nachmittag-1€-Job hat und eine Ausbildung als Altenpflegerin machen möchte.

Das Oberschulamt meint, sie müsse sich so lange umschauen, bis irgend eine Schule Platz hat, oder in eine Privatschule gehen. Wenn sie kein Gymnasium mit Nachmittagbetreuung aufnimmt, müsse sie dies eben privat organisieren und bezahlen.

Dass ein anspruch auf ein Platz im Gymnasium besteht ist klar, die Zeit wird aber knapp, da das Schulj. Ende Juli endet.

Frage:
Hat sie die freie Wahl eines Gymnasiums?
Kann das Schulamt bzw. Oberschulamt ihr einfach ein Gymnasium zuweisen?
Hat sie Anspruch auf eines dieser Gymnasien, die die entsprechenden Fördermöglichkeiten für ihr Kind (Begabtenförderung und besondere Sprchbegabung) anbieten?

Ich habe das Schulgesetzt gewälzt. Dort unterliegen offensichtlich auch Gymnasien der Schulbezirksregelung.
Alles was ich bezüglich Ausnahmen über Schulbezirk (Bzw. Schulbezirkswechsel) finde, bezieht sich auf Grund- u. Hauptschulen.

Sorry, dass das so lan ist. vielleicht kennt sich ja jmd. aus

Diphda

Auch hallo.

Eins vorweg: ich kenne nur den Fall in Hessen von 1991.
Demnach muss eine Schule einen bestimmten Schüler erstmal für ein halbes Jahr aufnehmen und danach schauen, ob er/sie für die Schulform geeignet ist.
Das von mir gefundene Gesetz für BW: http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchG.pdf
Vielleicht liegt der Fall hier ja ähnlich ? Obwohl: wie wollte man den Schulen denn das Gegenteil von wg. Platzmangel beweisen ? Oder was wäre an dem Abstecher Realschule und der dann folgenden Versetzung ins Gymnasium denn so schlecht ? (Das spekuliert darauf, dass im Gymnasium Plätze frei werden wg. Runterstufung…)

HTH
mfg M.L.

Hallo Markus,

Eins vorweg: ich kenne nur den Fall in Hessen von 1991.
Demnach muss eine Schule einen bestimmten Schüler erstmal für
ein halbes Jahr aufnehmen und danach schauen, ob er/sie für
die Schulform geeignet ist.

Die Eignung fürs Gymnasium ist erbracht. Er hat nun eine offizielle Gymnasiumsempfehlung.

Das von mir gefundene Gesetz für BW:
http://www.leu.bw.schule.de/bild/SchG.pdf

Ja, das ist das richtige Schulgesetz. Das mit dem Schulbezirk und ob ein bestimmtes Gymnasium zugewisesen wird, bzw. gewählt werden kann, kann ich hier leider nicht ableiten.
Ist ja ein Spezialfall.

Vielleicht liegt der Fall hier ja ähnlich ? Obwohl: wie
wollte man den Schulen denn das Gegenteil von wg. Platzmangel
beweisen ?

Es gibt wohl einen „Erlass“, wonach keine weiteren Klassen geschaffen werden, und die Schüler alle Schulen abklappern müssen, bis sie ein finden, die sie aufnehmen. nun will aber keine Schule aufnehmen.
Zu klären, welche Rechte man dann hat, ist das Problem.

Oder was wäre an dem Abstecher Realschule und der
dann folgenden Versetzung ins Gymnasium denn so schlecht ?
(Das spekuliert darauf, dass im Gymnasium Plätze frei werden
wg. Runterstufung…)

Ich wollte sie auch davon abbringen, ihn ins Gymmi zu tun, da ich seine Arbeitshaltung und seinen Ehrgeiz fürs Gymmi unpassend finde.
Er lernt nicht gerne und macht immer Probs die Hausaufgaben zu machen.
Keine guten Vorsaussetzungen für G8.
Er könnte ja später jederzeit ins Gym wechseln, wenn die Noten.

Da kann man niemandem reinreden :frowning:

Ich danke dir für deine Anregung.

Diphda

hi,

ich kann Dir nur allgemeine Tipps geben.
Aus meiner Arbeit im Gesamtelternbeirat weiss ich dass es sehr wirksam sein kann sich direkt an die Schulbehörde zu wenden.
Konkrete Schilderung des Falls…mit Hinweis dass man in einer so verzweifelten Situation ist (Berufssituation der Mutter)
dass man sich als nächsten Schritt an die Medien wenden wird.
Nicht drohen und Verhandlungsbereitschaft zeigen - aber den Gang an die Öffentlichkeit ganz klar als Massnahme in den Raum stellen.
Nicht von einer Stelle zur anderen schicken lassen - die Namen und die Gesprächsinhalte dokumentieren und dass den Gesprächspartner auch mitteilen…

Ruhig aber bestimmt bleiben!!!

