GZ b. Übergang Prokurist → allein. Gesellschafter?

Hallo,

nehmen wir an, es besteht eine GmbH bereits seit 1,5 Jahren und es wurden KEINE Umsätze damit erzielt. Nun möchte der Prokurist (seit Gründung als solcher eingetragen) die GmbH übernehmen, weil sein Bis-dato-Arbeitgeber aufgrund der Wirtschaftskrise die Geschäftstätigkeit einstellen musste. Also er möchte die beiden Gesellschafter auszahlen und alleiniger Gesellschafter werden.

Hat er nun Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss?
[Die GmbH besteht ja bereits seit langer Zeit].

Ich weiß, sehr theoretisch und in der Realität kommt so etwas sicher nie vor. :wink:

Viele Grüße

Hi!

Hat er nun Anspruch auf einen Existenzgründungszuschuss?

Was heißt „auf einen“? Es gibt nur einen, und das ist der Gründungszuschuss (GZ) nach SGB III. (Dessen alter Name ist „Existenzgründungszuschuss“ (EXGZ).)

[Die GmbH besteht ja bereits seit langer Zeit].

Und schon alleine das ist ein Grund, dass kein Anspruch auf GZ besteht. Den gibt’s nämlich nur für komplette Neugründungen.

Wurden für den Prokuristen denn überhaupt SV-Beiträge gezahlt? Denn wenn nicht, besteht auch kein Anspruch auf Alg I, was jedoch eine weitere Voraussetzung für einen Anspruch auf GZ ist.

Gruß
Jadzia

Sehr untätige GmbH OT
Hallo

es besteht eine GmbH bereits seit 1,5 Jahren und es wurden KEINE Umsätze damit erzielt.

sein Bis-dato-Arbeitgeber … die Geschäftstätigkeit einstellen musste.

Was für eine Geschäftstätigkeit? Was hat er denn gemacht, so dass keinerlei Umsätze erzielt wurden? Und was für eine Art von Arbeit hat er seinem Prokuristen gegeben?

Komische Firma

[Die GmbH besteht ja bereits seit langer Zeit].

Und schon alleine das ist ein Grund, dass kein Anspruch auf GZ
besteht. Den gibt’s nämlich nur für komplette Neugründungen.

Sind nicht auch Betriebsübernahmen möglich, da ja auch im Kaufpreis/der Auszahlung der Gesellschafter ein unternehmerisches Risiko besteht ?