Ich wünsche euch viel Glück und gute Nerven

Sue

Hallo Sue,

Aus meiner Arbeit im Gesamtelternbeirat weiss ich dass es sehr
wirksam sein kann sich direkt an die Schulbehörde zu wenden.

Du hast ja gelesen, wie dreist der vom Schulamt geantwortet hat.

Nicht von einer Stelle zur anderen schicken lassen - die Namen
und die Gesprächsinhalte dokumentieren und dass den
Gesprächspartner auch mitteilen…

Ich habe ihr angeboten, als Zeugin mitzugehen. Wir gehen nächste Wo nochmal hin. Wenn ich dabei bin, werden die uns sicher nicht abwimmeln :wink:

Ich wollte einfach nur wissen, ob jemand die rechtliche Situation kennt, oder einschätzen kann.

Ruhig aber bestimmt bleiben!!!

Ich wünsche euch viel Glück und gute Nerven

Danke

Diphda

Hallo,

ich nehme an du suchst nach einem allgemeinbildenden Gymnasium?

Schon mal an ein berufliches Gymnasium als Alternative gedacht? Immerhin kann man dort auch das reguläre Abitur erwerben.

Welche Ecke von BaWü ist es denn? Welches Regierungspräsidium ist zuständig?

Ausweg?
Wir haben uns lange mit der Schulbehörde rumgeschlagen -
und letzten Endes hätten wir doch den Verlierer abgegeben.

Dann sind wir zu dem Schluß gekommen, daß ein Fernstudium
die weitaus bessere Lösung ist.

Vorteile:

  • keine Zeitverschwendung bei Busfahrten
  • Geld für Busfahrten gespart
  • Pöbelei beim Busfahren fällt logischerweise weg
  • freie Zeiteinteilung
  • die Noten stiegen auf 1 bis 2 (3 gibts schon nicht mehr)
  • das Material bleibt hängen, weil selbst erarbeitet und nicht vorgekaut
  • das Studienmaterial bleibt im Privatbesitz, und man kann darin rummalen
  • die Eltern können mitlernen, also auch Ratschläge geben
  • Kindergeld deckt die Studienkosten.
  • das Lerntempo ist selbst steuerbar (es geht viel schneller)
  • der Erfolg spornt an, dadurch eifriges Lernen
  • kein Konkurrenz’kampf’
  • staatlich anerkannt mit Urkunde

Nachteile:

  • keine bekannt

Man muß nicht immer recht behalten - es gibt auch andere Lösungen
Gruss - digi (aus Erfahrung gut)

Hallo Michael,

ich nehme an du suchst nach einem allgemeinbildenden
Gymnasium?

Ja.

Schon mal an ein berufliches Gymnasium als Alternative
gedacht? Immerhin kann man dort auch das reguläre Abitur
erwerben.

Generell ein guter Gedanke!
Es handelt sich hier aber um einen Grundschüler, (Realschulempfehlung, die erfolgreich angefochten wurde) der nun in die 5. Klasse kommt. Ein berufl. Gymnasium kommt daher nicht in Betracht.

Welche Ecke von BaWü ist es denn? Welches Regierungspräsidium
ist zuständig?

Regierungspräsidium/Oberschulamt Karlsruhe.

Wir gehen davon aus, dass das Oberschulamt eine Schule im Schulbezirk zuweisen kann. Wahrscheinlich hängt es vom guten Willen des zuständigen Referenten ab, ob er den Wunsch der Mutter entspricht. Eine Schule muss er ja eh „verdonnern“ das Kind zu nehmen. Von daher kann es ihm eigentlich egal sein.

Ob, bzw. welche rechtlichen Ansprüche auf die Wahl des Gymnasium bestehen, gilt es eben herauszufinden. Wäre einfacher, wenn wir ihm ein paar §§ um die Ohren hauen könnten.

Diphda

Hallo microdigi,

Dann sind wir zu dem Schluß gekommen, daß ein
Fernstudium
die weitaus bessere Lösung ist.

Das geht halt für einen 10-jährigen schlecht.
Solange Schulpflicht besteht (bis 18 J.), bin ich mir auch nicht sicher, ob die sowas akzeptieren. Vielleicht nach der Hauptschule oder Realschule.

Wenn die Voraussetzungen passen ist das sicher eine gute Alternative!

Man muß nicht immer recht behalten - es gibt auch andere
Lösungen
Gruss - digi (aus Erfahrung gut)

In ihrem Fall leider nicht :frowning:
Das geht jetzt nur mit Kampfansage und die Zeit wird knapp.

Dennoch Danke

Diphda

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Hallo nochmal.

Dann sind wir zu dem Schluß gekommen, daß ein
Fernstudium
die weitaus bessere Lösung ist.

Das geht halt für einen 10-jährigen schlecht.
Solange Schulpflicht besteht (bis 18 J.), bin ich mir auch
nicht sicher, ob die sowas akzeptieren. Vielleicht nach der
Hauptschule oder Realschule.

Schulpflicht besteht hierzulande nur 9 Jahre lang. Ob man dann einen Abschluss hat, steht auf einem anderen Blatt.

Wenn die Voraussetzungen passen ist das sicher eine gute
Alternative!

…und sofern die private HS den Schüler überhaupt annimmt/annehmen darf. Alternativ könnte das FS parallel zum Besuch der Realschule erfolgen.

HTH
mfg M.L.

Re^3: Ausweg? kurze Bemerkung :wink:
Hallo

Schulpflicht besteht hierzulande nur 9 Jahre lang. Ob man dann
einen Abschluss hat, steht auf einem anderen Blatt.

Da habe ich mich undifferenziert ausgedrückt.
Bis 18 besteht Berufsschulpflicht.
Ich wurde damals mit einiger Mühe von meiner Berufsschulpflicht befreit und musste ab 17 nicht mehr in die Schule.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Nach der Schulpflicht schließt sich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Berufsschulpflicht an.

Danke für den Hinweis

Diphda

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Wir gehen davon aus, dass das Oberschulamt eine Schule im
Schulbezirk zuweisen kann. Wahrscheinlich hängt es vom guten
Willen des zuständigen Referenten ab, ob er den Wunsch der
Mutter entspricht. Eine Schule muss er ja eh „verdonnern“ das
Kind zu nehmen. Von daher kann es ihm eigentlich egal sein.

Nein, es ist die Schule für den Wohnort zuständig;
und das ist ‚politische Willensbildung‘.
Da kann/konnte auch der Sachbearbeiter nicht umhin,
Eine Möglichkeit, jemanden auf eine andere Schule zu bringen,
gibt es mit Wohnsitz (z.b. bei ‚Oma‘).
Leider ist das so,
Wir haben den Prozess verloren, obwohl es nur um ein halbes Jahr ging,
unsere Kleine auf ein Gymnasium weitergehen zu lassen bis zum Schuljahresende.

Naja - jetzt ist sie groß und lernt halt was Gescheits.
Die ehem Fahrtzeit legt sie z.B. in Klavierunterricht an.

Bei Zehnjaehrigem aber alles irrelevant, Schade.
Dabei sollte Ausbildung dringend gefördert werden.
Das können aber offensichtlich nur die Chinesen.

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Nein, es ist die Schule für den Wohnort zuständig;
und das ist ‚politische Willensbildung‘.
Da kann/konnte auch der Sachbearbeiter nicht umhin,
Eine Möglichkeit, jemanden auf eine andere Schule zu bringen,
gibt es mit Wohnsitz (z.b. bei ‚Oma‘).
Leider ist das so,

Das vermute ich leider auch. Bisher wurde einem immer „verkauft“ es gäbe bei weiterführenden keine Schulbezirksbindung. Dies wird und wurde ja auch so gehandhabt. Zumindest, solange die Schulen die Kapazitäten haben.
Rein nach den §§ im SchG gilt tatsächlich auch für Gym der Bezirk. Hätte ja sein können, dass jmd. ein Urteil oder Sonderregeleung kennt.

Wir haben den Prozess verloren, obwohl es nur um ein halbes
Jahr ging,
unsere Kleine auf ein Gymnasium weitergehen zu lassen bis zum
Schuljahresende.

Amtsschimmel. Wegen 6 Monaten. Armes Deutschland und seine Bildungspolitik.

Dabei sollte Ausbildung dringend gefördert werden.
Das können aber offensichtlich nur die Chinesen.

Nunja, sie ist auch ein bisschen selbst schuld. Ich merke doch ab der 3. Klasse, wie die Arbeitshaltung meines Kindes ist, und in welchem Notenrahmen es sich bewegt. So eine Realschulempfehlung kommt ja nicht überraschend. Wenn ich dann erst tätig werde, wenn die Empfehlung da ist, das Kind durch mehrere IQ-Tests jage um dann 1 Monat vor Beginn des Schulj. noch hoffe, die beste Schule zu bekommen!
Aber wenn halt immer die Lehrer schuld sind :wink: Es liegt ja nie an den Kids oder der Erziehung !

Meiner hat eine wesentlich bessere Arbeitshaltung und Pflichtbewusstsein, entwickelt inzw. sogar Ehrgeiz, ist auch leicht überdurchschn. intelligent, geht aber trotz Gymnasiumsempfehlung auf die Realschule. Er ist eben langsam, hat Konzentrationsprobleme, Teilleistungsstörungen, LRS und angeblich ADS. Er gehört zu den Besten, im Gym wäre er sicher nur Mittelfeld und würde demotiviert. Außerdem sind in der Realschule eher Pädagogen anzutreffen, als im Gym.

Sie meint eben ihr Kind ins Gymnasium „prügeln“ zu müssen, nur weil er einen hohen IQ hat. Ich kann doch mein Kind auch anders fördern.
Er macht ja nichts, hat keine Hobbies oder speziellen Interessen. Spielt mittags ab und zu mit Freunden oder zockt am PC!

Da kann man den Leuten nicht reinreden. Wenn sie meint ein hochintelligenter kann frühen Schulfrust besser kompensieren :wink:
Nicht mein Problem.

Danke für deinen Hinweis mit dem verlorenen Prozess.
Ich denke sie wird es jetzt schlucken müssen, dass er statt nach Baden-Baden (40 km weit weg, ca. 1,25 Std. Schulweg!) oder KA (45 min Schulweg) in eins der beiden „schlechten“ Gymn. des nächsten Ortes (20 min.) muss.

Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

Diphda

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Hallo,

Generell ein guter Gedanke!
Es handelt sich hier aber um einen Grundschüler,
(Realschulempfehlung, die erfolgreich angefochten wurde) der
nun in die 5. Klasse kommt. Ein berufl. Gymnasium kommt daher
nicht in Betracht.

Ooops, sorry, da hab ich nicht genau genug gelesen. Dan ngeht es nicht. Aber nach der Realschule kann er immer noch auf ein BG gehen, falls eines in der Nähe ist.

Welche Ecke von BaWü ist es denn? Welches Regierungspräsidium
ist zuständig?

Regierungspräsidium/Oberschulamt Karlsruhe.

Soso :smile:

Ob, bzw. welche rechtlichen Ansprüche auf die Wahl des
Gymnasium bestehen, gilt es eben herauszufinden. Wäre
einfacher, wenn wir ihm ein paar §§ um die Ohren hauen
könnten.

Hm, da fällt mir jetzt nichts dazu ein, ioch bezweifle auch, dass es im schulgesetz steht. Eher in einer Verwaltungsvorschrift.
Ah ja es gibt eine Aufnahmeverordnung. Da ist aber nur eine Kannregelung enthalten. Wenn die betreffenden Gymnasien „voll“ sind, dann wird das ehemalige OSA wohl eines zuweisen können. Mail mir doch mal bitte, mit wem du dort gesprochen hast.

Ciao

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Re^4: Ausweg? kurze Bemerkung :wink:
Hallo.

Diphda hat Recht, die Schulpflicht besteht bis zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Nur 9 Jahre Schulpflicht stimmt nicht!

Da habe ich mich undifferenziert ausgedrückt.
Bis 18 besteht Berufsschulpflicht.
Ich wurde damals mit einiger Mühe von meiner
Berufsschulpflicht befreit und musste ab 17 nicht mehr in die
Schule.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Nach der Schulpflicht schließt sich bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres die Berufsschulpflicht an.

Yep. Deshalb müssen Hauptschüler ohne Ausbildungsplatz auch in’s BJV gehen.

Nochmal ein paar Gedankensplitter.

Er macht ja nichts, hat keine Hobbies oder speziellen
Interessen. Spielt mittags ab und zu mit Freunden oder zockt am PC!

Bei mir rundet sich ein ganz bestimmtes (Horror-)Szenario zu diesem Thema.

…Wenn sie meint ein hochintelligenter kann frühen Schulfrust besser kompensieren,

Ich meine ja -mit Motivation und eigenem Erfolg,
aber ‚Knüppeln‘ funktioniert überhaupt nicht!

…in eins der beiden „schlechten“ Gymn. des nächsten Ortes (20 min.) muss.

Ein wirklich Guter macht auch aus einer miesen Situation das beste.
Motto: unter den Bilden ist der Einäugige König.

Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

jau - machnmal liege ich bei einer Prügelei unten, manchmal der andere oben :smile:
Ein ehrenvoller zweiter Platz ist auch was.

Der Zweite Bildungsweg wird auch gern beschritten -
und der führt wegen der Praxis dann auch zu einem guten Ergebnis.
In dem Alter sieht man natürlich noch nicht die späteren Anforderungen,
deshalb auch kein Ehrgeiz.
Der kommt evtl erst später wenn die ersten Mädchen interessant werden (Balzgehabe).

Re^5: Ausweg? kurze Bemerkung :wink:
Hallo nochmal.

Diphda hat Recht, die Schulpflicht besteht bis zum Ende des
Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Okay. Aber theoretisch kann man 3x die 6. Klasse wiederholen und dann ein Abgangszeugnis in die Hände gedrückt bekommen.

Nur 9 Jahre Schulpflicht stimmt nicht!

Hm. Das hatte uns ein Lehrer zu Beginn der 10.Klasse ('93) aber so erzählt, dass man nach dem 9.Schuljahr keiner Schulpflicht mehr unterliegen würde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht
Nach der Schulpflicht schließt sich bis zur Vollendung des 18.
Lebensjahres die Berufsschulpflicht an.

Yep. Deshalb müssen Hauptschüler ohne Ausbildungsplatz auch
in’s BJV gehen.

…oder eine weiterführende Schule besuchen.

mfg M.L.

Hallo Michael,

Diphda hat Recht, die Schulpflicht besteht bis zum Ende des
Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.

Vom Endresultat gesehen vielleicht schon, aber rein begrifflich und der Definition her nicht!

Nur 9 Jahre Schulpflicht stimmt nicht!

Prinzipeill schon:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

Yep. Deshalb müssen Hauptschüler ohne Ausbildungsplatz auch
in’s BJV gehen.

Richtig, aber dann nennt man es eben nicht mehr Schulflicht, sondern Berufsschulpflicht.

Streng begrifflich gesehen hat Markus recht, „volksmündlich“ gesehen liege ich auch richtig.

Letztendlich sind es Haarspaltereien über die wir uns prinzipiell gesehen aber ja nicht uneinig oder streitig sind. Zumindest für mein Empfinden.

Es ist doch schon, wenn ausnahmsweise Mal alle recht haben :smile:

Diphda, eher rechthaberisch veranlagt

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Rehi,

Ooops, sorry, da hab ich nicht genau genug gelesen.

Kein Problem :smile:

Dan ngeht
es nicht. Aber nach der Realschule kann er immer noch auf ein
BG gehen, falls eines in der Nähe ist.

Denke ich auch, aber betreffende Mutter eben nicht. Er könnte sogar jedes Schuljahr aufs Gym wechseln!

Regierungspräsidium/Oberschulamt Karlsruhe.

Soso :smile:

Aha! Und? Was ist daran so spannend oder witzig? Wohnst du in meiner Nähe? *neugierig 3nschauend*

Ob, bzw. welche rechtlichen Ansprüche auf die Wahl des
Gymnasium bestehen, gilt es eben herauszufinden. Wäre
einfacher, wenn wir ihm ein paar §§ um die Ohren hauen
könnten.

Hm, da fällt mir jetzt nichts dazu ein, ioch bezweifle auch,
dass es im schulgesetz steht. Eher in einer
Verwaltungsvorschrift.
Ah ja es gibt eine Aufnahmeverordnung. Da ist aber nur eine
Kannregelung enthalten. Wenn die betreffenden Gymnasien „voll“
sind, dann wird das ehemalige OSA wohl eines zuweisen können.
Mail mir doch mal bitte, mit wem du dort gesprochen hast.

Aha, sehr hilfreich!! Mit wem sie gesprochen hat, weiß ich im Moment nicht, aber das kann ich erfragen. Der wusste allerdings nichtmal, dass es in dem zuständigen Schulbezirk seit 3 J. auch ein Privatgymnasium gibt. Muss also ne ziemliche Null gewesen sein.

Nach deinen Ausführungen sehe ich auch nicht viel Chancen für sie. Verwaltungsvorschriften fand ich im Netz bisher keine (wohl schlecht gesucht). Aber B-W ist ja bekannt für seine miserable Bürgerinformation auf allen Ebenen.
B-W ist hierbei leider Schlusslicht der Nation. Das teilte ich auch schon der „wehrten“ Fr. (DR.) Shavan mit.

Diphda, deren „Befürchtungen“ anscheinend zutreffen

Nochmal ein paar Gedankensplitter.

Er macht ja nichts, hat keine Hobbies oder speziellen
Interessen. Spielt mittags ab und zu mit Freunden oder zockt am PC!

Bei mir rundet sich ein ganz bestimmtes (Horror-)Szenario zu
diesem Thema.

Bei mir auch! Ich habe ihr hierzu einiges zu Bedenken gegeben und meinte eigentlich, sie davon überzeugt zu haben, dass sie keine „schelchte Mutter“ ist, wenn sie ihr hochintelligentes Kind erst „nur“ in die Realschule schickt und langsam vorbereitet, es ihn nebenher aufbaut indem erstmal Arbeitshaltung, Interesse, Freude und Ehrgeiz bei ihm geweckt wird, indem er Erfolgserlebnisse und Anerkennung bzw. Integration erleben lernt und er die Notwendigkeit von Hausaufgaben akzeptiert und freudig annimmt. Das Leben ist nur selten reiner Spaß! Intelligenz kann auch durch Überbeanspruchung, Erwartungshaltung/Erfolgsdruck „verkümmern“, will heißen, wenn das Kind andere Rollen und Verhaltensweisen verinnerlicht hat, kann es trotz seiner Intelligenz im Gym versagen. Man muss das Kind abholen, wo es steht, und da spielt die soziale Stellung die es für sich angenommen hat, eben sein „Platz“ und die eigene Haltung des Kids eine große Rolle.

…Wenn sie meint ein hochintelligenter kann frühen Schulfrust besser kompensieren,

Ich meine ja -mit Motivation und eigenem Erfolg,
aber ‚Knüppeln‘ funktioniert überhaupt nicht!

Genau!

Ein wirklich Guter macht auch aus einer miesen Situation das
beste.

Bedingt, siehe oben. Ich meine es ist abhängig vom Gesamtgefüge und der „Rlle“ diedas Kind gelernt hat. Mag sein, dass es bei „richtigen“ Hochbegabten (wie immer man dies definiert) anders ist. Ihm fehlt jedoch die Kanalisierung seiner Fähigkeiten.

Motto: unter den Bilden ist der Einäugige König.

Manchmal verliert man, manchmal gewinnen die anderen.

jau - machnmal liege ich bei einer Prügelei unten, manchmal
der andere oben :smile:
Ein ehrenvoller zweiter Platz ist auch was.

Da steht ihr wohl die „Eitelkeit“ und „Angst“ ihrem Kind nicht die „intelligenzsangemessene Laufbahn“ vorgegeben zu haben im Wege.

Der Zweite Bildungsweg wird auch gern beschritten -
und der führt wegen der Praxis dann auch zu einem guten
Ergebnis.

Laut Erfahrung einiger Lehrer sogar die bessere Laufbahn, da die „ab 5. Klasse“ Gymnasiasten ihre ganze Power verbraucht haben und gegen Ende wesentlich gefrusteter sind, als die, die ohne viel Aufwand zu den Besten in der Realschule gehörten und noch Kraft haben, die letzen Jahre voll zu powern. Die haben eher gelernt, dass Mühe sich lohnt.
Im Gym stößt man vielleicht doch schneller an seine Grenzen, bzw. investiert viel Zeit ins Lernen und erntet doch keine 1en. Mit dem G8 wird das sicher nicht besser.

In dem Alter sieht man natürlich noch nicht die späteren
Anforderungen,
deshalb auch kein Ehrgeiz.
Der kommt evtl erst später wenn die ersten Mädchen interessant
werden (Balzgehabe).

Aber nur, wenn die Mädels den Maßstab in Sachen Hirn, statt Coolness durch Moped, Auto, Muskeln, tolle Sprüche etc. höher setzen. Aber da bin ich nicht sehr optimistisch *g*. Zumindest nicht in entsprechendem Alter. Da punkten die Jungs nicht unbedingt durch Beantwortung aller Fragen bei „Wer wird Millionär“ :wink:

Oder wie siehst du das?

Diphda, froh, nicht die selbstgemachten Probleme ihrer Freundin zu haben

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